Gesundheitsversorgung: Innovationsfonds mit 200 Millionen Euro verstetigt
03.04.2024 — Die Bundesregierung verstetigt ein wichtiges Instrument der Forschungsförderung im Gesundheitsbereich: den Innovationsfonds. Mit einem jährlichen Fördervolumen von 200 Millionen Euro unterstützt dieser Projekte mit dem Ziel, die medizinische Versorgung durch gesetzliche Krankenkassen in Deutschland weiterzuentwickeln und zu verbessern. Profitieren kann davon ein Großteil der Bevölkerung: Rund 74 Millionen Menschen sind in Deutschland gesetzlich krankenversichert. Für die Umsetzung der Förderziele ist der Innovationsausschuss beim G-BA zuständig; begleitet wird er dabei vom DLR Projektträger.
Innovation für die Versorgung: patientennah, sektorenübergreifend, praxistauglich
„Der Innovationsfonds fördert Verbesserungen in der Gesundheitsversorgung – patientennah, sektorenübergreifend, praxistauglich“, erklärt Dr. Birgit Löer, Leiterin der Abteilung Gesundheitswesen im DLR Projektträger. „Beispielsweise unterstützt er neue Modelle der Versorgung, die im medizinischen Alltag von Kliniken und Arztpraxen direkt erprobt werden. Erweisen sie sich als erfolgreich, prüfen die gesetzlichen Krankenkassen, ob sie als Regelleistung angeboten werden können: für Patientinnen und Patienten in ganz Deutschland. Der Innovationsfonds ist damit ein zentrales Instrument, um die Gesundheitsversorgung in Deutschland langfristig und kontinuierlich zu verbessern. Als Projektträger begleiten wir den Innovationsausschuss beim G-BA mit Fachexpertise im Fördermanagement und Gesundheitswesen“, so Löer.
Digitalisierung im Gesundheitssystem meistern und nutzen
Langfristig etabliert wird der Innovationsfonds durch ein neues Gesetz der Bundesregierung: das „Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens“. Denn das deutsche Gesundheitssystem steht vor großen Herausforderungen und Chancen durch die Digitalisierung: Um erkrankten Menschen eine bedarfsgerechte Versorgung zu ermöglichen, sind beispielsweise sektorenübergreifende Versorgungskonzepte wichtig. Hierbei tauschen sich Akteure des Gesundheitswesens, wie niedergelassene Ärztinnen und Ärzte mit Kolleginnen und Kollegen aus Krankenhäusern, Rehaeinrichtungen und Apotheken, eng miteinander aus und müssen gut vernetzt zusammenarbeiten können. Erleichtert wird dies, wenn Gesundheitsdaten strukturiert erfasst und neue, datengestützte Versorgungsentscheidungen möglich werden. Auch digitale Unterstützungsangebote für Patientinnen und Patienten sollen künftig eine zunehmende Hilfe darstellen. Mit seinen Fördermaßnahmen trägt der Innovationsausschuss beim G-BA solchen Zielen Rechnung.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen. Seine Aufgabe ist es, den Leistungsanspruch der gesetzlich Versicherten zu definieren und Richtlinien für gesetzliche Krankenkassen sowie Leistungserbringer aus dem stationären und ambulanten Sektor des Gesundheitswesens zu beschließen. Um das Versorgungsangebot optimal weiterzuentwickeln, hat die Bundesregierung im Jahr 2016 den „Innovationsausschuss beim G-BA“ eingerichtet und damit betraut, Projekte zu neuen Versorgungsformen und zur Versorgungsforschung zu fördern. Die Mittel hierzu stammen aus dem Innovationsfonds. Die Förderung war bislang bis zum Jahr 2024 befristet – nun wurde sie positiv evaluiert und wird dauerhaft fortgeführt.
Im Auftrag des Innovationsausschusses begleitet der DLR Projektträger seit 2016 die Fördermaßnahmen – von der Vorbereitung von Förderbekanntmachungen über die Betreuung der zahlreichen Projekte bis zu fachlichen Stellungnahmen.
Aktuelle Förderbekanntmachungen: Telefonhotline und Online-Seminar
Zur Erforschung neuer Versorgungsformen hat der Innovationsausschuss am 22. März 2024 vier Förderbekanntmachungen veröffentlicht. Ansprechpersonen im DLR Projektträger beraten aktuell die Förderinteressenten und informieren über das Förderverfahren, das neu geregelt wurde. Angeboten werden eine eigens eingerichtete Telefon-Hotline sowie ein kostenfreies digitales Informationsseminar.
Informationen zu Inhalten und Antragsverfahren der aktuellen Förderrichtlinien des Innovationsfonds erhalten Sie hier:
Informationsveranstaltung: „Förderbekanntmachungen vom 22. März 2024 im Bereich der neuen Versorgungsformen“:
Datum: 11.04.2024
Uhrzeit: 11:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Format: Online-Seminar
Den Einwahllink sowie weitere Informationen finden Sie hier.
Telefon-Hotline
Unsere Mitarbeitenden beraten Sie gerne zu allgemeinen und individuellen Fragen der Förderung. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer: +49 228 3821 1020.