Richtlinien zur Förderung des Wettbewerbs "Zukunftsstadt"
Kommunen sind zentrale Orte der Gesellschaft und spielen eine entscheidende Rolle auf dem Weg in eine nachhaltige Zukunft. Ob Klimaanpassung, Energiewende, sichere Arbeit, bezahlbares Wohnen, nachhaltige Mobilität, Zuwanderung oder demografischer Wandel: Die Herausforderungen für Kommunen zur Umsetzung einer nachhaltigen Stadtentwicklung sind enorm. Um den Herausforderungen entgegenzutreten, sollten alle Kommunen einen ganzheitlichen Ansatz bei der Planung und Weiterentwicklung verfolgen und möglichst alle Lebensbereiche und Akteure einbeziehen. Es bedarf neuer Lösungen und Alternativen, um bestehende Strukturen der Kommunen auch für die Zukunft lebenswert und nachhaltig zu gestalten.
Dabei spielt die Einbeziehung und das Engagement der Zivilgesellschaft eine wesentliche Rolle. Nur mit den Bürgerinnen und Bürgern gemeinsam kann Nachhaltigkeit verwirklicht werden. Deshalb müssen die Kenntnisse, Erfahrungen und Ideen der Menschen vor Ort genutzt werden. Es gilt, die Bevölkerung sowie weitere Akteure des Stadtgeschehens, z. B. Initiativen, Stiftungen frühzeitig und umfassend an den Prozessen zur nachhaltigen Gestaltung der Kommunen zu beteiligen.
Mit dem Wettbewerb "Zukunftsstadt" verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das Ziel, in bis zu 50 Städten, Stadtteilen, Gemeinden oder Landkreisen (nachfolgend: Kommunen) gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern, Wissenschaftlern, Ratsvertretern, Verwaltungsmitarbeitern, lokalen Verbänden, Bildungsakteuren vor Ort, Stiftungen und Unternehmen eine nachhaltige und ganzheitliche Vision 2030+ zu entwickeln. Der Wettbewerb ist Teil der Leitinitiative "Zukunftsstadt" des Rahmenprogramms "Forschung für Nachhaltige Entwicklungen" (FONA3) und des Wissenschaftsjahrs 2015 – Zukunftsstadt. Die Bekanntmachung steht darüber hinaus im Kontext der Forschungs- und Innovationsagenda der Nationalen Plattform Zukunftsstadt.
Insgesamt umfasst der Wettbewerb "Zukunftsstadt" drei Phasen:
Phase 1: Entwicklung der kommunalen Vision 2030+
Bis zu 50 Kommunen werden von einer unabhängigen Expertenjury ausgewählt, für ihre Stadt, einen Stadtteil, die Gemeinde oder den Landkreis eine nachhaltige und ganzheitliche Vision (Zeithorizont 2030+) gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern, Ratsvertretern, Verwaltungsmitarbeitern, lokalen Verbänden, Stiftungen, Unternehmen und der Wissenschaft zu entwickeln. Gefördert werden Konzepte mit einer Vision für die zukünftige Entwicklung des Gesamtgebildes der Kommune inklusive Handlungsempfehlungen und Umsetzungsvorschlägen. Das Konzept soll mit den Bürgerinnen und Bürgern grafisch visualisiert werden.
Dabei können aktuelle Herausforderungen und Veränderungen, wie z. B. struktureller oder demografischer Wandel, die Basis für die Entwicklung der eigenen Vision 2030+ sein. Ausgangspunkt können auch bereits bestehende kommunale Konzepte sein, die aufgegriffen und weiterentwickelt werden.
Ziel ist es, eine kommunale Vision zu entwickeln, die sich an den alltäglichen Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger orientiert. Wissenschaft und Forschung unterstützen die Bürgerinnen und Bürger sowie die weiteren Akteure der Kommune bei der Entwicklung ihrer Vision.
Phase 2: Planungs- und Umsetzungskonzept der Vision 2030+
Um das Konzept der ersten Phase in die Umsetzung zu bringen, werden die Ideen und Empfehlungen der Bürgerinnen und Bürger wissenschaftlich geprüft und gemeinsam mit ihnen weiterentwickelt. Ziel ist, dass die Kommunen ein umfassendes Konzept zur Planung und Umsetzung ihrer Vision entwickeln. Insgesamt bis zu 20 Kommunen der ersten Phase werden durch eine unabhängige Expertenjury für diese zweite Förderphase empfohlen.
Phase 3: Umsetzung der Vision in "Reallaboren"
Die dritte Phase widmet sich der Umsetzung der in der zweiten Phase entwickelten Konzepte. Dafür werden maximal acht Kommunen der zweiten Phase durch eine unabhängige Expertenjury zur Förderung empfohlen. In „Reallaboren“ der Kommunen werden erste innovative Komponenten der kommunalen Visionen umgesetzt.
Auszug aus der Bekanntmachung. Die vollständige Bekanntmachung finden Sie unter dem Link unter "Bekanntmachung".
Kontakt
Benjamin Freier
Telefon: +49 228 3821 2606
E-Mail: benjamin.freier@dlr.de
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