Fördermittelgeber

Förderung hochschulbezogener zentraler Maßnahmen studentischer Verbände und anderer Organisationen

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Das Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt studentische Verbände und andere Organisationen im Rahmen seiner gesamtstaatlichen Verantwortung bei Maßnahmen, die Studierende als Mitglieder einer Hochschule in die Lage versetzen, ihre aus dieser Mitgliedschaft erwachsenen Rechte und Pflichten wahrzunehmen und weiterzuentwickeln.

Ziel der Förderung ist es, studentisches Engagement bei der Auseinandersetzung mit hochschulpolitischen Themen von bundesweiter Bedeutung zu unterstützen, um hierdurch Beiträge zu Diskussionen und Veränderungsprozessen in der deutschen Hochschullandschaft und Teilhabe zu ermöglichen.

Die Förderung erfolgt in Förderrunden. Eine Förderrunde umfasst zwölf Monate.

Gefördert werden in jeder Förderrunde Maßnahmen, die den Austausch und die Vernetzung von Studierenden im Rahmen von Veranstaltungen (z. B. Workshops, Kongresse, Vortrags- und Diskussionsveranstaltungen) zu bundesweit relevanten Hochschulthemen ermöglichen und die weiteren Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen.

Förderfähig sind beispielsweise Maßnahmen zu folgenden Themenbereichen:

  • Hochschulpolitik/-strukturen (z. B. Akkreditierung, Gleichstellungsfragen, Erstsemestereinführung, First Academic Generation, Hochschulwechsel, Prüfungsordnungen, Studienbedingungen wie Ausstattung von Arbeitsplätzen und Hörsälen, Studienfachwahl, Studienorientierung, Studienunterbrechung, Arbeiten an der Hochschule als Hilfskraft),
  • Ehrenamtliches Engagement an der Hochschule (z. B. Fachschaftsarbeit wie Organisation, Recht, Gewinnung von Nachwuchs etc., allgemeine Information von Studierenden über die Mitwirkung in Hochschulgremien),
  • Soziale Belange von Studierenden (z. B. Studieren mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen, Studieren mit Behinderung‚ Bewältigung des Studienalltags, Mental Health‘, Stress, Gesundheitsangebote für Studierende, ‚Awareness‘, Rassismus, Sexismus),
  • Studienfinanzierung (z. B. Studienbeiträge, Studienförderung/-finanzierung wie Bundesausbildungsförderungsgesetz – BaföG und Stipendien, Sozialversicherung im Studium),
  • Studentische Teilhabe an Forschung und Lehre (z. B. studienfachbezogene Betrachtung aktueller hochschulpolitischer Fragen mit Einfluss auf Curricula, Umsetzung und Fortschreibung des Bologna-Prozesses),
  • Hochschule und Arbeitswelt (z. B. Forschungs- und Praxisbezug der Studiengänge bzw. Curricula),
  • Internationaler Austausch und Vernetzung (z. B. Anerkennungspraxis von im Ausland erbrachten Studienleistungen, Voraussetzung und Vorbereitung von Auslandsstudien und -praktika, Auslandsjahr, Integration ausländischer Studierender, Förderung der internationalen Verständigung und Zusammenarbeit),
  • Third Mission (z. B. demographischer Wandel, Digitalisierung, Klima, Nachhaltigkeit, neue Formen des Lehrens und Lernens, Technologietransfer, Innovation, Service Learning usw. im Hochschulkontext, d. h. Betrachtung von Bezug und Einfluss der Themen auf Hochschulen).

Nicht förderfähig sind gemäß Ziffer 4.4 der zugrunde liegenden Förderrichtlinie vom 13.12.2023:

  • Maßnahmen, deren Schwerpunkt auf allgemeinpolitischen oder hochschulfernen Themen liegen,
  • allgemeine Kulturveranstaltungen,
  • allgemeine, persönlichkeitsbildende oder berufliche Weiterbildungsmaßnahmen, wie z. B. Rhetorikseminare, Coachingseminare oder Berufseinstiegsvorbereitungen,
  • Wettbewerbe

sowie Maßnahmen mit überwiegendem Schwerpunkt auf:

  • studiengangbezogener inhaltlicher Fachveranstaltung,
  • Rekrutierungs-/Werbeveranstaltung für Wirtschaft und Industrie oder
  • vereins- oder verbandsinterner Veranstaltung oder Mitgliederversammlung.

