Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Projektförderung
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu Förderprogrammen und Angeboten Alle Angaben ohne Gewähr
Collapses
Im Rahmen einer Projektförderung können Sie Zuschüsse für einzelne, abgegrenzte Vorhaben erhalten. Diese finanzielle Unterstützung soll es Ihnen erleichtern, von Ihnen verfolgte Projekte durchführen zu können, Ergebnisse zu erzielen und Ziele zu erreichen, die auch im Interesse des Förderers bzw. der Allgemeinheit stehen. Projektförderung wird in der Regel auf Basis veröffentlichter Förderprogramme und Förderrichtlinien durchgeführt. Diese „Bekanntmachungen“ veröffentlicht der jeweilige Fördermittelgeber im Bundesanzeiger und über die Internetseiten der Förderinstitutionen. Mit der fachlichen und administrativen Umsetzung der Fördermaßnahmen beauftragen Fördermittelgeber in der Regel Projektträger wie den DLR Projektträger. Diese begleiten Sie von der Antragstellung über die Durchführung Ihres Vorhabens bis zum Abschluss der Förderung.
Der Bund signalisiert über die vorgenannten Förderprogramme/Bekanntmachungen öffentlich seinen Willen und sein Interesse bestimmte Fördermaßnahmen zur Förderung von Forschung und Innovationen aufzulegen. Darin werden dann die konkreten Maßnahmen, Ziele, Schwerpunkte und auch administrativen Rahmenbedingungen und die Rechtsgrundlagen adressiert und damit ein Orientierungsrahmen über die Laufzeit der jeweiligen Maßnahme festgelegt.
Oberster Grundsatz ist immer die Übereinstimmung der Projektziele mit den Zielen eines Förderprogramms. Dabei erfolgt die Förderung des Bundes meistens durch Zuschüsse im Wege von Zuwendungen, die hauptsächlich Verbundprojekten, in denen mehrere Partner zusammenarbeiten, gewährt werden. Manche Förderrichtlinien sehen aber auch (ausschließlich) Einzelvorhaben vor.
Zu beachten ist, dass die Fördermittel nur im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel vergeben werden und durch eine Bekanntmachung kein Rechtsanspruch auf eine tatsächliche Förderung besteht.
Bei einer Zuwendung, die der Mittelgeber aufgrund einer Bekanntmachung/Förderrichtlinie gewährt, handelt es sich um einen Zuschuss. Dieser soll die Forschung in einem aus Gebersicht (auch „Bundesinteresse“ genannt) förderwürdigen Themengebiet unterstützen, das ohne den Zuschuss ggf. nicht oder nicht umfassend genug bearbeitet werden würde. Ein Grund dafür könnte sein, dass es zu risikoreich oder unprofitabel für Zuwendungsempfänger wäre, die Forschung auf eigene Faust durchzuführen. Um den Anreiz zu erhöhen wird eine Bekanntmachung aufgesetzt, damit sich potenzielle Zuwendungsempfänger einzeln und/oder gemeinsam mit anderen mit einem thematisch passenden Projektvorschlag für eine Förderung bewerben können. Dabei wird meist ein gewisses Eigeninteresse – und damit auch eine Eigenbeteiligung der Antragsteller – vorausgesetzt.
Erlassen wird im Falle einer Förderung dann ein Zuwendungsbescheid, welcher die Rechte und Pflichten eines Zuwendungsempfängers festlegt und auch die wesentlichen Rahmenbedingungen, insbesondere Laufzeit und Zuwendungshöhe, regelt. Eine konkrete Ergebnisvorgabe gibt es hierbei meist nicht, es werden aber Forschungsziele und mögliche Verwertungsszenarien festgelegt. Ob sich diese vollumfänglich und/oder sinnvoll erreichen lassen, stellt sich meist erst im Laufe des Forschungsprojekts heraus.
Davon abzugrenzen sind öffentliche Aufträge, bei denen Mittelgeber ein konkretes Projekt ausschreiben, das sie bearbeitet sehen möchten (etwa den Bau einer Bundesstraße). Hierbei steht ein konkreter Leistungsaustausch (Leistung gegen Geld) im Vordergrund; es handelt sich also um ein klassisches Auftraggeber-/Auftragnehmer-Vertragsverhältnis.
