Studie zur begleitenden Evaluation der Maßnahmen und Ergebnisse der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs
Die Pflege nach dem neuen Verständnis von Pflegebedürftigkeit ist stärker als bisher auf den Erhalt und die Stärkung der Selbständigkeit ausgerichtet.
Diese Ausrichtung und die gleichberechtigte Berücksichtigung von Beeinträchtigungen im Rahmen der Begutachtung verändert nicht nur den Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung, sondern muss auch in den Konzeptionen der Pflegeeinrichtungen, bei der Pflegeplanung und damit in der konkreten Versorgung Berücksichtigung finden und sich in den Landesrahmenverträgen widerspiegeln.
Die zu erstellende Studie umfasst zwei Arbeitspakete. Im Studienkonzept zum Arbeitspaket 2 ist darzustellen, wie eine großflächige Erhebung der im Arbeitspaket 1 genannten Maßnahmen und Ergebnisse erfolgen soll. Im Studienkonzept zum Arbeitspaket 1 ist zu zeigen, wie die Unterstützung der qualitativ-inhaltlichen Neuausrichtung bei einer geeigneten Auswahl an Pflegeeinrichtungen auf das neue Verständnis von Pflegebedürftigkeit erfolgen kann.
Die Vergabe ist abgeschlossen.