Für eine bessere medizinische Versorgung: Innovationsfonds setzt Impulse
Forschung, die den medizinischen Alltag genau in den Blick nimmt
Schon jetzt hat Deutschland europaweit die älteste Bevölkerung, zudem leiden immer mehr Menschen an chronischen Erkrankungen. Der medizinische Versorgungsbedarf wird künftig somit nicht nur zunehmen, sondern sich auch qualitativ verändern. So gilt es beispielsweise Wege zu finden, wie sich die ärztliche Notfallversorgung auf dem Land auch unter Nutzung von telemedizinischen Ansätzen oder durch die Delegation von ärztlichen Aufgaben an geschultes medizinisches Fachpersonal sicherstellen lässt. Zudem sollen Wege aufgezeigt werden, wie medizinische Behandlungen nach einem Krankenhausaufenthalt bzw. in einer Pflegeeinrichtung erfolgreich weitergeführt werden können.
Genau hierfür hat die Bundesregierung 2016 den Innovationsfonds auf den Weg gebracht. Seine Aufgabe ist es, die Versorgungsforschung zu stärken und die Entwicklung neuer Versorgungsformen zu fördern. Das übergeordnete Ziel dahinter: Etablierte Behandlungen und Modelle der Regelversorgung verbessern und die Weiterentwicklung des deutschen Gesundheitswesens evidenzbasiert vorantreiben. Dementsprechend wurden bereits für erste Projekte Empfehlungen zur Übernahme in die Regelleistungen ausgesprochen.
Von Beginn an dabei: Der DLR Projektträger
Der Bereich Gesundheit im DLR Projektträger hat die Fördermaßnahmen des G-BA von Beginn an als zentraler Partner begleitet. Gestützt auf die wissenschaftliche Expertise unserer Mitarbeitenden in allen Fragen rund um die klinische Forschung und Versorgungsforschung und profundes Know-how im Fördermittelmanagement decken unsere Leistungen ein breites Aufgabenspektrum ab – angefangen bei der inhaltlichen Vorbereitung von Förderbekanntmachungen und Förderentscheidungen über die fachliche und administrative Betreuung der einzelnen Projekte bis hin zur abschließenden Bewertung der Projektergebnisse.
Um die Herausforderungen in der medizinischen Versorgung zu meistern, bedarf es zudem besonderer Expertise, beispielsweise zu den vertragsärztlichen Vergütungen, dem einheitlichen Bewertungsmaßstab für ambulante Leistungen sowie möglichen Wegen zur Überführung neuer Versorgungsformen in die Regelversorgung. Diese bringt der DLR Projektträger ebenfalls gewinnbringend bei der Betreuung der Förderung des Innovationsfonds ein.
Beeindruckende Kennzahlen, hohes Engagement
Bis Ende 2020 wurden über 400 Projekte mit einem Volumen von etwa 1,2 Milliarden Euro gefördert – diese Kennzahlen stehen für die bedeutende Impulskraft des Innovationsfonds für eine bessere Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung und ebenso für das hohe Engagement unserer Mitarbeitenden: In der ersten Förderperiode wurden 30 Förderbekanntmachungen begleitet, führten unsere Mitarbeitenden über die zentrale Telefon-Hotline und in Web-Seminaren über 8.000 Beratungsgespräche mit Förderinteressenten. Darüber hinaus wurden mehr als 1.500 Skizzen und Anträge für das Auswahlverfahren vorbereitet.
Zweite Förderperiode: Bewährte Schwerpunkte, neue Facetten
Mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) wird die Förderung durch den Innovationsfonds für die Jahre 2020 – 2024 fortgeführt. Der DLR Projektträger hat auch für diese Förderperiode den Auftrag zur Umsetzung der Fördermaßnahmen erhalten. Bis 2024 wird der Innovationsfonds jedes Jahr Mittel in Höhe von 200 Millionen Euro für die Weiterentwicklung des Gesundheitswesens bereitstellen; hieran sind wir als Dienstleister für den Innovationsfonds maßgeblich beteiligt. Auf die Förderung neuer Versorgungsformen entfallen pro Jahr 160 Millionen Euro; 40 Millionen Euro sind jedes Jahr für Projekte der Versorgungsforschung vorgesehen. Davon entfallen mindestens 5 Millionen Euro jährlich auf die Entwicklung und Anpassung medizinischer Leitlinien, die Ärztinnen und Ärzten Entscheidungs- und Handlungsoptionen aufzeigen und bei der Behandlung unterstützen.
Auch aktuellste Themen werden in den Förderbekanntmachungen des Innovationsfonds aufgegriffen. So wird neben dem immer relevanter werdenden Thema der Digitalisierung seit 2021 auch die Covid19-Pandemie thematisiert.
In Deutschland sind mehr als 70 Millionen Menschen gesetzlich krankenversichert. Welche Leistungen sie in Anspruch nehmen können – also etwa welches Medikament sie ohne Zuzahlung in der Apotheke erhalten oder welche Therapie zur Regelversorgung gehört –, definiert der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA). Ihm gehören Ärzteschaft, Kliniken, Krankenkassen und Patientenvertretungen an.
Der Innovationsfonds ist beim Innovationsausschuss im G-BA angesiedelt. Mit seiner Förderung nimmt er den medizinischen Alltag genau in den Blick; die von ihm unterstützten Projekte sollen neue Erkenntnisse liefern, die dazu beitragen, die Versorgung der gesetzlich Krankenversicherten qualitativ weiter zu verbessern.