Bei Verbundprojekten arbeiten meist Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und wissenschaftliche Einrichtungen projektbezogen zusammen. Dabei ist es erklärtes Ziel, die Zusammenarbeit der genannten Akteure zu fördern, um Kapazitäten besser zu nutzen, Synergieeffekte zu erzielen und den Wissenstransfer von der Forschung in die Wirtschaft zu ermöglichen und zu beschleunigen. Die Teilnahme von kleinen und mittleren Unternehmen (sog. KMU) ist dabei ausdrücklich erwünscht und vorrangig. Bei Einzelvorhaben werden bestimmte Zuwendungsempfänger – zum Beispiel aufgrund herausragender Kompetenzen auf verschiedenen Gebieten – einzeln ausgewählt, um ein den Mittelgeber interessierendes Forschungsthema zu bearbeiten.
Der Kreis der Antragsteller wird in den jeweiligen Förderrichtlinien/Bekanntmachungen festgelegt und kann dort eingesehen werden. Ein genereller Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.
Eine Liste der vom DLR Projektträger betreuten Fördervorhaben finden Sie hier.
Es gibt einstufige und zweistufige Antragsverfahren. Bei den zweistufigen Verfahren wird zur Bewerbung eine sogenannte Skizze eingereicht, die von ausgewählten Experten begutachtet wird. Fällt das Gutachten positiv aus, darf ein formeller Antrag gestellt werden. In einem einstufigen Verfahren kann sofort ein formeller Antrag gestellt werden. Ob das ein- oder das zweistufe Verfahren zur Anwendung kommt, ist im jeweiligen Forschungsprogramm oder den Richtlinien festgelegt.
Eine Projektskizze stellt einen ersten kurzen Aufschlag mit einer Idee dar. Sie soll die wesentlichen Eckpunkte des geplanten Vorhabens „kurz und knackig“ umreißen.
Dabei sollen:
- die Ideen inklusive einer kurzen Beschreibung der Aufgabenstellung umrissen werden.
- der Stand der Wissenschaft und Technik sowie die eigenen Recherchen (Datenbanken und Literatur) dargelegt werden. Dabei sind vorhandene Erkenntnisse aufzuführen sowie darzustellen, ob und inwieweit das Vorhabenziel bereits Gegenstand anderer Forschungen/Entwicklungen/Untersuchungen ist.
- die Anwendungsmöglichkeiten des eigenen Forschungsansatzes dargelegt werden, hinreichend belastbare und konkrete Aussagen zum geschätzte Gesamtaufwand des Vorhabens getätigt werden.
Hierbei kommen meist sogenannte Skizzentools zum Einsatz, die eine bestimmte Gliederung zwingend vorsehen. Die Einzelheiten regeln aber auch hier die Forschungsprogramme bzw. Richtlinien. Die eingereichte Skizze dient als Grundlage für die Begutachtung durch ausgewiesene Experten. Als Visitenkarte des geplanten Vorhabens sollte die Skizze dieses also möglichst sauber, genau und bewertbar umschreiben und die eigene Idee von denen anderer Einreicher qualitativ abgrenzen.
Welche Art von Antrag möglich ist, regeln das jeweilige Forschungsprogramm oder die Förderrichtlinien. Meist ist eine Zuwendung auf Ausgaben- (AZA) oder Kostenbasis (AZK) möglich, wobei die Ausgabenabrechnung den Regelfall darstellt und die Kostenbasis als Ausnahme davon für insbesondere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie bestimmte von vornherein festgelegte Antragsteller in Frage kommt, beispielsweise Institute wie die Fraunhofer-Gesellschaft oder Helmholtz-Zentren. In manchen Programmen wird auch ein bestimmtes Förderinstrument bzw. die jeweils gültige Nebenbestimmung festgelegt.
Die Voraussetzungen und Inhalte regeln die sogenannten Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis, die im easy-Online Formularschrank der jeweiligen Fördermittelgeber hinterlegt sind.
Der AZA ist Antragstellern bzw. Institutionen vorbehalten, deren Gesamtausgaben überwiegend über Zuwendungen der öffentlichen Hand finanziert werden. AZAs werden deshalb überwiegend von Hochschulen, Instituten und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft sowie Einrichtungen der Leibniz-Gemeinschaft gestellt, aber auch von gemeinnützigen Vereinen.
Für einen Antrag auf Ausgabenbasis (AZA) sind insbesondere einzureichen:
- der eigentliche Antrag für Zuwendungen auf Ausgabenbasis (AZA). Dieser ist über das elektronische Online-Antragssystem easy-Online zu erstellen und rechtsverbindlich unterschrieben beim zuständigen Projektträger einzureichen – in Papier- oder elektronischer Form. In manchen Bereichen ist bereits eine qualifizierte elektronische Signatur möglich.
