Das Professorinnenprogramm III des Bundes und der Länder

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In Deutschland schließen mehr Frauen als Männer ein Studium ab. Fast die Hälfte der Dissertationen wird von Frauen verfasst, aber weniger als ein Drittel der Habilitationen und nur jede fünfte Professur ist mit einer Frau besetzt. Um den Anteil von Professorinnen an den deutschen Hochschulen gezielt zu steigern, hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gemeinsam mit den Ländern im Jahr 2008 das Professorinnenprogramm aufgelegt, dessen Fortführung 2012 und erneut in 2017 beschlossen wurde. Somit ging das Professorinnenprogramm 2018 in die dritte Phase.

Ziel des Professorinnenprogramms ist es, die Gleichstellung von Frauen und Männern an Hochschulen zu unterstützen, die Repräsentation von Frauen auf allen Qualifikationsstufen im Wissenschaftssystem nachhaltig zu verbessern und die Anzahl der Wissenschaftlerinnen in den Spitzenfunktionen des Wissenschaftsbereichs zu steigern. Universitäten, Fachhochschulen und Kunst- und Musikhochschulen, die Chancengleichheit von Frauen konsequent verfolgen, erhalten die Möglichkeit, Erstberufungen von Frauen auf unbefristete W2- und W3-Professuren mit einer Anschubfinanzierung fördern zu lassen. Die Evaluationen der vorangegangenen beiden Programmphasen und des Gesamtprogramms haben gezeigt, dass das Professorinnenprogramm erfolgreich ist. Es hat dazu beigetragen, die Anzahl an Professorinnen zu erhöhen, strukturelle Veränderungen im Hinblick auf Chancengerechtigkeit an den Hochschulen anzustoßen und somit eine geschlechterpolitische Modernisierung der Hochschulen einzuleiten. In den beiden vorangegangenen Phasen des Programms sind mehr als 500 Professuren gefördert worden.

Voraussetzung für eine Förderung im Professorinnenprogramm III ist die Vorlage eines Gleichstellungskonzeptes, einer Dokumentation oder eines Gleichstellungszukunftskonzeptes (abhängig von der vorherigen Beteiligung an den vorangegangenen Programmphasen) sowie die positive Begutachtung dieser Unterlagen durch ein externes ExpertInnengremium.

Die erfolgreichen Hochschulen können in der Regel eine Anschubfinanzierung für bis zu drei Professuren beantragen. Die Professuren müssen mit einer erstberufenen Wissenschaftlerin besetzt sein. Gefördert werden Ausgaben bis zu 165.000 Euro jährlich für maximal 5 Jahre. Erstmalig können im Professorinnenprogramm III bis zu 10 Hochschulen mit Bestbewertung das Prädikat „Gleichstellung: ausgezeichnet!“ erlangen und somit die Möglichkeit zur Förderung einer 4. Erstberufung erhalten.

Das Professorinnenprogramm III wird mit einem Volumen von 200 Millionen Euro hälftig vom BMBF und den Ländern finanziert.

In der ersten Ausschreibungsrunde 2018 haben sich 111 Hochschulen und in der zweiten Auschreibungsrunde 2019 71 Hochschulen mit jeweiligen Eintrittskarten in Form eines Gleichstellungskonzeptes, einer Dokumentation oder eines Gleichstellungszukunftskonzeptes beworben.

Im November 2019 wurden die Hochschulen bekannt gegeben, die bis zum 31.12.2020 die Möglichkeit haben, für das Professorinnenprogramm III bis zu drei Professuren zu beantragen. 10 Hochschulen erhielten zudem jeweils das Prädikat „Gleichstellung: ausgezeichnet“.

Kontakt

Dr. Frauke Bolln
Chancengleichheit, Geschlechterforschung, Vielfalt
Bildung, Gender
Tel.: +49 228 3821 1608
E-Mail: gender@dlr.de

Dr. Astrid Schüßler
Chancengleichheit, Geschlechterforschung, Vielfalt
Bildung, Gender
Tel.: +49 228 3821 1836
E-Mail: gender@dlr.de

Förderregion
National
Status
unbefristet
Laufzeit
2018 –2022 (Ausfinanzierung bis 2025)
Auftraggeber
BMBF
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