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Hand mit zwei Siegeln

Siegel der Bescheinigungsstelle Forschungszulage für innovative Unternehmen

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Unternehmen, die in FuE investieren und dafür einen Steuerbonus erhalten, können ihre Innovationskompetenz jetzt mit einem Siegel der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) dokumentieren. Als BSFZ prüft der DLR Projektträger mit zwei Partnern für das BMBF, ob ein Anspruch auf Förderung besteht. Die BSFZ vergibt auch das neue BSFZ-Siegel.

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30.06.2023 — Seit 2020 können in Deutschland steuerpflichtige Unternehmen, die in Forschung und Entwicklung (FuE) investieren, eine Forschungszulage erhalten. Diese steuerliche Forschungsförderung soll Innovationen in Deutschland voranbringen und steht allen forschenden Unternehmen zu – unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche. So können kleine, mittlere und große Unternehmen sowie Einzelunternehmer von bis zu einer Million Euro Steuerbonus pro Jahr profitieren. Vor allem für den Mittelstand soll die Forschungszulage ein echter Anreiz sein, noch mehr in Forschung und Entwicklung zu investieren.

BSFZ-Siegel kennzeichnet innovative Unternehmen

Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) vergibt seit Juni 2023 das Siegel in zwei Varianten: eines für Unternehmen, die Forschung und Entwicklung (FuE) im eigenen Betrieb durchführen und eines für Unternehmen, die ihr Innovationsnetzwerk nutzen, um ihre Forschung und Entwicklung vollständig in Auftrag zu geben. Aktuell dürfen mehr als 7.000 Unternehmen das Siegel nutzen, um ihre Innovationskompetenz zu zeigen.

Dr. Andreas Hoffknecht, Leiter der BSFZ, erläutert: „Das BSFZ-Siegel ist ein starkes Signal innovativer Unternehmen. Ob sie im Labor forschen oder an der Werkbank entwickeln – Kunden, Partner oder Investoren erfahren nun auf einen Blick: Dieses Unternehmen treibt neue Ideen voran.“

Volldigitale Antragstellung

Um den ersten Schritt der zweistufigen, volldigitalen Antragsstellung zur Forschungszulage kümmern sich die AiF Projekt GmbH, die VDI Technologiezentrum GmbH und der DLR Projektträger im Rahmen der gemeinsamen BSFZ. Hier begutachten erfahrene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler die Forschungsvorhaben der Unternehmen auf ihre Förderfähigkeit im Sinne des Forschungszulagengesetzes (FZulG). Kommen die Expertinnen und Experten zu dem Ergebnis, dass es sich bei dem beantragten Vorhaben um Forschung und Entwicklung handelt, können Unternehmen die Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt beantragen; gleichzeitig erhalten diese Unternehmen jetzt auch das BSFZ-Siegel.

Weitere Informationen zum BSFZ-Siegel – wer es erhält, wie man es bekommt – und alles Wissenswerte zur Forschungszulage und deren Beantragung finden Interessierte auf der Website der Bescheinigungsstelle (siehe weiterführende Links).

Der DLR Projektträger als Partner für den Mittelstand

Der DLR Projektträger greift in der Zusammenarbeit mit kleinen und mittelständischen Unternehmen auf eine langjährige Expertise zurück. Im Rahmen zahlreicher Projekte im Auftrag von Bund, Ländern und EU beraten und helfen Expertinnen und Experten bei Antragstellung und Umsetzung von Projekten sowie beim Ergebnistransfer in die Praxis, beispielsweise im Rahmen der Mittelstandsprogramme „Mittelstand Digital“, „Digital Jetzt“ und „go-Inno“. Mehr Informationen zu den entsprechenden Förderangeboten und -programmen, die vom DLR Projektträger betreut werden, bietet seine Datenbank.

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