- Ein Finanzierungsplan mit Erläuterungen zu den Berechnungsgrundlagen und Mengenansätzen. Bei mehrjährigen Vorhaben sind ein Gesamtfinanzierungsplan sowie getrennte Finanzierungspläne für einzelne Kalenderjahre notwendig.
- Im Falle von Beihilfen gem. EU-Beihilferecht muss ein Antragssteller überdies nachweisen, dass er kein „Unternehmen in Schwierigkeiten“ gem. der EU-Definition ist.
- eine Vorhabenbeschreibung mit detailliertem Arbeitsplan
- ggf. klärende, detailliertere und ergänzende Erklärungen des Antragstellers.
- Sofern Eigenanteile zu erbringen sind, müssen auch noch zusätzlich Bonitätsunterlagen eingereicht werden, damit geprüft werden kann, ob ein Antragsteller in der Lage sein wird , die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sicher zu stellen. Was dabei im Einzelnen vorgelegt werden muss wird in den zu Grunde liegenden Nebenbestimmungen festgelegt. In der Regel sind das im Mindesten die folgenden Unterlagen:
- Satzung/Gesellschaftsvertrag (soweit zutreffend)
- laufender Wirtschaftsplan (soweit zutreffend)
- die letzten beiden bestätigten Jahresabschlüsse
- ein aktueller Handels-/Vereinsregisterauszug (sofern eingetragen; nicht älter als drei Monate)
- eine Auskunft der Hausbank
Die Voraussetzungen und Inhalte regeln die sogenannten Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis, die im easy-Online Formularschrank der jeweiligen Fördermittelgeber hinterlegt sind.
Die Abrechnung auf Kostenbasis ist insbesondere gewerblichen Unternehmen, der Fraunhofer-Gesellschaft und den Helmholtz-Einrichtungen vorbehalten. Auch sonstigen Antragstellern steht die Abrechnungsart grundsätzlich offen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Für einen Antrag auf Kostenbasis (AZK) sind insbesondere einzureichen:
- der eigentliche Antrag für Zuwendungen auf Kostenbasis (AZK). Dieser ist über easy-Online zu erstellen und rechtsverbindlich unterschrieben in Papierform und auch in elektronischer Form beim zuständigen Projektträger einzureichen. In manchen Bereichen ist mittlerweile auch eine qualifizierte elektronische Signatur möglich.
- eine detaillierte Vorkalkulation sowie Erläuterungen in Form von Angeboten, Kalkulationen, Nachweisen usw.
- Im Falle von Beihilfen gem. EU-Beihilferecht muss ein Antragssteller überdies nachweisen, dass er kein „Unternehmen in Schwierigkeiten“ gem. der EU-Definition ist.
- eine Vorhabenbeschreibung inklusive detailliertem Arbeitsplan
- ggf. klärende, detailliertere und ergänzende Erklärungen des Antragstellers
- Sofern Eigenanteile zu erbringen sind, müssen auch noch zusätzlich Bonitätsunterlagen eingereicht werden, damit geprüft werden kann, ob ein Antragsteller in der Lage sein wird , die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sicher zu stellen. Was dabei im Einzelnen vorgelegt werden muss wird in den zu Grunde liegenden Nebenbestimmungen festgelegt. In der Regel sind das im Mindesten die folgenden Unterlagen:
- Satzung/Gesellschaftsvertrag (soweit zutreffend)
- laufender Wirtschaftsplan (soweit zutreffend)
- die letzten beiden bestätigten Jahresabschlüsse
- ein aktueller Handels-/Vereinsregisterauszug (sofern eingetragen; nicht älter als drei Monate)
- eine Auskunft der Hausbank
- ggf. weitere Unterlagen, die einen Überblick über die Lage des Unternehmens geben, zum Beispiel betriebswirtschaftliche Auswertungen, aktuelle Quartalsberichte, Businesspläne, Liquiditätsplanung, bestehende Unternehmensverträge etc.
