Automatisiertes und vernetztes Fahren
Der Koalitionsvertrag zur 19. Legislaturperiode sieht verschiedene Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Mobilität vor. Die Digitalisierung unserer Verkehrssysteme hat einen hohen Stellenwert. Dabei kommt dem automatisierten und vernetzten Fahren (AVF) eine hohe verkehrs- und wirtschaftspolitische Bedeutung zu.
Vor diesem Hintergrund gilt es, nach erfolgreichen ersten Schritten bei der Umsetzung der Strategie automatisiertes und vernetztes Fahren (Strategie AVF) in der vergangenen Legislaturperiode, deren Ziele auch in der 19. Legislaturperiode weiter zu verfolgen. Insbesondere sind neben den Potenzialen des vernetzten Fahrens die Potenziale des automatisierten Fahrens in höheren Automatisierungsstufen bis bin zum autonomen (fahrerlosen) Fahren zu erschließen. Innovationen in digitalen Verkehrssystemen sollen eine moderne, saubere, barrierefreie und bezahlbare Mobilität in den Städten und auf dem Land ermöglichen.
Ausgehend von einer rasanten technologischen Entwicklung und einem sich verstärkenden internationalen Wettbewerb gilt es, den Erhalt des Innovations- und Wirtschaftsstandorts Deutschland zu unterstützen. In diesem Kontext besteht ein Forschungsbedarf, der die Mobilität der Zukunft in ihrer Gesamtheit betrachtet. Der Blick ist dabei auf ein zukunftsfähiges, nachhaltiges Verkehrssystem unter der Nutzung des AVF zu richten.
Vor diesem Hintergrund sollen komplexe und anwendungsnahe Forschungsvorhaben zur Weiterentwicklung der Mobilität und des verkehrlichen Gesamtsystems in städtischen und in ländlichen Gebieten umgesetzt werden. Dabei liegen die Schwerpunkte beim AVF auf der Straße, der Verknüpfung zu anderen Verkehrsträgern sowie der Anwendung von Künstlicher Intelligenz (KI) im Mobilitätsbereich.
Im Rahmen der Forschungsförderung soll die am 28. Februar 2019 veröffentlichte Förderrichtlinie „Ein zukunftsfähiges, nachhaltiges Mobilitätssystem durch automatisiertes Fahren und Vernetzung“ dazu beitragen, Lösungsansätze für zukunftsfähige, verkehrsträgerübergreifende Verkehrskonzepte zu entwickeln, die sich schnell, dauerhaft und kostengünstig umsetzen lassen. Ein erster Förderaufruf wurde am 25.02.2019 veröffentlicht. Die Bearbeitung und Begleitung der im Rahmen dieses Förderaufrufs beantragten Projekte sind nicht Gegenstand dieser Auftragsvergabe.
Zur weiteren Umsetzung der Ziele der Förderrichtlinie wurde am 11.02.2020 ein zweiter Förderaufruf veröffentlicht. Mit diesem Förderaufruf sollen insbesondere komplexe, anwendungsnahe Vorhaben mit Erprobungen im realen Verkehr (bspw. auf Testfeldern) gefördert werden, die übertragbare Lösungen für die Weiterentwicklung des Mobilitätssystems in den Bereichen öffentlicher Verkehr, Logistik und Güterverkehr mit verkehrsträgerübergreifenden Ansätzen erforschen. Die Vorhaben sollen hierbei insbesondere auch den gesellschaftlichen Dialog zu den Forschungsthemen adressieren. Es wird von einer vergleichbaren Zahl von Zuwendungsempfängern wie beim ersten Förderaufruf ausgegangen. Das Fördervolumen beträgt bis zu 80 Mio. Euro. Für die zu fördernden Projekte wird eine Laufzeit bis maximal 30. Juni 2023 festgelegt.
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR)
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