Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Kulturerbe als Ressource: Rolle und Potenzial für die Gestaltung einer resilienten, zukunftsfähigen Gesellschaft“
Die Förderrichtlinie zielt darauf ab, den praktischen gesellschaftlichen Nutzen von Forschung zu kulturellem Erbe sichtbar zu machen und in Zusammenarbeit mit Partnern aus der Praxis (z.B. Handwerk, Stadtplanung oder Zivilgesellschaft) in konkreten Lösungsideen für die Gestaltung einer resilienten Gesellschaft und nachhaltige Zukunft umzusetzen. Mit der Förderrichtlinie stärkt das BMFTR den Beitrag geisteswissenschaftlicher Forschung zur Bewältigung großer gesellschaftlicher Herausforderungen.
Forschung zu kulturellen Praktiken, Kulturtechniken und Objekten des überlieferten Kulturerbes kann wichtige Impulse für die Bewältigung aktueller gesellschaftlicher Herausforderungen setzen: etwa Forschung zu historischen Bautechniken (z. B. Deich- oder Lehmbau), lokalen und/oder indigenen Agrartechniken (z. B. Bewässerungssystemen) oder zu sozialen Praktiken und Organisationsformen (z. B. die Organisation in Genossenschaften). Mit der Dokumentation, Erforschung, Erprobung oder auch Wiedernutzbarmachung von Kulturtechniken und -praktiken zielt die Förderrichtlinie darauf ab, Kulturerbe als Ressource zur Bewältigung aktueller gesellschaftlicher Herausforderungen zu begreifen und zu erforschen. Neben den positiv konnotierten Gestaltungsmöglichkeiten tritt dabei auch das Problem der politischen Instrumentalisierung von Kulturerbe in den Fokus. Forschungsvorhaben zu politischer Instrumentalisierung und ausschließenden Kulturerbe-Praktiken können den Diskurs zu gesellschaftlichem Zusammenhalt und gesellschaftlicher Resilienz um einen wichtigen Aspekt bereichern und dadurch zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen beitragen.
Hierzu fördert das BMFTR interdisziplinäre Einzel- und Verbundprojekte mit einer Förderlaufzeit von bis zu 3 Jahren. Im Fokus stehen geistes-, kultur- und sozialwissenschaftliche Forschungsprojekte, die sich anhand konkreter Beispiele und zusammen mit Praxispartnern mit den Anwendungspotenzialen von kulturellem Erbe für die Gegenwart und Zukunft auseinandersetzen. Der Anwendungsbezug kann entweder durch eine Zusammenarbeit mit der angewandten Forschung (z. B. Geistes-/Kulturwissenschaften mit Ingenieurwissenschaften oder Designforschung) oder durch eine Einbindung von Praxispartnern außerhalb der Forschung (z. B. Geistes-/Kulturwissenschaften mit Praxispartnern aus dem Handwerk oder zivilgesellschaftlichen Organisation) hergestellt werden.
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