Beachten Sie, dass der thematische Hochschulbezug der Maßnahme für die einzelnen förderfähigen Programmpunkte herzuleiten ist! Dabei ist ein Hochschulbezug nicht allein dadurch gegeben, dass Studierende an der Maßnahme teilnehmen bzw. die Maßnahme an einer Hochschule stattfindet. Vielmehr müssen Themen im Kontext der Hochschule betrachtet und diskutiert werden.

Förderrunde 2024/2025

(Zeitraum für Maßnahmebeginn: 1. Oktober 2024 – 30. September 2025)

Bekanntmachung

Die Förderung im Rahmen dieser Fördermaßnahme richtet sich nach der am 15. Januar 2024 im Bundesanzeiger veröffentlichten „Richtlinie zur Förderung hochschulbezogener zentraler Maßnahmen studentischer Verbände und anderer Organisationen“ vom 13. Dezember 2023.

Maßnahmen können sowohl als Präsenzveranstaltung, als auch als Hybrid- oder reine Onlineveranstaltung beantragt werden.

Die beantragten Maßnahmen der Förderrunde 2024/2025 dürfen frühestens am 1. Oktober 2024 und spätestens am 30. September 2025 beginnen.

Informationsveranstaltung

Am 20. Februar 2024 fand eine Informationsveranstaltung für Antragstellende statt. Die während der Veranstaltung gezeigte Präsentation finden Sie hier.

Vordrucke für den Abschluss der geförderten Projektbewilligungen:

Beim Aufruf des „easy-Online“-Links gelangen Sie zum förmlichen Antrag für Zuwendungen auf Ausgabenbasis (AZA-Antrag) im elektronischen Antragssystem „easy-Online“. Weitere Informationen zur Erstellung des Antrags in „easy-Online“ können Sie der oben verlinkten Anleitung zur Antragstellung „Hochschulbezogene zentrale Maßnahmen studentischer Verbände und anderer Organisationen“ entnehmen.

Förderrunde 2023/2024

(Zeitraum für Maßnahmebeginn: 1. Oktober 2023 – 30. September 2024)

Bekanntmachung

Die Förderung im Rahmen dieser Fördermaßnahme richtet sich nach der am 12. Januar 2023 im Bundesanzeiger veröffentlichten „Richtlinie zur Förderung hochschulbezogener zentraler Maßnahmen studentischer Verbände und anderer Organisationen“ vom 15. Dezember 2022.

Maßnahmen können sowohl als Präsenzveranstaltung, als auch als Hybrid- oder reine Onlineveranstaltung beantragt werden.

Die beantragten Maßnahmen der Förderrunde 2023/2024 dürfen frühestens am 1. Oktober 2023 und spätestens am 30. September 2024 beginnen.

Informationsveranstaltung

Am 27. Februar 2023 fand eine Informationsveranstaltung für Antragstellende statt. Die während der Veranstaltung gezeigte Präsentation finden Sie hier.

Vordrucke für den Abschluss der geförderten Projektbewilligungen:

Förderrunde 2022/2023

(Zeitraum für Maßnahmebeginn: 1. Oktober 2022 – 30. September 2023)

Bekanntmachung

Die Förderung im Rahmen dieser Fördermaßnahme richtet sich nach der am 17. Januar 2022 im Bundesanzeiger veröffentlichten „Richtlinie zur Förderung hochschulbezogener zentraler Maßnahmen studentischer Verbände und anderer Organisationen“ vom 20. Dezember 2021.

Maßnahmen können sowohl als Präsenzveranstaltung, als auch als Hybrid- oder reine Onlineveranstaltung beantragt werden.

Die beantragten Maßnahmen der Förderrunde 2022/2023 dürfen frühestens am 1. Oktober 2022 und spätestens am 30. September 2023 beginnen.

Informationsveranstaltung

Am 17. Februar 2022 fand eine Informationsveranstaltung für Antragstellende statt. Die während der Veranstaltung gezeigte Präsentation finden Sie hier.

Vordrucke für den Abschluss der geförderten Projektbewilligungen:

Kontakt

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger beauftragt:

Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR)
DLR Projektträger
Abteilung Hochschulstrukturen/Wissenschafts- und Hochschulforschung
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn

Ansprechpartner: Jörg Bellinghausen
Telefon: +49 228 3821 1760
Telefax: +49 228 3821 1991
E-Mail: studentischeverbaende@dlr.de

Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.

 

Förderprogramm
Förderung hochschulbezogener zentraler Maßnahmen studentischer Verbände und anderer Organisationen
Förderregion
National
Status
siehe Ausschreibung
Laufzeit
Förderrunden vom 1.10. bis zum 30.9. des Folgejahres
Fördermittelgeber
BMBF

Informationen zur Förderlinie

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