„Kleine Fächer – Zusammen stark“ - Richtlinie zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses in den geistes- und sozialwissenschaftlichen Kleinen Fächern
Kleine Fächer besitzen besondere Kompetenzen in der interdisziplinären Zusammenarbeit. Sie profitieren für ihre Produktion globalen Wissens von Kooperationen innerhalb ihrer Fachgruppe, im regionalen, überregionalen sowie internationalen Kontext sowie mit Nachbardisziplinen in den mittleren und großen Fächern.
Mit der Förderrichtlinie sollen die Kleinen Fächer durch die Bildung von Netzwerken und Verbünden gestärkt werden. Ein wesentlicher Aspekt ist dabei die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Das jeweilige Kleine Fach soll strukturell in seinem eigenen Profil und seinem Beitrag zum Standort gestärkt werden. Zum Prozess der Verbundbildung gehört die Reflexion auf dessen Gelingensbedingungen und die Frage nach einer nachhaltigen Wirkung in der Hochschullandschaft. Um dieses Ziel zu erreichen, fördert das BMBF Forschungsgruppen, die innovative Themen und Fragestellungen der Kleinen Fächer bearbeiten.
Die Förderung gliedert sich in eine Hauptphase und eine Transferphase. Es gibt zwei Einreichungsfristen. In der ersten Phase von vier Jahren steht die Verbundforschung im Zentrum. Optional kann sich daran eine einjährige Transferphase anschließen, in der gemeinsam mit der Hochschulleitung ein Konzept zur strukturellen Stärkung des Kleinen Faches erarbeitet wird. Auch Fachhochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sind antragsberechtigt. Begrüßt wird die Beteiligung von Natur-, Technik- und Lebenswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern.
Ziel der Förderlinie ist es, einen Impuls für gemeinsames standort- und fachübergreifendes Forschen zu setzen; diesen Weg zur Verbundbildung wissenschaftsseitig zu reflektieren und in Zusammenarbeit mit der Hochschulleitung nachhaltige Lösung zur Stärkung der Kleinen Fächer zu entwickeln. Die Initiative für Kleine Fächer gehört zur Strategie des BMBF, den Geistes- und Sozialwissenschaften mehr Freiräume zu ermöglichen. Deshalb wird die Ausrichtung auf regionale, hochschulinterne oder zwischeninstitutionelle Zusammenarbeit den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern überlassen – abhängig von den Bedarfen und Profilen der jeweiligen Kleinen Fächer.
Hauptphase:
- Einreichfrist: von 02.09.2019 bis 31.01.2020
- Einreichfrist: von 01.09.2020 bis 31.01.2021
Transferphase:
- Einreichfrist bis 31. Dezember 2025
- Einreichfrist bis 31. Dezember 2026
Kontakt
Dr. Kerstin Lutteropp
Abteilungsleiterin
Geisteswissenschaften und Kulturelles Erbe
Gesellschaft, Innovation, Technologie
Tel.: +49 228 3821 1642
E-Mail: kerstin.lutteropp@dlr.de