Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Transfer in der inklusiven Bildung“
Mit der Anerkennung der Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat sich Deutschland verpflichtet, die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen von der frühen Bildung bis zu Erwachsenenbildung bestmöglich zu fördern. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) trägt deshalb dazu bei, wissenschaftlich abgesicherte und praxisbezogene Erkenntnisse zur inklusiven Bildung zu gewinnen.
Mit der aktuellen Förderlinie sollen über alle Bildungsetappen hinweg Erkenntnisse zur Gestaltung von nachhaltig wirksamen Transferansätzen in der inklusiven Bildung generiert werden. Die Richtlinie knüpft somit an bisherige Forschung an und soll empirisch abgesicherte wie auch praktisch erprobte Erkenntnisse aus der inklusiven Bildung für ein breites Anwendungsfeld nutzbar machen. Die Zusammenarbeit von Wissenschaft, Praxis und Administration in den Projekten soll dabei gestärkt sowie die Anbahnung nachhaltiger, standortübergreifender wie auch überregionaler Netzwerke im Rahmen der Fördermaßnahme unterstützt werden. Darüber hinaus sollen Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit und Wissenschaftskommunikation zu einer erhöhten Sichtbarkeit der Forschung zu Transfer in der inklusiven Bildung beitragen. Wo inhaltlich möglich, sollen Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen als Critical Friends, Expertinnen und Experten in eigener Sache oder Ko-Forschende aktiv in den Forschungsprozess eingebunden sein.
Neben den Forschungsprojekten soll ein Projekt zur wissenschaftlichen Begleitforschung gefördert werden. Dieses soll die Ergebnisse der Projekte dieser Förderlinie in einen übergreifenden wissenschaftlichen Rahmen stellen.
Kontakt
Herr Dr. Robin Straub
Telefon: +49 30 67055 8286
E-Mail: robin.straub@dlr.de
Frau Dr. Cornelia Vollath
Telefon: +49 228 3821 1860
E-Mail: cornelia.vollath@dlr.de