Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Aufbau DDR-bezogener Forschungsschwerpunkte an Hochschulen in Deutschland“, Bundesanzeiger vom 13.06.2025
Seit 2018 fördert der Bund die DDR-bezogene Forschung in Deutschland. Mit der neuen Förderrichtlinie unterstützt das Bundeministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) die Forschung weiter, um das öffentliche und parlamentarische Interesse am Thema zu stärken.
Ziel der bis 2025 laufenden Förderrichtlinie ist neben der Förderung exzellenter Forschung auch die stärkere Verankerung der DDR-Forschung an deutschen Hochschulen sowie der Transfer der Ergebnisse in die Gesellschaft. Die seit 2018 geförderten Verbundprojekte fördern durch Kooperationen zwischen Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Praxispartnern wie Gedenkstätten und Museen vielfältige Impulse zur Aufarbeitung der DDR-Geschichte. Trotz ihrer Bedeutung ist die DDR-bezogene Forschung in der deutschen Hochschullandschaft bislang nicht ausreichend institutionalisiert.
Mit der neuen Förderrichtlinie will das BMFTR nun gezielt die langfristige Etablierung und Vernetzung dieser Forschung stärken. Ziel ist es, durch projektbezogene Anschubfinanzierungen die Strukturen an Hochschulen aufzubauen und zu sichern, um das Verständnis der DDR-Vergangenheit zu vertiefen und das gesellschaftliche Zusammenleben in Deutschland besser zu gestalten. Impulse sollen nachhaltig aufgegriffen und die Forschungsschwerpunkte auch nach Ende der Förderung weiterentwickelt werden.
Hochschulen erhalten im Rahmen einer bis zu fünfjährigen Projektförderung die Möglichkeit, Forschungsschwerpunkte aufzubauen, die sich wissenschaftlich mit dem Thema DDR befassen. Gleichzeitig sollen die Forschungsergebnisse öffentlich diskutiert und verbreitet werden.
Ziel ist es, interdisziplinäre Nachwuchsgruppen und Forschungsprofessuren zu etablieren, um die historische und gesellschaftliche Aufarbeitung der DDR sowie der Wendezeit voranzutreiben. Die geförderten Projekte sollen die DDR-Forschung an den jeweiligen Hochschulen nachhaltig und anschlussfähig stärken, interdisziplinär vernetzt arbeiten und in der nationalen sowie internationalen Forschungslandschaft sichtbar sein. Besonders wichtig ist die Zusammenarbeit mit Praxispartnern, um den gesellschaftlichen Transfer der Forschungsergebnisse zu fördern. Der inhaltliche Fokus liegt weiterhin auf der historischen und interdisziplinären Untersuchung von Gesellschaft und Staat in der DDR sowie der Wendezeit. Dabei werden auch vergleichende Studien zu totalitären und repressiven Systemen, inklusive europäischer und internationaler Perspektiven, ausdrücklich begrüßt, um etwa die Charakteristika und Nachwirkungen sozialistischer und kommunistischer Regime sichtbar zu machen.
Die Projekte sollen sowohl in der Förderphase als auch in der Weiterführung auf eine internationale Vernetzung ausgerichtet sein. Die konkreten Forschungsthemen werden von den Hochschulen in Abstimmung mit den Förderkriterien gewählt.
Antragsberechtigt sind staatliche und nichtstaatliche Universitäten beziehungsweise Hochschulen, die Forschungsbeiträge liefern können und den Zuwendungszweck sowie die Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen. Voraussetzung für eine Förderung ist ein Konzept der Hochschule zur langfristigen Weiterführung des Forschungsschwerpunktes, der geeignet ist, einen nachhaltigen Beitrag zur strukturellen Verankerung der DDR-Forschung in der deutschen Hochschul- und Forschungslandschaft zu leisten und einen intensivierten Transfer einschlägiger Forschungsergebnisse in die Gesellschaft gewährleistet.
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