Richtlinie zur Förderung von Zuwendungen für internationale Projekte zum Thema grüner Wasserstoff
Wasserstofftechnologien bieten ein erhebliches industriepolitisches Potenzial und sind zugleich von zentraler Bedeutung bei der Erreichung der deutschen sowie europäischen Klimaschutzziele. Die Forschungs- und Innovationsförderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung ist ein wichtiges strategisches Element bei der Umsetzung der Nationalen Wasserstoffstrategie und zur Sicherung einer führenden Rolle deutscher Technologieanbieter auf diesem prioritären Zukunftsfeld.
Je nach angestrebter Kooperationskonstellation beabsichtigt das BMBF auf Basis dieser Rahmenbekanntmachung Maßnahmen unter den nachfolgend aufgeführten Modulen zu fördern.
Weiterführende Details zu den einzelnen Partnerländern, den damit verbundenen Förderschwerpunkten und Fristen werden in spezifischen Förderaufrufen bekannt gegeben. Über die Förderaufrufe erfolgt keine weitergehende Ausgestaltung der Beihilferegelung. Die Förderaufrufe werden unter https://www.bmbf.de/wasserstoff-international veröffentlicht.
Modul A: Internationale Vernetzungs- und Sondierungsmaßnahmen mit Forschungskomponenten
Gefördert werden im Rahmen dieses Moduls internationale Projekte (Einzel- oder Verbundprojekte) entsprechend den in Nummer 1.1 beschriebenen Handlungsfeldern zur Eruierung von Kooperationspotenzialen, der Vorbereitung neuer Partnerschaften oder konkreten Kooperationsvorhaben sowie auch der Weiterentwicklung von bestehenden Partnerschaften um die Kooperation zwischen Hochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Deutschland und entsprechenden Forschungsinstitutionen und anderen Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern, in mindestens einem internationalen Partnerland zu etablieren.
Modul B: Internationale Forschungsprojekte mit Pilotcharakter (mit optionaler Industriebeteiligung)
Gefördert werden im Rahmen dieses Moduls internationale Forschungsprojekte (Einzel- oder Verbundprojekte), die entsprechend dem oben beschriebenen Zuwendungszweck primär die Forschungs- und Entwicklungszusammenarbeit (FuE) deutscher Einrichtungen mit internationalen Partnern entlang der in Nummer 1.1 beschriebenen Handlungsfelder vorantreiben, um die Kooperation zwischen Hochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie gegebenenfalls auch kommunalen Gebietskörperschaften in Deutschland und mindestens einem internationalen Partner zu vertiefen. Forschungsvorhaben sollen eine klare Praxisrelevanz aufweisen und Erkenntnisse für einen zukünftigen Wasserstoffmarkt erwarten lassen, die zu neuen Technologien, Produkten und/oder Dienstleistungen in konkreten Anwendungsbereichen der Wasserstoffwirtschaft führen. Die Beteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie anderen Institutionen in Deutschland, die Forschungsbeiträge liefern und die den Zuwendungszweck und die Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen, ist möglich. Die Koordination der Vorhaben soll jedoch bei den Hochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen liegen.
Modul C: Internationale Verbundforschungsprojekte mit Partnern aus Wissenschaft und Industrie (2 + 2)
Gefördert werden im Rahmen dieses Moduls Forschungsprojekte als Verbundvorhaben (keine Einzelprojekte), an denen sowohl auf deutscher als auch auf ausländischer Seite je eine Hochschule/außeruniversitäre Forschungseinrichtung und jeweils ein Unternehmen beteiligt sind und die entsprechend dem oben beschriebenen Zuwendungszweck in internationaler Zusammenarbeit eines oder mehrere der in Nummer 1.1 beschriebenen Handlungsfelder bearbeiten. Die Projekte sollen die Kooperation zwischen Hochschulen sowie außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Deutschland und dem Partnerland mit Beteiligung von Wirtschaftsakteuren vertiefen und so die Grundlagen für nachhaltige internationale Innovationsnetzwerke legen. Die Beteiligung von KMU ist besonders erwünscht. Die Beteiligung weiterer Institutionen in Deutschland und im Partnerland, die Forschungsbeiträge liefern, ist darüber hinaus möglich.
Die Vorhaben sollen eine hohe Praxisrelevanz aufweisen, Erkenntnisse und verwertbare Forschungsergebnisse in den genannten Anwendungsfeldern erwarten lassen, die zu neuen Technologien, Produkten und/oder Dienstleistungen führen sowie Strategien zur Implementierung der Forschungsergebnisse in Politik, Gesellschaft und Wirtschaft aufzeigen. Die Projekte sollten am Ende des Vorhabens einen Technologiereifegrad bis zu TRL 6 erreichen. (https://ec.europa.eu/research/participants/data/ref/h2020/other/wp/2016_2017/annexes/h2020-wp1617-annex-g-trl_en.pdf).
Darüber hinaus sollen die Vorhaben einen Beitrag leisten zu:
- Internationaler Vernetzung in den genannten thematischen Schwerpunktbereichen;
- Vorbereitung von Folgeaktivitäten (z. B. Antragstellung in BMBF-Fachprogrammen, Horizont Europa);
- Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses.
Vorhaben, die im Rahmen dieses Moduls beantragt werden, sollten das Potenzial für eine langfristige und nachhaltige Kooperation mit dem Partnerland dokumentieren. Der Nutzen im Hinblick auf die wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Ziele sollte ausgewogen sein.
