Fördermittelgeber

Richtlinie zur Förderung von Projekten zur Vernetzung von Interessensvertretungen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen im Förderbereich „Chancengerechtigkeit und Vielfalt in Wissenschaft und Forschung“ („Vielfalt verbindet“)

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Vielfältige Stimmen und Perspektiven sind ein bedeutsamer Faktor für wissenschaftliche Exzellenz und chancengerechte Teilhabe am Wissenschaftssystem. Sie ermöglichen es, wissenschaftliche Fragestellungen aus unterschiedlichen Blickwinkeln zu betrachten und somit umfassendere Forschungserkenntnisse zu erzielen.

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Um Vielfaltsperspektiven im Wissenschaftssystem zu stärken, Barrieren abzubauen und Partizipation zu fördern, hat das Bundesministerium für Forschung, Technik und Raumfahrt (BMFTR) die Richtlinie zur Förderung von Projekten zur Vernetzung von Interessensvertretungen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen („Vielfalt verbindet“) auf den Weg gebracht. Sie soll dazu beitragen, ein wissenschaftliches Umfeld zu schaffen, in dem Perspektivenvielfalt gefördert wird und alle Ideen Gehör finden, um so die Herausforderungen der Zukunft besser bewältigen zu können. Damit soll auch ein verstärktes Ausscheiden von ohnehin schon unterrepräsentierten Personengruppen aus dem Wissenschaftssystem sowie eine Verengung des wissenschaftlichen Diskurses verhindert werden.

Ziel von „Vielfalt verbindet“ ist es, die Vernetzung zwischen Interessensvertretungen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und weiteren Akteuren des Wissenschaftssystems zu stärken. Gefördert werden Projekte, die die Vernetzung und den damit verbundenen Austausch von Ideen zur strukturellen Stärkung von Vielfalt in der Wissenschaft vorantreiben. Dies umfasst die Entwicklung von Konferenzen, Plattformen, Veranstaltungen oder ähnlichen Maßnahmen, die das Bewusstsein für den Mehrwert von Perspektivenvielfalt schärfen, die Partizipation im Wissenschaftssystem erleichtern, den Abbau von Barrieren vorantreiben, die Sichtbarkeit unterrepräsentierter Gruppen erhöhen und die Antidiskriminierungsarbeit im Wissenschaftssystem professionalisieren. Dabei sind Interessensvertretungen aktiv einzubinden und Gesichtspunkte der Intersektionalität zu berücksichtigen. Die Förderung richtet sich an Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, studentische und zivilgesellschaftliche Organisationen und Vereine, Stiftungen und Träger von Bildungseinrichtungen, die über ausgewiesene Diversitätskompetenz verfügen.

Das BMFTR unterstützt Projekte mit bis zu 50.000 € bei einer Laufzeit von maximal 18 Monaten. Die erste Frist für die Einreichung einer Projektskizze ist der 31.10.2025; weitere Calls folgen am 31.07.2026 und 30.04.2027. Für die Erstellung der Projektskizze wird eine verbindliche Vorlage zur Verfügung gestellt.

Information und Beratung

Alle Details zur Förderrichtlinie „Vielfalt verbindet“, ihren Zielen und Inhalten sowie zur konkreten Skizzeneinreichung finden Förderinteressierte im Text der Bekanntmachung.

Für alle Förderinteressierten bieten wir ein individuelles Informations- und Beratungsangebot über unsere Hotline an, über die wir Ihnen montags bis donnerstags zwischen 10:00 und 14:00 Uhr für Ihre Fragen und Anliegen zur Verfügung stehen. Auch per E-Mail können Sie uns gerne kontaktieren.

Zudem bieten wir für die drei Calls jeweils eine Informationsveranstaltung an. Die erste wird am 17. September 2025, 10:00-12:00 Uhr stattfinden, die weiteren einige Wochen vor den beiden verbliebenen Calls. Informationen zur Anmeldung und Termine werden Ihnen an dieser Stelle bekannt gegeben.

Anmeldung zur Informationsveranstaltung: BMFTR - Förderrichtlinie „Vielfalt verbindet“

Kontakt

Dr. Karen Schierhorn
Wissenschaftliche Referentin

Dr. Evelyn Hayn
Wissenschaftliche Referentin
E-Mail: vielfalt@dlr.de
Hotline: +49 228 3821 1890 (Mo-Do, 10-14 Uhr)

 

Förderprogramm
Chancengerechtigkeit und Vielfalt in Wissenschaft und Forschung
Förderregion
National
Status
siehe Ausschreibung
Laufzeit
Juli 2025 bis Juni 2031
Fördermittelgeber
BMFTR
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