Richtlinie zur Förderung von Pilotprojekten zur Entwicklung und Erprobung von Komponenten und Anforderungen für sichere Verarbeitungsumgebungen (Secure Processing Environments) in der Gesundheitsforschung

Gefördert werden Pilotprojekte als Einzelprojekte aus verschiedenen Fachbereichen an einer Einrichtung sowie kleine Verbundprojekte (mit in der Regel bis zu drei Partnern), die sich mit der Entwicklung und Erprobung von technischen und organisatorischen Voraussetzungen befassen, auf deren Grundlage forschungsfreundliche SPE im Einklang mit den regulatorischen Anforderungen realisiert werden können. Hierbei müssen die für die Ausrichtung des jeweiligen Pilotprojekts notwendigen Disziplinen und Datennutzer eingebunden sein. Eine Anbindung an bestehende GFDI ist erforderlich. Die in den Pilotprojekten entwickelten SPE-Komponenten sollen so konzipiert sein, dass sie modular, interoperabel und anschlussfähig insbesondere für bestehende GFDI sind. Eine spätere Nutzbarkeit und Skalierbarkeit der Lösungen für unterschiedliche Anwendungsbereiche, Anforderungen und Kontexte der Forschung mit Gesundheitsdaten soll mit möglichst wenig Aufwand möglich sein.

Die Förderrichtlinie zielt darauf ab, sensible Forschungs- und Gesundheitsdaten der bestehenden GFDI in sicheren Verarbeitungsumgebungen für die Gesundheitsforschung nutzbar zu machen. In den Pilotprojekten sollen in unterschiedliche Anwendungsbereiche übertragbare Komponenten von SPE geschaffen und Anforderungen untersucht werden, die die Interoperabilität und Standardisierung fördern sowie die nationale und europäische Anschlussfähigkeit – insbesondere im Hinblick auf den EHDS – unterstützen.

Die geförderten Pilotprojekte sollen den Zugriff auf und die Verarbeitung von multizentrischen Gesundheitsdaten ermöglichen und gleichzeitig den hohen Anforderungen an Datenschutz, IT- und Cybersicherheit sowie den regulatorischen Rahmenbedingungen gerecht werden. Die Ziele der Förderrichtlinie sind erreicht, wenn (1) kurzfristig sichere und rechtskonforme forschungsseitige Komponenten für SPE entwickelt und erprobt sind, (2) mittelfristig Mindestanforderungen für SPE definiert sind und (3) Voraussetzungen geschaffen sind, um SPE skalierbar und möglichst anwenderfreundlich für Forschende nutzbar zu machen.

Diese Förderrichtlinie gilt in Verbindung mit dem Rahmenprogramm Gesundheitsforschung.

Kontakt

Frau Dr. Katja von Storch
Telefon: +49 228 3821 2214

Frau Dr. Nanette Kälin
Telefon: +49 228 3821 1251

Förderregion
National
Status
offen
Einreichungsfrist
Laufzeit
Oktober 2027
Fördermittelgeber
BMFTR

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