Erprobung der „CRP-Apherese bei akutem Herzinfarkt“
Der Nutzen der Apherese des C-reaktiven Proteins (CRP-Apherese) zur Behandlung von Patientinnen und Patienten mit akutem Herzinfarkt ist noch nicht hinreichend belegt. Die Methode weist das Potenzial einer erforderlichen Behandlungsalternative im Vergleich zur alleinigen Standardbehandlung nach perkutaner Koronarintervention (PCI) auf. Daher hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in seiner Sitzung am 20. Februar 2025 eine Richtlinie zur Erprobung der „CRP-Apherese bei akutem Herzinfarkt“ beschlossen. Weitere Details zur Entscheidung sind der Erprobungs-Richtlinie, den Tragenden Gründen und der zusammenfassenden Dokumentation (auch abrufbar unter https://www.g-ba.de/beschluesse/7090/) zu entnehmen. Diese Dokumente sind bei der Erstellung des Angebots bzw. bei der Durchführung des Auftrages zu beachten.
Um den G-BA in die Lage zu versetzen, eine abschließende Bewertung des Nutzens der „CRP-Apherese bei akutem Herzinfarkt“ durchzuführen, sollen im Wege der Erprobung die hierfür nach § 135 und § 137c des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) in Verbindung mit den Vorgaben der Verfahrensordnung des G-BA (VerfO) notwendigen Erkenntnisse für die Bewertung des Nutzens der Methode gewonnen werden. Die hierfür notwendige Studie soll durch eine unabhängige wissenschaftliche Institution nach Maßgabe dieser Richtlinie entworfen, durchgeführt und ausgewertet werden.