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Screenshot Bescheinigungsstelle

Neue Bescheinigungsstelle sorgt für finanzielle Entlastung bei Unternehmen

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Für ihre Forschungs- und Entwicklungsvorhaben erhalten Unternehmen künftig eine steuerliche Entlastung: Ab sofort können Anträge auf Zertifizierung bei der „Bescheinigungsstelle Forschungszulage“ gestellt werden. Diese wird von der VDI Technologiezentrum GmbH, der AiF Projekt GmbH und dem DLR Projektträger gemeinsam betrieben.

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17.09.2020 — Forschende Unternehmen können seit dem 16. September 2020 ihre Forschungsvorhaben zertifizieren lassen und mit einer entsprechenden Bescheinigung eine steuerliche Forschungszulage beim Finanzamt beantragen. Die Prüfung der Anträge und das Ausstellen der Bescheinigungen übernimmt die neue Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ), die gemeinsam vom  VDI Technologiezentrum GmbH, dem DLR Projektträger (DLR-PT) und der AiF Projekt GmbH gebildet wird. Entsprechende Anträge können ab sofort online (www.bescheinigung-forschungszulage.de) eingereicht werden.

In der BSFZ wird geprüft, inwieweit es sich bei den eingereichten Vorhaben um förderfähige Forschung und Entwicklung im Sinne des Forschungszulagengesetzes handelt. Grundsätzlich können alle steuerpflichtigen Unternehmen mit Sitz in Deutschland die Forschungszulage erhalten. Die Zulage ist zudem themenoffen.

„Die steuerliche Forschungsförderung ist eine gute Nachricht für den Innovationsstandort Deutschland. Vor allem für den Mittelstand ist das ein echter Anreiz, noch mehr in Forschung und Entwicklung hier in Deutschland zu investieren“, ist Klaus Uckel, Leiter des DLR-PT, überzeugt: „Wir freuen uns, dass wir als DLR Projektträger unsere langjährige Expertise aus der Forschungsförderung einbringen können und so dazu beitragen, dass Deutschland als Forschungs- und Innovationsstandort mit diesen neuen Möglichkeiten noch attraktiver wird.“

Im Rahmen des Konsortiums prüft der DLR-PT etwa 30 Prozent der Anträge. „Diese verantwortungsvolle Aufgabe übernehmen dafür speziell geschulte Mitarbeitende, die mit ihrer Fachkompetenz die ganze Bandbreite der deutschen Branchen abdecken können“, berichtet Uckel. „Mit unserer breiten wissenschaftlichen Kompetenz sind wir hervorragend aufgestellt, um jeden Antrag passgenau zu bearbeiten.“ Der Auftrag der BSFZ ist für den DLR-PT zugleich Anlass, seine Präsenz in den östlichen Bundesländern zu stärken. „Am DLR-Standort Dresden werden wir daher auch für die Aufgaben der BSFZ schrittweise Kapazitäten aufbauen.“

Elektronische Schnittstelle zu den Finanzämtern kommt

Bei der Gestaltung des Antragsverfahrens wurde darauf geachtet, den Aufwand und die Hürden für die Unternehmen so gering wie möglich zu halten. In der Startphase werden die Bescheide noch den Unternehmen übersandt, die sie dann bei ihren Finanzämtern einreichen. In Zusammenarbeit mit der Finanzverwaltung entwickeln die Partner der Bescheinigungsstelle eine Schnittstelle zu ELSTER, so dass die Bescheinigungen künftig sowohl dem Unternehmen als auch dem Finanzamt direkt digital übermittelt werden können.

Gerade in der Startphase werden die Partner der Bescheinigungsstelle intensiv mit Multiplikatorennetzwerken aus Verbänden, Organisation und Initiativen zusammenarbeiten, um – über die Informationen der Webseite hinaus – auch auf diesem Weg die Unternehmen bei der Antragstellung zu unterstützen. Der DLR-PT, der seit vielen Jahren im Auftrag des Bundes Mittelstandsprogramme wie „Mittelstand Digital“, „Digital Jetzt“, „go-Inno“ oder „Innovationsforen Mittelstand“ betreut, wird damit seine Rolle als Partner insbesondere kleinerer Unternehmen und des Mittelstands weiter ausbauen.

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www.bescheinigung-forschungszulage.de: Hier finden Sie neben FAQs auch ein Kontaktformular zum technischen Support.

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