In der Vorhabenbeschreibung ist darzulegen, warum das Vorhaben gefördert werden sollte. Sie muss gemäß den jeweiligen Richtlinien die folgenden Punkte adressieren - siehe auch hier im Formularschrank der jeweiligen Mittelgeber:
- Ziele
- Gesamtziel des Vorhabens
- Bezug des Vorhabens zu den förderpolitischen Zielen (z.B. Förderprogramm)
- wissenschaftliche und/oder technische Arbeitsziele des Vorhabens
- Stand der Wissenschaft und Technik; bisherige Arbeiten
- Stand der Wissenschaft und Technik (einschließlich alternativer Lösungen, der Ergebnisverwertung entgegenstehende Rechte, Informationsrecherchen)
- bisherige Arbeiten der Antragstellenden
- Ausführliche Beschreibung des Arbeitsplans
- vorhabenbezogene Ressourcenplanung
- Meilensteinplanung
- Verwertungsplan
- wirtschaftliche Erfolgsaussichten
- wissenschaftliche und/oder technische Erfolgsaussichten
- wissenschaftliche und wirtschaftliche Anschlussfähigkeit
- Arbeitsteilung/Zusammenarbeit mit Dritten
- Notwendigkeit der Zuwendung
Ihr Antrag wird nun von unseren fachlichen und administrativen Mitarbeitenden geprüft. Auf Anfrage müssen Sie weitere Angaben nachliefern. Mit einer positiven Förderentscheidung wird Ihr Antrag bewilligt oder bei einer negativen Entscheidung abgelehnt. Bitte beachten Sie auch in diesem Zusammenhang, dass aus der Abgabe eines Förderantrages (ebenso wie der positiven Begutachtung) kein Rechtsanspruch auf Förderung erwächst. Bitte beachten Sie auch, dass Sie erst mit einem Vorhaben beginnen dürfen, wenn Sie einen Zuwendungsbescheid in Händen halten.
Ihre Mittel fordern Sie nun mit den sogenannten Zahlungsanforderungen an, meist über profi-Online.
- Dabei können ab Laufzeitbeginn die geplanten Ausgaben der folgenden zwei Monate bzw. sechs Wochen (siehe Zuwendungsbescheid) angefordert werden. Nach Ablauf dieses Zeitraums ist jeweils die nächste Zahlungsanforderung zu stellen, wobei die bis zu diesem Zeitpunkt tatsächlichen Aufwendungen ebenso wie die geplanten Ausgaben der nächsten zwei Monate bzw. sechs Wochen abzurechnen sind. Die angeforderten Mittel sollten Sie innerhalb der nächsten zwei Monate bzw. sechs Wochen verbrauchen, da eventuell entstehende Kassenbestände verzinst werden müssen.
- Zur Mittelanforderung nutzen Sie je nach Abrechnungsart das vorgesehene Zahlungsanforderungsformular, das Ihnen physisch oder digital zu Jahresbeginn zur Verfügung gestellt wird, ggf. auch mit der Auszahlungsbestätigung zur vorangegangenen Zahlungsanforderung. Darüber hinaus sind ohne Aufforderung keine weiteren Belege vorzulegen. Sollten Sie am profi-Online Verfahren teilnehmen, wird Ihnen unmittelbar nach Bearbeitung der zuletzt eingereichten Zahlungsanforderung automatisch digital ein neues Formular über die profi-Online Plattform zur Verfügung gestellt.
- Sind im Rahmen der Antragsprüfung positionsbezogene Sperren festgesetzt worden, müssen Sie vor Abrechnung ggf. eine Entsperrung der Mittel (siehe Zuwendungsbescheid) beantragen.
- Wenn Sie abschätzen können, dass die in einem Haushaltsjahr zur Verfügung gestellten Fördermittel nicht vollständig verbraucht werden, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.
- Sollten die Ihnen zur Verfügung gestellten Mittel nicht ausreichen, wird geprüft, ob eine Vorziehung aus einem der folgenden Haushaltsjahre möglich ist. Bitte reichen Sie hierzu lediglich die entsprechende Zahlungsanforderung ein bzw. informieren Sie uns, sobald Sie einen Mehrbedarf abschätzen können.
Dann erfolgt der Zwischennachweis:
- Nach Ablauf eines Kalenderjahres müssen Sie bis zum 30. April einen zahlenmäßigen Zwischennachweis erstellen und damit die Jahresrechnung abgrenzen. Wenn Sie am profi-Online Verfahren teilnehmen, wird Ihnen das Formular automatisch digital zur Verfügung gestellt. Im anderen Falle erhalten Sie das jeweilig vorgesehene Formular rechtzeitig vom Projektträger zugesandt.
