Bundesprogramm Biologische Vielfalt
Die biologische Vielfalt nimmt mit beängstigender Geschwindigkeit ab. Deshalb hat die Bundesregierung 2007 die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS) beschlossen. Sie setzt das Übereinkommen über die biologische Vielfalt der Vereinten Nationen (CBD) für Deutschland um. Die Nationale Strategie enthält eine Fülle von konkreten Zielen und Maßnahmen zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt.
Mit dem Bundesprogramm Biologische Vielfalt hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU), vertreten durch das Bundesamt für Naturschutz (BfN), 2011 ein Instrument geschaffen, dass die Umsetzung von Naturschutzmaßnehmen zum Erhalt und zur Förderung der biologischen Vielfalt in Deutschland fördert und die Umsetzung der NBS unterstützt.
Allgemeine Fördervoraussetzung
An der Durchführung der Vorhaben muss ein erhebliches Bundesinteresse bestehen. Die geförderten Maßnahmen sollen dazu beitragen, den Rückgang der biologischen Vielfalt in Deutschland zu stoppen und mittel- bis langfristig in einen positiven Trend umzukehren. Sie müssen dem Schutz und der nachhaltigen Nutzung sowie der Entwicklung der biologischen Vielfalt dienen und über die rechtlich geforderten Standards hinausgehen. Akzeptanzbildende Maßnahmen der Information und Kommunikation sollen dazu beitragen, das gesellschaftliche Bewusstsein für die biologische Vielfalt zu stärken. Das Programm soll die Kooperation unterschiedlicher Akteure bei der Umsetzung der Ziele der Nationalen Strategie fördern.
Zuwendungen zur Finanzierung von Vorhaben können nur gewährt werden, soweit an der Durchführung der Vorhaben ein erhebliches Bundesinteresse besteht. Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht, vielmehr wird aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel entschieden.
Gegenstand der Förderung
Gefördert werden Vorhaben zur Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt in den Förderschwerpunkten:
- Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands,
- Hotspots der biologischen Vielfalt in Deutschland,
- Sichern von Ökosystemleistungen
- Stadtnatur
- weitere Maßnahmen von besonderer repräsentativer Bedeutung für die Strategie.
Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands
Die sogenannten „Verantwortungsarten“ sind Arten, für die Deutschland international eine besondere Verantwortung zugemessen wird, weil diese Arten nur hier vorkommen, ein bedeutender Teil der Weltpopulation hier vorkommt oder die Art weltweit gefährdet ist. Ihr Schutz hat einen hohen Stellenwert im Naturschutz.
Mit den Maßnahmen in diesem Förderschwerpunkt sollen diese Arten direkt geschützt und dabei auch zur Erhaltung und zur Renaturierung ihrer Lebensräume beigetragen werden. So sollen langfristig überlebensfähige Populationen dieser Arten gesichert werden.
Hotspots der biologischen Vielfalt in Deutschland
Hotspots der biologischen Vielfalt sind 30 Regionen in Deutschland mit einer besonders hohen Dichte und Vielfalt charakteristischer Arten, Populationen und Lebensräume.
Maßnahmen in diesem Förderschwerpunkt sollen die naturschutzfachlichen Qualitäten der Hotspots erhalten und optimieren. Gleichzeitig soll die Identifikation der Einwohner mit ihrer Region und ein modellhaftes, zielgerichtetes Zusammenwirken unterschiedlicher Akteure im Rahmen der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt gefördert werden.
Sicherung von Ökosystemleistungen
Die biologische Vielfalt ist Basis für vielfältige Dienstleistungen der Natur, die oft Existenzgrundlage für Mensch und Wirtschaft sind. Dazu zählen etwa die Bereitstellung von Trinkwasser, Nahrungsmitteln und Energieträgern, die Kohlenstoffspeicherung als Beitrag zum Klimaschutz, die Bereitstellung von Wirkstoffen für Arzneimittel und von Naturräumen für Gesundheit und Erholung sowie die Sicherung der Anpassungsfähigkeit an den Klimawandel und der Schutz vor Naturkatastrophen wie Hochwasser.
Für die Sicherung dieser Ökosystemleistungen spielt eine nachhaltige Nutzung oft eine wichtige Rolle. Maßnahmen in diesem Förderschwerpunkt sollen Ökosysteme und deren biologische Vielfalt sichern, verbessern und wiederherstellen. Ihre Fähigkeit zur Bereitstellung von Ökosystemleistungen soll erhalten bzw. gestärkt werden. Zugleich soll demonstriert werden, welchen Nutzen Investitionen in die biologische Vielfalt und in Ökosystemleistungen mit sich bringen.
Stadtnatur
Eine vielfältige und intakte Stadtnatur ist gut für Mensch und Umwelt, denn Siedlungsräume sind nicht nur wertvolle Lebensräume vieler Tier- und Pflanzenarten - Stadtnatur macht Städte und Gemeinden widerstandsfähiger gegen den Klimawandel und bietet Raum für Erholung, Freizeit und Naturerleben.
Mit dem Förderschwerpunkt wird eine zentrale Maßnahme des Masterplans Stadtnatur umgesetzt, den die Bundesregierung 2019 als Maßnahmenprogramm für lebendige und attraktive Städte verabschiedet hat. Ziel ist es, im Sinne der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt den Anteil an naturnahen, arten- und strukturreichen Grün- und Freiflächen im Siedlungsbereich durch ein ökologisches Grünflächenmanagement zu erhöhen und die biodiversitätsfördernde Durchgrünung von Städten und Gemeinden zu verbessern.
Weitere Maßnahmen von besonderer repräsentativer Bedeutung für die Strategie
Angesichts der Breite der Ziele und Maßnahmen der NBS soll die Förderung aus dem Bundesprogramm Biologische Vielfalt über die oben genannten Förderschwerpunkte hinaus ausgewählte Projekte erfassen, die von besonderer repräsentativer Bedeutung für die Umsetzung der Strategie sind und diese in besonders beispielhafter und maßstabsetzender Weise umsetzen. Das können Kommunikations-, Bildungs- und Akzeptanzprojekte sein oder Maßnahmen zur Entschneidung und Wiedervernetzung von Landschaften und Ökosystemen.
Die vollständige Bekanntmachung finden Sie unter dem Link unter "Bekanntmachung".
Kontakt
Dr. Jörg Petermann
Abteilungsleiter
Leben, Natur, Vielfalt
Tel.: +49 228 3821 1974
E-Mail: joerg.petermann@dlr.de