Fördermittelgeber

Das Professorinnenprogramm 2030 des Bundes und der Länder

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Frauen sind in Deutschland hervorragend ausgebildet. Sie sind bei den Bildungsabschlüssen bis einschließlich zur Promotion mindestens so erfolgreich wie Männer: Frauen machen häufiger Abitur, sie studieren häufiger, und sie verfassen fast die Hälfte aller Promotionen. Auf den weiteren Ebenen, d.h. bei den Habilitationen, den Professuren und insbesondere in den Führungspositionen, entspricht der Frauenanteil hingegen nicht dem Anteil gut qualifizierter Frauen. Das Frauen durchaus Interesse an einer wissenschaftlichen Karriere haben, zeigt das Beispiel der Juniorprofessuren, bei denen der Frauenanteil bei knapp der Hälfte der Stellen liegt.

Um mehr Frauen auch nach der Promotion im Wissenschaftssystem zu halten, ihre Beteiligung auf allen Qualifikationsstufen zu steigern und die bestehende Gerechtigkeitslücke weiter zu schließen, haben Bund und Länder 2008 das Professorinnenprogramm ins Leben gerufen. Hochschulen qualifizieren sich für eine Teilnahme am Programm durch die Einreichung von Gleichstellungskonzepten, die extern begutachtet werden. Diese Konzepte umfassen eine hochschulspezifische Situationsanalyse und darauf aufbauend auf die jeweilige Hochschule ausgerichtete gleichstellungsfördernde Maßnahmen. Hochschulen, deren Gleichstellungskonzepte von einem unabhängigen Gremium positiv begutachtet wurden, können Anschubfinanzierungen für die Erstberufung von Wissenschaftlerinnen bzw. Künstlerinnen auf unbefristete W2- und W3-Professuren erhalten. Diese Grundidee ist auch in der vierten Phase Kern des Professorinnenprogramms 2030 (PP 2030), das Anfang 2023 startete.

Der DLR-PT ist seit Beginn, das bedeutet seit mehr als 15 Jahren, beauftragter Projektträger für das Professorinnenprogramm. Als kompetenter und verlässlicher Ansprechpartner steht er den Hochschulen wie auch dem Bundesministerium für Bildung und Forschung zur Seite.

Was sind die Programmziele des Professorinnenprogramms?

  • Den Anteil von Frauen an Professuren in wissenschaftlichen Spitzenfunktionen und auf Leitungsebenen an deutschen Hochschulen sowohl auf zentraler als auch auf dezentraler Ebene weiter in Richtung Parität steigern.
  • Die Karriere- und Personalentwicklung für Nachwuchswissenschaftlerinnen auf dem Weg zur Professur fördern sowie die Planbarkeit der wissenschaftlichen und künstlerischen Karrierewege erhöhen.
  • Die Repräsentanz von Frauen auf allen Qualifikationsstufen insbesondere in Fächern, in denen sie noch unterrepräsentiert sind, nachhaltig verbessern.
  • Den Kulturwandel hin zu einer gleichstellungsfördernden und geschlechtergerechten Hochschulkultur auf zentraler und dezentraler Ebene weiter dynamisieren.

Was ist neu im Professorinnenprogramm 2030?

  • Das PP 2030 hat eine längere Laufzeit. So werden nun drei Calls in acht Jahren möglich (bisher zwei Calls in fünf Jahren).
  • Statt unterschiedlicher Konzepte je nach bisheriger Programmteilnahme gibt es künftig für alle Hochschulen nur noch ein Konzept, mit dem sie sich bewerben: Das Gleichstellungskonzept für Parität an der Hochschule.
  • Die Hochschulen haben die Möglichkeit, bei der Erstellung der Gleichstellungskonzepte zusammenzuarbeiten. Die Begutachtung und Einreichung selbst erfolgt jedoch hochschulindividuell.
  • Das PP 2030 hat mit dem neuen Prädikat „Gleichstellungsstarke Hochschule“ die Zukunft fest im Blick: Ausgezeichnete Hochschulen können die Förderung einer zusätzlichen Stelle für eine Wissenschaftlerin oder Künstlerin auf dem Weg zur Professur beantragen.
  • Es wird eine größere, hochschulspezifisch angemessene Verbindlichkeit u.a. im Hinblick auf die Karriere- und Personalentwicklung, das geschlechtersensibles Berufungsmanagement sowie das Gleichstellungscontrolling gefordert.
  • Die dezentrale Ebene wird stärker in den Blick genommen.

Wer kann Anträge stellen und was wird gefördert?

  • Antragsberechtigt sind alle staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen mit Sitz in Deutschland.
  • Gefördert werden bis zu drei Anschubfinanzierungen für Erstberufungen von Frauen auf unbefristete W2- und W3-Stellen je Hochschule: im Vorgriff auf eine künftige Stelle (vorgezogene Berufung) oder auf eine vorhandene freie Stelle (Regelberufung).
  • Hochschulen mit Prädikat für ein besonders gutes Gleichstellungskonzept für Parität: eine zusätzliche Stelle für eine Wissenschaftlerin auf dem Weg zur Professur je ausgezeichneter Hochschule.

Wie viele Mittel stehen im PP 2030 zur Verfügung?

  • Insgesamt 320 Mio. Euro (je zur Hälfte von Bund und Ländern finanziert).
  • Max. 165.000 Euro jährlich pro Professur (für max. 5 Jahre).
  • Max. 95.000 Euro jährlich für eine zusätzliche Stelle für eine Wissenschaftlerin auf dem Weg zur Professur (für max. 5 Jahre).
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Falls Sie Fragen zum Professorinnenprogramm haben, wenden Sie sich bitte an uns.

Kontakt

Dr.´in Heike Scheidemann, Wissenschaftliche Referentin
und
Dr.´in Astrid Schüßler, Wissenschaftliche Referentin

Bereich Bildung, Gender
Abteilung Chancengleichheit, Geschlechterforschung, Vielfalt

Telefonhotline (10 – 15 Uhr): +49 228 3821 2500

E-Mail: pp@dlr.de

 

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Es werden hochschultypspezifische Informationsveranstaltungen zu den Voraussetzungen und Anforderungen der Einreichung von Gleichstellungskonzepten für Parität an der Hochschule sowie der Einreichung von förmlichen Förderanträgen angeboten.

 

Förderregion
National
Status
unbefristet
Laufzeit
2023-2030 (Ausfinanzierung bis Ende 2035)
Auftraggeber
BMBF
Fördermittelgeber
BMBF

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