- Je nach gültiger Nebenbestimmung ist zusätzlich jeweils bis spätestens 15.02. bzw. 30.04. (siehe Zuwendungsbescheid) ein fachlicher Zwischenbericht einzureichen. Ein Muster dafür finden Sie in Anlage 1 der Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98) im Formularschrank
Was habe ich während der Laufzeit meines Vorhabens für Mitteilungspflichten?
Sie müssen uns sämtliche für den Vorhabenerfolg relevante Änderungen, wie zum Beispiel Projektleiterwechsel, neue Anschriften oder geänderte Bankverbindungen, Änderungen/ Verzögerungen der Arbeits- bzw. geänderte Finanzierungspläne umgehend mitteilen. Bei Fragen und/oder Unsicherheiten wenden Sie sich sicherheitshalber an die Ihnen von uns mitgeteilten Ansprechpersonen.
Wenn das Vorhaben ausgelaufen ist, müssen Sie den Verwendungsnachweis einreichen:
Sie erhalten zum Laufzeitende des Projektes ein entsprechendes Anforderungsschreiben und müssen je nach den Nebenstimmungen bestimmte weitere Formulare einreichen. Dazu gehören beispielsweise:
- ein zahlenmäßiger Verwendungsnachweis (dieses Formular wird Ihnen nach Abschluss des Vorhabens entweder von uns zugesandt oder aber automatisch digital über die Plattform profi-Online zur Verfügung gestellt)
- Beleglisten
- fachlicher Schlussbericht
- erfolgte Veröffentlichungen
- Berichtsblätter bzw. document control sheets
- Erfolgskontrollbericht
- Kurzfassung zum Verwertungsplan (wenn nicht schon im Schluss- oder Erfolgskontrollbericht enthalten). Das Muster für den Abschlussbericht finden Sie in der Anlage 2 der Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98) im Formularschrank
Ihre Mittel fordern Sie nun mit den sogenannten Zahlungsanforderungen an, meist über profi-Online:
- Nach Ablauf eines Quartals des Kalenderjahres müssen Sie die Ihnen entstandenen Kosten über die sog. Zahlungsanforderung abrechnen. Die im vierten Quartal eines Kalenderjahres entstandenen Kosten rechnen Sie mit dem Zwischennachweis des Folgejahres ab. Die Abrechnung der Kosten erfolgt in diesem Zusammenhang immer kumulativ.
- Dazu benutzten Sie das Formular, das Ihnen entweder physisch oder mittels DV zu Jahresbeginn oder mit der Auszahlungsbestätigung zur vorangegangenen Zahlungsanforderung zur Verfügung gestellt wird. Wie oben erwähnt, erfolgt die Abrechnung der im vierten Quartal eines Kalenderjahres entstandenen Kosten mit dem Zwischennachweis des Folgejahres. Darüber hinaus sind ohne Aufforderung keine weiteren Belege vorzulegen. Sollten Sie am profi-Online-Verfahren teilnehmen, wird unmittelbar nach Bearbeitung der zuletzt eingereichten Zahlungsanforderung ein neues Formular digital über die Plattform zur Verfügung gestellt.
- Sind im Rahmen der Antragsprüfung positionsbezogene Sperren festgesetzt worden, so müssen Sie vor Abrechnung ggf. eine Entsperrung der Mittel beantragen (siehe Zuwendungsbescheid).
- Wenn Sie abschätzen können, dass die in einem Haushaltsjahr zur Verfügung gestellten Fördermittel nicht vollständig verbraucht werden, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.
- Sollten die Ihnen zur Verfügung gestellten Mittel nicht ausreichen, wird geprüft, ob eine Vorziehung aus einem der folgenden Haushaltsjahre möglich ist. Bitte reichen Sie hierzu lediglich die entsprechende Zahlungsanforderung ein bzw. informieren Sie uns, sobald Sie einen Mehrbedarf abschätzen können. Dabei ist abweichend zum AZA zu beachten, dass die Mittel des Vierten Quartals eines Haushaltsjahres erst im nächsten Jahr ausgezahlt werden und daher erst im Folgejahr bereitgestellt werden können.
Dann kommt der Zwischennachweis…
- Nach Ablauf eines Kalenderjahres ist von Ihnen bis zum 30. April ein zahlenmäßiger Zwischennachweis zu erstellen und damit die Jahresrechnung abzugrenzen. Wenn Sie am profi-Online-Verfahren teilnehmen, wird Ihnen das Formular automatisch digital zur Verfügung gestellt. Andernfalls erhalten Sie dieses rechtzeitig von uns zugesandt. Der Zwischennachweis ist auch gleichzeitig die „Zahlungsanforderung“ der Kosten des vierten Vorjahresquartals.
