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Erprobung der „Endoskopische Injektionsimplantation von 32P-Mikropartikeln bei irresektablen, lokal fortgeschrittenen Pankreastumoren“

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Für die Methode der Endoskopischen Injektions-Implantation von 32P-markierten Mikropartikeln bei irresektablen, lokal fortgeschrittenen Pankreastumoren ist weder der Nutzen noch die Schädlichkeit oder die Unwirksamkeit der Methode als belegt anzusehen. Es sind keine abgeschlossenen oder laufenden Studien bekannt, die grundsätzlich geeignet wären, derzeit oder in naher Zukunft den Nachweis des Nutzens dieser Methode zu liefern. Daher hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in seiner Sitzung am 17. Oktober 2024 eine Richtlinie zur Erprobung der „Endoskopischen Injektions-Implantation von 32P-markierten Mikropartikeln bei irresektablen, lokal fortgeschrittenen Pankreastumoren “ beschlossen. Weitere Details zur Entscheidung sind der Erprobungs-Richtlinie, den Tragenden Gründen und der zusammenfassenden Dokumentation (auch abrufbar unter https://www.g-ba.de/beschluesse/6888/) zu entnehmen. Diese Dokumente sind bei der Erstellung des Angebots bzw. bei der Durchführung des Auftrages zu beachten.

Um den G-BA in die Lage zu versetzen, eine abschließende Bewertung des Nutzens der „Endoskopischen Injektions-Implantation von 32P-markierten Mikropartikeln bei irresektablen, lokal fortgeschrittenen Pankreastumoren“ durchzuführen, sollen im Wege der Erprobung die hierfür nach § 135 und § 137c des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) in Verbindung mit den Vorgaben der Verfahrensordnung des G-BA (VerfO) notwendigen Erkenntnisse für die Bewertung des Nutzens der Methode gewonnen werden. Die hierfür notwendige Studie soll durch eine unabhängige wissenschaftliche Institution nach Maßgabe dieser Richtlinie entworfen, durchgeführt und ausgewertet werden.

Förderprogramm
Erprobungsrichtlinien
Förderregion
International
Status
offen
Einreichungsfrist
Fördermittelgeber
G-BA

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