Medizinische Versorgung: Startschuss für Förderbekanntmachungen
23.06.2025 — Damit Patientinnen und Patienten bestmöglich von neuen Forschungserkenntnissen und Therapien profitieren, muss sich die medizinische Versorgung der gesetzlichen Krankenversicherung stetig weiterentwickeln. Hierzu zählen Maßnahmen zur Primärprävention, um Krankheiten zu verhindern, ebenso wie neue Ansätze bei der Versorgung von Pflegebedürftigen sowie flexiblere Behandlungsansätze und die Gewinnung potenzieller Organspenderinnen und -spender. Diese und weitere Herausforderungen greift der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) mit drei im Juni 2025 veröffentlichten Förderbekanntmachungen auf. Die Umsetzung der förderrechtlichen Belange und die Beratung der Förderinteressierten liegt beim DLR Projektträger.
Im Fokus: bedarfsgerechte Angebote und strukturelle Verbesserungen
Nichtübertragbare Krankheiten verursachen weltweit mehr als 70 Prozent aller Todesfälle, in Deutschland sogar über 90 Prozent. Neben Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Krebs, oder Diabetes spielen in diesem Kontext auch psychische Störungen und Suchterkrankungen eine Rolle. Zur Verhinderung von nichtübertragbaren Krankheiten kommen den Hausärztinnen und Hausärzten sowie Kinder- und Jugendärztinnen bzw. -ärzten wichtige Beratungs- und Steuerungsfunktionen zu. Angebote in den Bereichen Bewegung, Ernährung, Stressbewältigung und Umgang mit Suchtmitteln werden derzeit nicht ausreichend genutzt. Um dies zu ändern, sollen die vom Innovationsausschuss beim G-BA geförderten Projekte Möglichkeiten aufzeigen, die unterschiedlichen in die Versorgung eingebundenen Professionen besser zu vernetzen.
Auch beim Thema Organspende gilt es die bestehenden Versorgungsstrukturen und Voraussetzungen zu verbessern, denn trotz zahlreicher Maßnahmen stagniert die Zahl der Organspenden in Deutschland auf niedrigem Niveau. Eine Untersuchung der aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen soll neue Erkenntnisse bringen, wie sich potenzielle Spenderinnen und Spender besser identifizieren lassen. Auch soll die Analyse organisatorischer Best Practice-Beispiele Ansätze aufzeigen, wie sich die Zahl der Organspenden erhöhen lässt.
In Deutschland nehmen rund sieben Prozent der Bevölkerung Pflegeleistungen in Anspruch. Etwa 85 Prozent der Pflegebedürftigen werden ambulant versorgt, nur knapp 25 Prozent von ihnen nehmen einen Pflegedienst in Anspruch. Damit ihre Versorgung möglichst wohnortnah erfolgen kann, sollen die vom Innovationausschuss beim G-BA geförderten Forschungsprojekte regionale Handlungspotenziale zu einer bedarfsorientierteren und integrierten medizinischen und pflegerischen Versorgung identifizieren.
Im deutschen Gesundheitswesen ist der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) das oberste Beschlussgremium der Selbstverwaltung. Seine Aufgabe besteht darin, die Leistungsansprüche der über 74 Millionen gesetzlich Versicherten zu definieren und Richtlinien für gesetzliche Krankenkassen sowie Leistungserbringer aus dem stationären und ambulanten Sektor des Gesundheitswesens zu beschließen. Zur Weiterentwicklung des Versorgungsangebots hat die Bundesregierung im Jahr 2016 den „Innovationsausschuss beim G-BA“ eingerichtet und damit beauftragt, Projekte zu neuen Versorgungsformen und zur Versorgungsforschung zu fördern. Der DLR Projektträger begleitet diese Fördermaßnahmen im Auftrag des Innovationsausschusses seit 2016 – von der Erstellung von Förderbekanntmachungen über die Betreuung der zahlreichen Projekte bis hin zu fachlichen Stellungnahmen.
Online und telefonisch: DLR Projektträger berät bei der Antragstellung
Forschungsprojekte zu diesen und weiteren Themen werden in einer themengebundenen Fördermaßnahme des Innovationsausschusses adressiert, die am 20. Juni 2025 veröffentlicht wurde. Zusätzlich wurden eine themenoffene Fördermaßnahme sowie eine dritte Fördermaßnahme veröffentlicht, mit der die Entwicklung oder Weiterentwicklung ausgewählter medizinischer Leitlinien gefördert wird, die Ärztinnen, Ärzte und Betroffene bei Therapieentscheidungen unterstützen.
Mitarbeitende aus dem Bereich Gesundheit beim DLR Projektträger beraten Förderinteressierte zu den Inhalten der Bekanntmachungen, dem Prozess und dem Verfahren der Antragstellung über eine eigens eingerichtete Telefonhotline sowie im Rahmen eines kostenfreien digitalen Informationsseminars.
Zudem werden die Geschäftsstelle des Innovationsausschusses und Mitarbeitende des DLR Projektträgers mit einem Stand beim diesjährigen Hauptstadtkongress vertreten sein und Fragen beantworten. Die vom 25. bis 27. Juni 2025 in Berlin stattfindende Veranstaltung zählt zu den wichtigsten Treffpunkten für Stakeholder des Gesundheitswesens und der Gesundheitsforschung.
Informationen zu Inhalten und Antragsverfahren der aktuellen Förderrichtlinien des Innovationsfonds erhalten Sie hier:
Informationsveranstaltung „Förderbekanntmachungen vom 20. Juni 2025 zur Versorgungsforschung und zur (Weiter-)Entwicklung medizinischer Leitlinien“
8. Juli 2025
11:00 bis 12:30 Uhr
Online-Seminar
Den Einwahllink sowie weitere Informationen finden Sie hier: https://webconf.vc.dfn.de/vsf_fw11_2025/
Telefon-Hotline
Unsere Mitarbeitenden beraten Sie gerne zu allgemeinen und individuellen Fragen der Förderung.
Sie erreichen uns unter der Telefonnummer +49 228 3821 1020.