Fördermittelgeber

Förderung von Projekten in Eurostars 3, dem EUREKA-Programm für innovative KMU

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Eurostars 3 ist ein multilaterales Förderprogramm von bislang 37 Ländern unter dem Dach der europäischen Forschungsinitiative EUREKA. Eurostars läuft seit 2008 und hat sich seitdem als erfolgreiches Instrument zur Förderung grenzüberschreitender Kooperationen zwischen innovativen KMU und ihren Partnern bewährt.

Die Förderrichtlinie bezieht sich auf die dritte Programmphase von Eurostars (2021-27), die sich insbesondere an innovative KMU und die Entwicklung zukunftsorientierter Technologien richtet. Damit setzt das BMBF Impulse für die Stärkung des Europäischen Forschungsraums und die Kooperation zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft in der Europäischen Innovationsunion.

Die Ziele von Eurostars 3 sind:

  • Stärkung der globalen Wettbewerbsfähigkeit innovativer KMU
  • Stärkung des europäischen Binnenmarktes
  • Kooperative Lösung länderübergreifender Herausforderungen

Eurostars-Vorhaben sind bi- und multilaterale Projektkooperationen, in denen neue oder verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen entwickelt werden. Die Konsortien können flexibel über ihre Projektinhalte und die Zusammensetzung bestimmen. Es wird erwartet, dass die Ergebnisse der geförderten Projekte spätestens zwei Jahre nach Projektende auf dem Markt sind.

Teilnahmevoraussetzungen:

  • Der Verbundkoordinator ist ein KMU mit Sitz in einem Eurostars 3-Teilnehmerland.
  • Das Konsortium besteht aus mindestens zwei voneinander unabhängigen Projektpartnern.
  • Die beteiligten Projektpartner kommen aus mindestens zwei verschiedenen Eurostars 3-Teilnehmerländern.
  • Mindestens 50 % der Forschungs- und Entwicklungsgesamtprojektkosten (ohne Unteraufträge) entstehen bei den beteiligten KMU.
  • Auf keinen der Projektpartner und auf keines der am Projekt beteiligten Länder entfallen mehr als 70 % der Gesamtprojektkosten.
  • Die maximale Projektlaufzeit bei Antragstellung beträgt drei Jahre.
  • Das Projekt dient ausschließlich zivilen Zwecken.
  • Alle Projektpartner sind juristische Personen.

Die Eurostars-Teilnehmerländer haben ihre nationalen Antragsverfahren synchronisiert und fortlaufend verbessert. So stellt Eurostars ein besonders niederschwelliges Instrument dar und ist geeignet, das Know-how und die Ressourcen insbesondere von KMU in grenzüberschreitenden Kooperationsprojekten zu bündeln.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt:

  1. Zuerst reichen die Projektpartner einen gemeinsamen Projektantrag in englischer Sprache über das Antragsportal des EUREKA-Sekretariats (http://www.eurostars-eureka.eu) ein. Anträge können zwei Mal jährlich zu den Stichtagen im Frühjahr und Herbst eingereicht werden. Als Ergebnis der unabhängigen Begutachtung (Peer Review) entsteht eine Rangliste, die für alle Eurostars-Staaten bindend ist.
  2. Gemäß der Rangliste und der verfügbaren Fördermittel werden deutsche Antragstellende aufgefordert, einen nationalen Förderantrag einzureichen. In dieser Phase werden insbesondere die Angemessenheit und Notwendigkeit der beantragten Fördermittel geprüft. Ansprechpartner ist das EUREKA-Büro im DLR Projektträger.

Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsarbeiten bis TRL 6, die der experimentellen Entwicklung zuzuordnen sind. Förderfähig sind:

  • KMU gemäß EU-Definition: Die Förderquote beträgt maximal 50%. Großunternehmen erhalten keine Förderung, können sich jedoch auf eigene Kosten an einem Projekt beteiligen.
  • Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen: Die Förderquote beträgt maximal 100%, sofern mindestens ein deutsches KMU am Projekt beteiligt ist.

Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Gesamtförderung für die deutschen Partner in einem Eurostars 3-Projekt ist auf maximal 500 000 Euro begrenzt. KMU erhalten vorrangig eine Förderung ihrer Vorhaben. Ausländische Kooperationspartner müssen ihre Aufwendungen über Förderung in ihrem Sitzland finanzieren. Die Verbundpartner müssen ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung regeln.

Kontakt

Stefanie Bartels-Schmies
Abteilungsleiterin
Förderung innovativer KMU
Europäische und internationale Zusammenarbeit
Tel.: +49 228 3821 1356
E-Mail: stefanie.bartels@dlr.de

Förderregion
National
Status
unbefristet
Laufzeit
ab September 2021; letzter Förderaufruf voraussichtlich im Herbst 2027
Auftraggeber
BMBF
Fördermittelgeber
BMBF

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