Fördermittelgeber
BMG

Suizidprävention stärken

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Gefördert werden sollen Einzel- oder Verbundforschungsvorhaben zur Suizidprävention. Die Vorhaben müssen eine konkrete, anwendungsbezogene Forschungsfrage verfolgen und die relevanten Akteure von Beginn an als Partner einbinden.

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Die Prävention von Suiziden ist ein wichtiges gesellschaftliches und politisches Ziel. Aktuell sterben in Deutschland jedes Jahr etwa 10.000 Menschen durch Suizid und es werden schätzungsweise mindestens 100.000 Suizidversuche begangen. Suizidalität betrifft Personen aus allen Bereichen der Bevölkerung, wobei einige Personengruppen ein besonders hohes Suizidrisiko aufweisen. Bedeutsame Risikogruppen sind beispielsweise Menschen in fortgeschrittenem Alter (insbesondere Männer), mit (schweren) körperlichen und psychischen Erkrankungen, mit besonderen Diskriminierungserfahrungen (wie LSBTIQ* und Menschen mit Rassismuserfahrungen) oder mit unmittelbaren Suiziderfahrungen (z. B. eigene Suizidversuche, Suizide von Angehörigen). 

Um Menschen in Krisensituationen zu helfen und Suizide zu verhindern, gibt es in Deutschland bereits vielfältige Angebote auf Bundesebene sowie Angebote vor Ort der Länder, der Kommunen, der Kirchen, der Wohlfahrtverbände und zahlreicher weiterer Akteure. Nicht zuletzt dank dieser Unterstützungsangebote und dem Engagement zahlreicher Akteure konnte die jährliche Anzahl an Suiziden seit den 1980er Jahren fast halbiert werden. In den letzten Jahren hält sich die Suizidrate jedoch auf einem relativ konstanten Niveau und zeigte 2022 sogar erstmalig wieder eine deutliche Zunahme. Insgesamt steht die Suizidprävention in Deutschland demnach weiterhin vor unterschiedlichen Herausforderungen. Diese umfassen unter anderem die gesellschaftliche Tabuisierung von Suizid und Suizidalität, die gesellschaftlichen und politischen Debatten zum assistierten Suizid nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (Urteil des 2. Senats vom 26. Februar 2020– 2 BvR 2347/15) sowie Lücken in der Versorgung bzw. Erreichbarkeit von suizidgefährdeten Personen und Risikogruppen mit zielgruppengerechten Hilfsangeboten und Präventionsmaßnahmen.

Um diesen Herausforderungen auf gesamtgesellschaftlicher Ebene zu begegnen, hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) Anfang Mai 2024 eine Nationale Suizidpräventionsstrategie der Bundesregierung (NaSuPs) vorgelegt. Die Bundesregierung legt hierin Maßnahmen und Empfehlungen in den wichtigen Handlungsfeldern Gesundheitskompetenz und Empowerment, psychosoziale Beratung und Unterstützung sowie Vernetzung und Koordination der Suizidprävention vor, in denen der Bund im Rahmen seiner Zuständigkeit zur Stärkung der Suizidprävention beitragen beziehungsweise unterstützend tätig sein kann. Wichtige Stellschrauben sind dabei die Sensibilisierung der Gesellschaft und insbesondere der relevanten Berufsgruppen für das Thema und für die Erkennung von Hilfebedarf, die Verbesserung des gesellschaftlichen und medialen Umgangs mit Suiziden und Suizidalität, die Information über Hilfsangebote und letztlich die Verbesserung der Beratungs- und Hilfekette in Kooperation mit den verantwortlichen Akteuren in den Ländern und Kommunen. Von entscheidender Bedeutung ist, dass Suizidprävention stets eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist und bleibt. Eine wesentliche Herausforderung liegt darin, dass zentrale Aufgaben der Suizidprävention in primärer Verantwortung der Länder und Kommunen und somit außerhalb der Handlungskompetenz des Bundes liegen. Die nachfolgenden Themen greifen vor diesem Hintergrund explizit Handlungsansätze auf, bei denen die Zuständigkeit im Bereich des BMG liegt beziehungsweise bei denen das BMG durch Modellmaßnahmen unterstützend tätig sein kann. Es gilt bei diesen Maßnahmen die Heterogenität der Risikogruppen und der Gesamtbevölkerung zu berücksichtigen. 

Ziel der vorliegenden Fördermaßnahme „Suizidprävention stärken“ des BMG ist es, durch die Förderung von Forschungsvorhaben neue Erkenntnisse zu gewinnen, die wesentlich zur evidenzbasierten Verbesserung der Suizidprävention in Deutschland beitragen und im Zuständigkeitsbereich des BMG liegen.

Dr. Ursula Kopp
Telefon: +49 228 3821 1230

Dr. Katja Nagler
Telefon: +49 228 3821 2473

E-Mail: projekttraeger-bmg@dlr.de

 

Förderprogramm
Ressortforschung des BMG (Bekanntmachungen)
Förderregion
National
Status
offen
Einreichungsfrist
Laufzeit
Juli 2025
Fördermittelgeber
BMG
Bekanntmachung

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