Rahmenbekanntmachung zum Förderschwerpunkt: Digitale Innovationen für die Verbesserung der patientenzentrierten Versorgung im Gesundheitswesen
Besondere Chancen bieten Methoden der künstlichen Intelligenz (KI) in Kombination mit der Nutzung und Auswertung großer Datenmengen. Erhebliches Potenzial ergibt sich hieraus insbesondere für Weiterentwicklungen in den Bereichen der Entscheidungsunterstützung durch wissensbasierte Expertensysteme, der Erkennung und Analyse von Mustern, der Robotik, der Datenkompetenz und einer intelligenten Mensch-Maschine-Interaktion.
Wenngleich diese technologischen Entwicklungen zunehmend selbst in den Fokus der Überlegungen zur Weiterentwicklung des Gesundheitswesens rücken, ist der Gradmesser für die Einordnung und Bewertung innovativer Ansätze die (potenzielle) Verbesserung der Versorgung und damit der Mehrwert/Nutzen für Patientinnen und Patienten.
Ausgangspunkt für im Rahmen des Forschungsschwerpunktes zu fördernde Projekte ist daher die konkrete Herausforderung für die Versorgung von Patientinnen und Patienten und der sich daraus ergebende Forschungsbedarf. Auf Basis dessen sind passende Technologien und Methoden, die eine Verbesserung der Versorgung erwarten lassen, zu identifizieren und entsprechende Forschungsansätze zu entwickeln. Versorgungsaspekte sind hierbei in den Mittelpunkt der Betrachtungen zu stellen und vor diesem Hintergrund beispielhaft der Mehrwert der Technologienutzung für einzelne Versorgungsprozesse/-bereiche und/oder bestimmte Indikationen ggf. sektorenübergreifend herauszuarbeiten.
Das Zusammenführen und Nutzbarmachen von Daten oder dezentral vorliegendem Wissen sowie die Erprobung und praktische Umsetzung von KI-gestützten Anwendungen steht im Vordergrund des Förderschwerpunkts.
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) plant daher Projekte zu fördern, die wissenschaftliche Erkenntnisse zum Nutzen digitaler Innovationen generieren und hierdurch einen Beitrag zur Verbesserung der patientenzentrierten Versorgung leisten. Hierbei sind anerkannte wissenschaftliche Methoden (bspw. der Versorgungsforschung oder des Health Technology Assessments etc.) anzuwenden.
Der Förderschwerpunkt gliedert sich zunächst in bis zu vier Module, zu denen in separaten Förderaufrufen Vorhabenbeschreibungen entgegengenommen werden. Es ist geplant, zu einem späteren Zeitpunkt ein oder mehrere Begleitforschungsvorhaben zu initiieren. Diese sollen einen Beitrag dazu leisten, übergeordnete Fragestellungen (u. a. ethische Aspekte, gesundheitsökonomische Betrachtungen) zu bearbeiten und dafür u. a. die Vernetzung der geförderten Forschungsprojekte und das Lernen voneinander unterstützen.
Die vorliegende Rahmenbekanntmachung dient einer übergreifenden Orientierung zum Aufbau des Förderschwerpunkts. Spezifische Angaben zu den Modulen sind den jeweiligen Förderaufrufen zu entnehmen.
Diese Rahmenbekanntmachung stellt selbst keinen Förderaufruf dar. Es ist folglich nicht möglich, sich mit einer Vorhabenbeschreibung oder einem Antrag auf diese Rahmenbekanntmachung für eine Projektförderung zu bewerben. Vorhabenbeschreibungen werden ausschließlich zu den jeweiligen Förderaufrufen entgegengenommen. Bitte sehen Sie daher von der Einreichung von Vorhabenbeschreibungen, Projektskizzen oder Anträgen zu dieser Rahmenbekanntmachung ab.