Partizipative Entwicklung einer mobilen Implantatpass Anwendung
Mit der Verordnung über die Abgabe von Medizinprodukten und zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 25.07.2014 wurden zur Erhöhung der Sicherheit von Patientinnen und Patienten zusätzlich Änderungen an der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) vorgenommen. So sind für Implantationen verantwortliche Personen verpflichtet Patientinnen und Patienten unverzüglich einen sogenannten Implantatpass und eine schriftliche Patienteninformation zum Implantat auszuhändigen (§ 15 Absatz 1 MPBetreibV). Implantatpass und Patienteninformation dienen dazu, den Schutz von Patientinnen und Patienten zu erhöhen und die wichtigsten Informationen zu Implantaten mit einem erhöhten Risiko zur Verfügung zu stellen. Die kompakte Form des Implantatpasses erleichtert es Menschen mit Implantaten, die wichtigsten Informationen zu ihrem Implantat auch lange Zeit nach der Operation griffbereit zu haben.
Ziel dieser Bekanntmachung ist es, im Rahmen eines partizipativen und anwendungszentrierten Forschungsprozesses die Ergebnisse des Modellvorhabens in einer mobilen Implantatpass Anwendung als „Proof-of-Concept“ zusammenzuführen, deren Auswirkungen auf Nutzerinnen und Nutzer zu untersuchen und Anbindungsmöglichkeiten an das Deutsche Implantationsregister zu eruieren.