Titel
Förderrichtlinie „Zielgruppenspezifische Prävention zur Verhinderung und Reduzierung des Konsums opioidhaltiger Analgetika zu nicht-medizinischen Zwecken“
Ziel der vorliegenden Fördermaßnahme „Zielgruppenspezifische Prävention zur Verhinderung und Reduzierung des Konsums opioidhaltiger Analgetika zu nicht-medizinischen Zwecken“ des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) ist es, aufgrund der aktuellen Konsumentwicklungen innovative Maßnahmen zur selektiven bzw. indizierten Prävention in Bezug auf die Verhinderung und Reduzierung des nicht-medizinischen Konsums opioidhaltiger Arzneimittel durch Jugendliche und junge Erwachsene (14 Jahre bis ca. 27 Jahre) zu entwickeln, zu erproben und zu evaluieren.
Gefördert werden Verbundvorhaben, die darauf abzielen, eine messbare Reduktion oder den Verzicht des Konsums opioidhaltiger Analgetika zu nicht-medizinischen Zwecken bei den genannten Zielgruppen zu erreichen.
Die Verbünde müssen aus mindestens einem wissenschaftlichen, ausführenden Partner und mindestens einem wissenschaftlichen Evaluationspartner bestehen. Bei den zu entwickelnden Maßnahmen ist die nachhaltige Anwendung von großer Bedeutung Zur Sicherung der Nachhaltigkeit wird die Einbeziehung von Kooperationspartnern erwartet, die den entwickelten Präventionsansatz perspektivisch längerfristig weiterführen oder fördern könnten (z. B. Krankenkassen, Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG), Suchtberatungsstellen oder andere Organisationen). Die Entwicklung eines Konzeptes zur nachhaltigen Implementierung des Angebots ist Bestandteil des Projekts.
Im Sinne eines partizipativen Ansatzes sind die eigentlichen Zielgruppen – Jugendliche und junge Erwachsene – in die Entwicklung der Angebote frühzeitig einzubinden.
Nicht gefördert werden Projekte, mit denen andere Zielgruppen adressiert werden oder Projekte zur universellen Prävention.
Kontakt
Dr. Sebastian Poschadel
Telefon: +49 228 3821 1120
E-Mail: projekttraeger-bmg@dlr.de