Rote Liste: Hundshai in deutschen Meeresgewässern vom Aussterben bedroht
18.06.2025 — In der Roten Liste werden alle 105 Arten bewertet, die in den deutschen Meeresgebieten von Nord- und Ostsee etabliert sind. Insgesamt sind 23,8 Prozent der Arten dort bestandsgefährdet, bereits ausgestorben oder extrem selten. Zwei Arten davon, der Hundshai und der Kleine Scheibenbauch, sind vom Aussterben bedroht, sechs Arten stark gefährdet: Dornhai, Europäischer Aal, Finte, Heringskönig, Seehecht und Zwergdorsch. Als ungefährdet gelten derzeit 67 Arten (63,8 Prozent) der deutschen Meeresfische.
Doch es gibt auch positive Nachrichten: Die Anzahl ausgestorbener oder bestandsgefährdeter Arten der Meeresfische Deutschlands ist mit insgesamt zwölf Arten geringer als in der vorherigen Roten Liste. So konnten sich etwa die Bestände des Nagelrochens erholen – der ehemals vom Aussterben bedrohte Fisch wird jetzt auf der Vorwarnliste geführt. Dabei zeigt sich, dass gefährdungsarme Rückzugsgebiete wichtig zum Schutz der Fischarten sind, ebenso wie ein nachhaltiges und ökosystemverträgliches Fischereimanagement. Die Rote Liste weist außerdem darauf hin, dass der Klimawandel die Verbreitung von Meeresfischen verändert und sich auf die Bestandsgrößen auswirkt.
Das Rote-Liste-Zentrum im DLR Projektträger
Erstellt wurde die Rote Liste der Meeresfische Deutschlands von Experten und Expertinnen der Ichthyologie und der Meeresbiologie unter Federführung des Leibniz-Instituts zur Analyse des Biodiversitätswandels (LIB). Die Rote Liste wird vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) herausgegeben und in dessen Auftrag vom Rote-Liste-Zentrum (RLZ) im DLR Projektträger koordiniert.
Die Liste als kostenfreie elektronische Publikation sowie alle Daten zum Download gibt es auf der Website des Rote-Liste-Zentrums. Angesiedelt im DLR Projektträger, koordiniert das RLZ im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) seit Dezember 2018 die Erstellung aller bundesweiten Roten Listen der Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands. Es begleitet und unterstützt die jeweiligen Expertinnen und Experten fachlich, organisatorisch und finanziell. Insgesamt sind bisher acht Rote Listen erschienen, die das RLZ koordiniert hat.
Rote Listen sind wissenschaftliche Fachgutachten und dienen insbesondere der Information der Öffentlichkeit über die Gefährdungssituation der Arten. Sie liefern Daten für gesetzgeberische Maßnahmen, sind Grundlage und Argumentationshilfe für raum- und umweltrelevante Planungen und zeigen Handlungsbedarf für die Erhaltung von Tier-, Pflanzen- und Pilzarten auf. Die bundesweiten Roten Listen werden von rund 650 Fachleuten erarbeitet. Die Listen gelten als Frühwarnsystem für den Schutz der biologischen Vielfalt und betonen die Dringlichkeit gezielter Maßnahmen zur Erhaltung einheimischer Arten sowie ihrer Lebensräume.