Fördermittelgeber

Richtlinie zur Förderung von Wissenschaftskommunikationsprojekten im Wissenschaftsjahr 2026 – Medizin der Zukunft

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Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) richtet gemeinsam mit Partnern das Wissenschaftsjahr 2026 – Medizin der Zukunft aus. Über die Förderrichtlinie sollen interaktive Formate der Wissenschaftskommunikation gefördert werden, die Bürgerinnen und Bürgern Einblicke in die Forschung der Medizin der Zukunft zu geben.

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Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) richtet gemeinsam mit Partnern aus Wissenschafts-, Bildungs- und Kultureinrichtungen sowie Akteuren aus Politik, Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Medien seit dem Jahr 2000 die Wissenschaftsjahre aus.

Ziel der Wissenschaftsjahre ist es, Bürgerinnen und Bürger in vielfältigen Formaten in einen Dialog mit Wissenschaft und Forschung zu bringen und die Öffentlichkeit noch stärker für Wissenschaft zu interessieren. Die Wissenschaftsjahre zielen auch darauf ab, die Methoden der Wissenschaftskommunikation weiterzuentwickeln.

Das Wissenschaftsjahr 2026 macht Entwicklungen in Forschung und Wissenschaft transparent und zugänglich. Es zeigt den Weg in die Medizin der Zukunft – es informiert, es begeistert und ruft dazu auf, zu diskutieren und sich aktiv zu beteiligen.

Zuwendungszweck

Zuwendungszweck dieser Förderrichtlinie ist es, Vorhaben der Wissenschaftskommunikation im Themenfeld der Medizin der Zukunft anzuregen, die besonders niedrigschwellige Beteiligungsangebote schaffen und von ihrer Wirkungsdimension vor allem dialogorientiert beziehungsweise partizipativ ausgerichtet sind.

Das Wissenschaftsjahr organisiert sich inhaltlich in folgenden Themenfeldern:

Die Medizin der Zukunft ist

  • präventiv
  • personalisiert
  • digital und
  • partizipativ

Gegenstand der Förderung

Gefördert werden Vorhaben, die sich mit den oben skizzierten Themenfeldern des Wissenschaftsjahres 2026 – Medizin der Zukunft befassen. Gefördert werden:

  • Dialog- und Partizipationsformate (Citizen Science)
  • Informations- und Vermittlungsformate
  • Onlineformate
  • künstlerische und kulturelle Projekte
  • interdisziplinäre und transdisziplinäre Formate

Insbesondere werden gefördert:

  • Niedrigschwellige, barrierefreie Projekte, die Zielgruppen adressieren, die bislang nur wenig Berührungspunkte mit Wissenschaft hatten, insbesondere für Adressaten im ländlichen Raum, in dem weniger Angebote der Wissenschaftskommunikation zugänglich sind. Dies gilt insbesondere für das Thema Prävention.
  • Formate, die Fragestellungen zu dem Thema Medizin der Zukunft aus sozialwissenschaftlicher, geisteswissenschaftlicher, juristischer oder gesundheitswissenschaftlicher Perspektive behandeln und ihre Erkenntnisse den Bürgerinnen und Bürgern zur Diskussion stellen.
  • Formate, die lösungsorientiert für die Forschung zur Medizin der Zukunft begeistern und die zur Arbeit im Bereich der medizinischen Forschung motivieren.
  • Formate, die das Verständnis für die die Forschung zur Medizin der Zukunft und den Prozess wissenschaftlichen Arbeitens erhöhen
  • Formate, die dabei unterstützen, informierte Entscheidungen bei Gesundheitsthemen zu treffen, beispielsweise mit Blick auf die Weitergabe von Gesundheitsdaten.
  • Formate, die zur aktiven Teilnahme als Patientenvertretende in der Forschung motivieren und befähigen.
  • Methodisch innovative Formate, die Methoden der Wissenschaftskommunikation weiterentwickeln.
  • Vorhaben, die über das Wissenschaftsjahr hinaus weitergeführt werden können.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind staatliche und nichtstaatliche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen mit Forschungsschwerpunkt in den oben genannten Themenfeldern, Kultur- und Bildungseinrichtungen, Einrichtungen aus der Gesundheitsforschung und dem Gesundheitswesen, Einrichtungen der Wissensvermittlung, Akademien, nichtstaatliche Organisationen (zum Beispiel Vereine, Verbände, Stiftungen) und Kommunen (Städte, Landkreise, Gemeinden), öffentliche Einrichtungen der Vermittlungsarbeit (z. B. Stadtteilzentren, Bibliotheken, Jugendzentren, Einrichtungen der Erwachsenenbildung, außerschulische Lernorte etc.). Antragsberechtigt sind weiterhin Start-ups und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einem ausgewiesenen Schwerpunkt auf Wissenschaftskommunikation, Forschung, Wissensvermittlung und/oder Bildungsarbeit, insbesondere auch Sozialunternehmen (Social Entrepreneurs). Eine interdisziplinäre Zusammenarbeit unterschiedlicher Akteure in Form von Verbundprojekten ist möglich.

Wenn Teile des Projekts von Dritten erbracht werden müssen (wie beispielsweise die Programmierung von digitalen Anwendungen), können diese über die Vergabe von Aufträgen (zum Beispiel an Freiberufler) in das Projekt eingebunden werden.

Die Vorhaben können mit einer Zuwendung von 20 000 Euro bis 100 000 Euro gefördert werden.

Kontakt

Sarah Gutscher
Telefon: +49 30 67055 8217
E-Mail: sarah.gutscher@dlr.de

Carola Hänel
Telefon: +49 30 67055 782
E-Mail: carola.haenel@dlr.de

 

Förderregion
National
Status
geschlossen
Einreichungsfrist
Laufzeit
01.04.2026 – 31.12.2026
Fördermittelgeber
BMFTR

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