Bekanntmachung „Innovationsprofessuren 2025“
Das Ziel der Bekanntmachung „Innovationsprofessuren 2025“ ist es, im Ausland tätige Spitzenwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler aus besonders technologisch, wirtschaftlich oder strategisch relevanten Forschungsfeldern auf Professuren an nordrhein-westfälischen Universitäten zu berufen und dadurch die Profile der aufnehmenden Universitäten und die Wissenschafts- und Forschungslandschaft Nordrhein-Westfalens insgesamt zu stärken.
Gefördert werden Professuren, deren Forschungsprogramme auf die Bewältigung zentraler Herausforderungen bei Klima, Rohstoffunabhängigkeit, technologischer Souveränität, Gesundheit, Sicherheit und Resilienz einzahlen und somit Wohlstand, Wohlergehen und Wettbewerbsfähigkeit in Nordrhein-Westfalen stärken können.
Damit die Forschungsergebnisse ihren Nutzen in der Gesellschaft entfalten können, ist bei der Gestaltung des Forschungsprogramms zu berücksichtigen, welche Anknüpfungspunkte die Themengebiete an die aktuellen gesellschaftlichen, technologischen und wirtschaftlichen Herausforderungen haben und wie der Transfer der Forschung in die Gesellschaft und Wirtschaft gelingen kann.
Antragsberechtigt sind Universitäten in Trägerschaft des Landes Nordrhein-Westfalen gem. §1 Abs. 2 HG NRW.
Jede antragsberechtigte Einrichtung kann maximal drei Absichtserklärungen (Frist: 05.11.2025) bzw. Anträge (Frist: 09.02.2026) einreichen. Die Aufnahme der Tätigkeit der Professur soll spätestens zum 15.04.2027 erfolgen. Die Förderdauer beträgt bis zu fünf Jahre ab Beginn der Tätigkeit.
Kontakt
Jana Rademacher
E-Mail: forschungsfoerderung-nrw@dlr.de