Richtlinie zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten zwischen Deutschland und Ungarn im Rahmen von EUREKA
Gefördert werden im Rahmen dieser Fördermaßnahme Forschungs- und Entwicklungsprojekte als Verbundvorhaben, die entsprechend des oben beschriebenen Zuwendungszwecks in internationaler Zusammenarbeit mit Partnern aus Ungarn eines oder mehrere der nachfolgenden Schwerpunktthemen bearbeiten:
- Künstliche Intelligenz
- Quantentechnologie: insbesondere Quantensensorik
- Autonome Maschinen/Autonome Systeme
- Industrie 4.0
- Biotechnologie.
Gefördert werden Maßnahmen, deren Ergebnisse zu marktwirksamen Innovationen beitragen, welche über ein großes Marktpotenzial für Deutschland, Ungarn und Europa verfügen. Ziel der geförderten Aktivitäten ist die Entwicklung neuer kommerzieller Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen.
Das Projekt soll einen ersichtlichen Vorteil und Mehrwert aufgrund der Kooperation der Teilnehmer der beiden Länder erzielen (beispielsweise eine verbesserte Wissensgrundlage, Zugang zu Forschungs- und Entwicklungs-Infrastrukturen, neue Anwendungsbereiche etc.). Das Projekt soll die Beiträge aller Teilnehmer der beteiligten Länder darstellen.
In den bilateralen Vorhaben soll nach Maßgabe der ungarischen Seite insbesondere die Zusammenarbeit von Einrichtungen aus Wissenschaft und Wirtschaft vertieft werden. Es ist daher auf Beteiligung mindestens einer ungarischen Forschungseinrichtung hinzuwirken, die Beteiligungsmöglichkeit einer deutschen Forschungseinrichtung sollte entsprechend geprüft werden.
Kontakt
Dr. Ralf Hagedorn
Europäische Länder: Bilaterale und und regionale Zusammenarbeit
Europäische und internationale Zusammenarbeit
Tel.: +49 228 3821 1492
E-Mail: ralf.hagedorn@dlr.de