Modul D: Internationalisierung von regionalen Innovationsclustern und Netzwerken
Gefördert wird im Rahmen dieses Moduls die Erstellung von Internationalisierungskonzepten regionaler Innovationscluster oder Netzwerke (Einzel- oder Verbundvorhaben) welche einem oder mehreren der in Nummer 1.1 beschriebenen Handlungsfelder thematisch zugeordnet werden können und in Deutschland angesiedelt sind. Die Förderung dient der Ausarbeitung eines tragfähigen und nachhaltigen Internationalisierungskonzepts und der Vorbereitung von Umsetzungsprojekten (außerhalb dieser Förderung). Hierzu sollen geeignete internationale Partner und Innovationsregionen identifiziert werden, die die eigenen Kompetenzen und Aktivitäten komplementär ergänzen können. Die Entwicklung des Internationalisierungskonzepts erfolgt durch die verantwortliche Cluster-/Netzwerkmanagementorganisation unter Einbindung der Akteure des Clusters oder Netzwerks sowie der jeweiligen internationalen Kooperationspartner. Vorgesehene internationale Kooperationspartner sollten Managementorganisationen sein, die in den priorisierten Innovationsregionen ein Netzwerk oder ein Cluster organisieren. Gemeinsam mit diesen internationalen Partnern soll das Konzept entwickelt werden, aus dem sich gegebenenfalls über die Förderung hinausgehende Aktivitäten ableiten.
Vorhaben, die im Rahmen dieser Bekanntmachung beantragt werden, sollten das Potenzial für eine langfristige und nachhaltige Kooperation mit der Partnerregion dokumentieren. Der Nutzen im Hinblick auf die wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Ziele sollte ausgewogen sein. Die Beteiligung von KMU wird ausdrücklich unterstützt.
Modul E: Wissenschaftliche Kompetenzzentren
Gefördert wird der Aufbau nachhaltiger länderübergreifender Institutspartnerschaften und Kompetenzzentren in Deutschland und/oder im Partnerland, die internationale Kompetenz bündeln und internationale Spitzenkräfte für die gemeinsame Forschung (Einzel- und Verbundvorhaben) in den in Nummer 1.1 genannten Handlungsfeldern gewinnen. Die Zentren sollen langfristige Strategien entwickeln, zugehörige Forschungsprojekte für die Bewältigung aktueller und zukünftiger Herausforderungen durchführen, personelle und technische Ressourcen auf-/ausbauen und dazu beitragen, die Expertise und Position der deutschen Forschungslandschaft im Bereich Wasserstofftechnologien im internationalen Wettbewerb nachhaltig und dauerhaft zu stärken. Bewerben können sich deutsche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Deutschland.
Modul F: Technologiekooperationen zwischen Wirtschaft und Wissenschaft im Rahmen von EUREKA
Gefördert werden Forschungsprojekte als Verbundvorhaben (keine Einzelprojekte), die entsprechend dem oben beschriebenen Zuwendungszweck in europäischer und internationaler Zusammenarbeit mit Partnern eines oder mehrerer Zielländer eines oder mehrere der in Nummer 1.1 genannten Handlungsfeldern zuzuordnen sind. Darüber hinaus kann der Gegenstand der Förderung durch aktuelle Bekanntmachungen von EUREKA im thematischen Geltungsbereich dieser Bekanntmachung, beispielsweise im Bereich der EUREKA-Cluster, grundsätzlich ergänzt werden. Vorhaben sollen die Technologiekooperation zwischen Unternehmen (speziell KMU) und Universitäten sowie außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Deutschland und dem/den Partnerland/Partnerländern stärken und so die Grundlagen für nachhaltige internationale Kooperationen legen. Die Beteiligung von mindestens einem KMU aus Deutschland ist hierbei verpflichtend.
Die Vorhaben sollen eine hohe Praxisrelevanz aufweisen, Erkenntnisse und in Deutschland verwertbare Forschungsergebnisse in den genannten Anwendungsfeldern erwarten lassen, die zu neuen Technologien, Produkten und/oder Dienstleistungen führen, sowie die Implementierung der Forschungsergebnisse in Gesellschaft und Wirtschaft aufzeigen. Die Projekte sollen am Ende des Vorhabens einen Technologiereifegrad bis zu TRL 6 erreichen.
Modul G: Wissenschaftliches Begleitprojekt
Ein übergreifendes wissenschaftliches Begleitprojekt (Einzel- oder Verbundvorhaben) soll die Auswirkungen der Maßnahmen in den Modulen auf die Wasserstoffbranche in Deutschland einerseits und auf die Aktivitäten in den Partnerländern andererseits erforschen. Das Begleitprojekt soll dabei die in den Modulen geförderten Projekte untereinander vernetzen, um die Erfahrungen und Ergebnisse auf Projektebene zu aggregieren und die Wirkungen auf Ebene der Projekte und Maßnahmen dazustellen. Die übergreifenden Wirkungen auf die deutsche Wasserstoffbranche sollen über das wissenschaftliche Begleitprojekt gegenüber der Öffentlichkeit kommuniziert werden. Das wissenschaftliche Begleitprojekt soll zudem Anschlussfragen für die weitere Forschung im Lichte der Projektergebnisse der geförderten Maßnahmen erarbeiten. So sollen Schlussfolgerungen für die Module und deren jeweilige Zielerreichung ermöglicht werden. Bewerben können sich Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Deutschland.
Grundsätzlich können zu Maßnahmen der Module A, B, D, E und G sowohl Einzel- als auch Verbundvorhaben gefördert werden.
Maßnahmen zu Modul C müssen als Verbundprojekte mit mindestens zwei deutschen Partnern und zu Modul F als Verbundprojekte mit Partnern aus mindestens zwei EUREKA-Ländern beantragt werden.
Kontakt
Oliver Rohde
Grundsatzfragen
Europäische und internationale Zusammenarbeit
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