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Erprobung der „Transkutanen Vagusnervstimulation bei pharmakoresistenter Epilepsie“

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Der Nutzen der transkutanen Vagusnervstimulation (t-VNS) zur Behandlung von Patientinnen und Patienten mit pharmakoresistenter Epilepsie, die für einen epilepsiechirurgischen Eingriff ungeeignet sind oder diesen ablehnen, ist noch nicht hinreichend belegt. Die Methode weist das Potenzial einer erforderlichen Behandlungsalternative im Vergleich zur alleinigen Pharmakotherapie auf. Daher hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in seiner Sitzung am 21. März 2024 eine Richtlinie zur Erprobung der „Transkutanen Vagusnervstimulation bei pharmakoresistenter Epilepsie“ beschlossen. Weitere Details zur Entscheidung sind der Erprobungs-Richtlinie, den Tragenden Gründen und der zusammenfassenden Dokumentation (auch abrufbar unter https://www.g-ba.de/beschluesse/6522/) zu entnehmen. Diese Dokumente sind bei der Erstellung des Angebots bzw. bei der Durchführung des Auftrages zu beachten.

Um den G-BA in die Lage zu versetzen, eine abschließende Bewertung des Nutzens der „Transkutanen Vagusnervstimulation bei pharmakoresistenter Epilepsie“ durchzuführen, sollen im Wege der Erprobung die hierfür nach § 135 und § 137c des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) in Verbindung mit den Vorgaben der Verfahrensordnung des G-BA (VerfO) notwendigen Erkenntnisse für die Bewertung des Nutzens der Methode gewonnen werden. Die hierfür notwendige Studie soll durch eine unabhängige wissenschaftliche Institution nach Maßgabe dieser Richtlinie entworfen, durchgeführt und ausgewertet werden.

 

Förderprogramm
Erprobungsrichtlinien
Förderregion
International (Europa)
Status
offen
Einreichungsfrist
Fördermittelgeber
G-BA

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