Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „MobilitätsWerkStadt 2025“
Die Förderung systemischer, transdisziplinärer und umsetzungsorientierter Mobilitätsforschung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) soll Wege aufzeigen, wie das komplexe Mobilitätssystem nachhaltiger gestaltet werden kann. Ziel ist es, die individuelle Mobilität der Menschen zu sichern, die Umwelt- und Lebensqualität insbesondere in Städten zu steigern sowie die Innovationsfähigkeit des deutschen Mobilitätssektors zu stärken.
Die BMBF-Forschungsagenda „Nachhaltige urbane Mobilität“ (www.fona.de/de/24127) skizziert, wie mit Unterstützung der Forschung die nachhaltige Gestaltung urbaner Mobilitätssysteme gelingen kann. Die Forschungsagenda ist die Grundlage und der strategische Rahmen für die Forschungsförderung sowie die innovationspolitische Begleitung des BMBF im Themenbereich systemische urbane Mobilität. Sie setzt auf eine systemische Perspektive, die die Chancen neuer Technologien im Kontext der Mobilitätsbedürfnisse und der spezifischen Gegebenheiten vor Ort betrachtet. Sie integriert die Ergebnisse partizipativer Konsultationsprozesse, in deren Rahmen zahlreiche Expertinnen/Experten aus Wissenschaft, Kommunen, Wirtschaft und Zivilgesellschaft ihre Perspektiven, Bedarfe und Ideen eingebracht haben (Agenda-Prozess „Nachhaltige Mobilität“ in 2017, Agenda-Prozess der Sozial-ökologischen Forschung in 2017/2018).
Mobilität ist eine unverzichtbare Grundlage unserer ökonomischen, sozialen und kulturellen Aktivitäten. Die möglichst reibungslose Bewegung von Personen, Gütern und Ideen prägt gesellschaftliche Entwicklungen, ermöglicht Innovationen und ist ein entscheidender Wirtschaftsfaktor. Der daraus resultierende Verkehr ist jedoch für erhebliche Belastungen für Mensch und Umwelt verantwortlich: klimaschädigende Treibhausgasemissionen, lokale Schadstoffbelastungen, Lärm und Flächenverbrauch. Kommunen haben für die Gestaltung der Mobilität eine herausragende Verantwortung und stehen vor großen Herausforderungen. Insbesondere Bevölkerungsgruppen mit niedrigem sozioökonomischem Status sind betroffen. Durch die Wohnlage sind sie verstärkt Lärm und Schadstoffen ausgesetzt, die zu gesundheitlichen Problemen führen. Sie sind in ihren Mobilitätszugängen eingeschränkt, haben geringere Chancen mobil zu sein.
Zudem stoßen die individuellen Mobilitätsbedürfnisse schon heute aufgrund von fehlenden, überlasteten und/oder teils nicht ausreichend zugänglichen Infrastrukturen an Grenzen. Dies stellt insbesondere Städte vor große Herausforderungen.
Als Lösung für eine Mobilitätswende stehen bisher vor allem technologische Ansätze im Fokus, allen voran der Ausbau der Elektromobilität und das autonome Fahren, verbunden mit neuartigen Möglichkeiten für Mobilitätsdienste. Veränderungen hin zu einer nachhaltigen urbanen Mobilität gelingen aber nur, wenn das Zusammenspiel von individuellen wie gesellschaftlichen Mobilitätsbedürfnissen und Verhaltensweisen und technologischer Entwicklung verstanden und bei der Stadt- und Infrastrukturplanung berücksichtigt wird. Aus diesem Grund verfolgt das BMBF das Ziel, durch FuE das Zusammenspiel von innovativen Technologien und individuellem Mobilitätsbedarf zu ergründen und somit neue und passgenaue Lösungen und Alternativen in urbanen Räumen sowie Stadt-Umland-Regionen zu entwickeln.
Nachhaltige urbane Mobilität minimiert ökologische Belastungen, unterstützt die wirtschaftliche Entwicklung und fördert die soziale Teilhabe. Nachhaltige urbane Mobilität wird Realität, wenn Kommunen (siehe Nummer 3 „Zuwendungsempfänger“) lokal passende Konzepte entwickeln und umsetzen.
Damit passgenaue Konzepte im Sinne einer nachhaltigen Mobilität lokal einsetzbar sind, fördert das BMBF FuE, die die Möglichkeiten neuer Technologien auf die Gestaltungsbedarfe vor Ort abstimmt und damit auf kommunaler Ebene den Mobilitätsbedürfnissen der Bürgerinnen/Bürger anpasst. Es gilt, durch eine systemische Betrachtung auf der Basis von neuen Technologien, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und ökologischen Anforderungen zu Nachhaltigkeitsinnovationen für die Mobilität von morgen nach zu kommen.
Die wettbewerbliche Fördermaßnahme „MobilitätsWerkStadt 2025“ richtet sich insbesondere an Städte, Stadtteile, Gemeinden, Landkreise und regionale Zusammenschlüsse von kommunalen Gebietskörperschaften (nachfolgend: Kommunen). Gemeinsam mit Bürgerinnen/Bürgern, Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftlern, lokalen Akteuren der Zivilgesellschaft, Stiftungen, kommunalen Verkehrsunternehmen und -organisationen sowie weiteren Unternehmen sollen Konzepte und Strategien für eine nachhaltige Mobilität entwickelt und experimentell umgesetzt werden. In der ersten Phase können Kommunen wissenschaftliche Einrichtungen über einen FuE-Auftrag einbinden. Ab der zweiten Phase sind Verbundprojekte mit Kommunen und Forschungsreinrichtungen sowie gegebenenfalls weiteren Institutionen vorgesehen.
Die Forschungsagenda „Nachhaltige urbane Mobilität“ ist an den Zielen der nachhaltigen Entwicklung ausgerichtet, die international in der Agenda 2030 und national in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie definiert sind.
Die vorliegende Fördermaßnahme ist Teil des Forschungsrahmenprogramms „Forschung für Nachhaltige Entwicklung“ (FONA3) des BMBF. Sie ergänzt die bisherige Förderung im Rahmen der „Sozial-ökologischen Forschung“ (SÖF). Die Fördermaßnahme trägt zur Umsetzung der FONA-Leitinitiative Zukunftsstadt und der Hightech-Strategie 2025 der Bundesregierung bei. Die systemische Perspektive der Forschungsagenda ergänzt die bereits vielfältigen Förderaktivitäten anderer Ressorts der Bundesregierung (u. a. Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit) und bringt diese zusammen. Die Förderaktivitäten sind ein Beitrag zur Umsetzung des Nationalen Klimaschutzplans 2050 der Bundesregierung.
Im Rahmen der Forschungsagenda „Nachhaltige urbane Mobilität“ sind weitere Förderrichtlinien geplant, u. a. zur Unterstützung von Forschung für nachhaltige Mobilitätssysteme 2050 und zum Thema „Liefer- und Güterverkehr“.
Die Ergebnisse des geförderten Vorhabens dürfen nur in Deutschland oder dem EWR und der Schweiz genutzt werden.
Auszug aus der Bekanntmachung. Die vollständige Bekanntmachung finden Sie unter dem Link unter "Bekanntmachung".
Kontakt
Barbara Rasche
Sozial-ökologische Forschung
Umwelt und Nachhaltigkeit
Tel.: +49 228 3821 1545
E-Mail: barbara.rasche@dlr.de