- Um ggf. die von Ihnen verauslagten Mittel früher anzufordern, kann innerhalb der Vorlagefrist des Zwischennachweises auch ein vorläufiger Kostennachweis eingereicht werden, sofern Sie die abrechenbare Kostenhöhe schon kennen, sich die Anfertigung des Zwischennachweises aber noch verzögert. Wir beraten Sie gerne!
- Je nach gültiger Nebenbestimmung ist zusätzlich jeweils bis spätestens 15.02. bzw. 30.04. (siehe Zuwendungsbescheid) ein Zwischenbericht einzureichen. Siehe z.B. Muster Zwischenbericht in Anlage 1 der Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung auf Kostenbasis an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben NKBF 98 oder NKBF 2017. Die jeweils gültigen Nebenbestimmungen finden Sie auch im Formularschrank des jeweiligen Mittelgebers.
Bei der sogenannten pauschalierten Abrechnung gilt für den Zwischennachweis Folgendes:
Je nach Ausgestaltung der Regelungen des Zuwendungsbescheides und der zugrunde liegenden Nebenbestimmungen sind für jeden am Vorhaben beteiligten Mitarbeitenden spätestens mit dem ersten Zwischennachweis vorzulegen:
- Das Berechnungsblatt „Ermittlung des Jahresstundensatzes“
- „Übersicht der Personalkosten“ bzw. die einzelnen „Stundennachweise“
Je nach Nebenbestimmung sind Kopien bzw. eine elektronische Vorlage der Anlagen möglich. Wir stellen Ihnen gerne eine Arbeitshilfe im Wege eines Excel-Abrechnungstools zur Verfügung. Sprechen Sie uns an!
Was habe ich während der Laufzeit meines Vorhabens für Mitteilungspflichten?
Sie müssen uns sämtliche für den Vorhabenerfolg relevante Änderungen, wie zum Beispiel Projektleiterwechsel, neue Anschriften oder geänderte Bankverbindungen, Änderungen/ Verzögerungen der Arbeits- bzw. geänderte Finanzierungspläne umgehend mitteilen. Bei Fragen und/oder Unsicherheiten wenden Sie sich sicherheitshalber an die Ihnen von uns mitgeteilten Ansprechpersonen.
Wenn das Vorhaben ausgelaufen ist, müssen Sie den Verwendungsnachweis einreichen:
Sie erhalten zum Laufzeitende des Projektes ein entsprechendes Anforderungsschreiben und müssen je nach den Nebenstimmungen bestimmte weitere Formulare einreichen. Dazu gehören beispielsweise:
- ein zahlenmäßiger Verwendungsnachweis (dieses Formular wird Ihnen nach Abschluss des Vorhabens entweder von uns zugesandt oder aber automatisch digital über die Plattform profi-Online zur Verfügung gestellt).
- Personalkostennachweise (Anlagen 1-3 - nur bei pauschalierter Abrechnung)
- ein fachlicher Schlussbericht
- ggf. erfolgte Veröffentlichungen,
- Berichtsblätter/document control sheets
- ein Erfolgskontrollbericht
- Kurzfassung zum Verwertungsplan (falls diese nicht schon im Schluss- oder Erfolgskontrollbericht enthalten ist. Das Muster für den Abschlussbericht finden Sie z.B. in Anlage 2 der Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (NKBF98 bzw. NKBF2017) im siehe Formularschrank.
Ihre Frage ist nicht dabei?
Ihre Frage ist nicht dabei, oder wurde nicht ausreichend beantwortet?
Stellen Sie Ihre Frage rund um das Thema Fördermittel über unser Kontaktformular oder mailen Sie uns hier direkt an.
Sie lieben Zahlen und Menschen? Als Fördermittelmanagerin oder Fördermittelmanager (w/m/d) begleiten Sie Fördervorhaben fachlich und übernehmen die Verwaltung der Fördermittel basierend auf den gesetzlichen Grundlagen. Sie erkennen das Potenzial von technischen und sozialen Innovationen und begleiten neue Ideen auf ihrem Weg zu marktgerechten Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen. Dabei kommunizieren Sie mit unterschiedlichen Stakeholdern aus Wissenschaft und Wirtschaft – professionell und auf Augenhöhe.
Wir haben Ihr Interesse geweckt?
Dann schauen Sie sich hier unsere Jobangebote an.