Titel
Nationales Artenhilfsprogramm
Im Kontext der Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien wurde 2022 Erstellung und Umsetzung nationaler Artenhilfsprogramme im Bundesnaturschutzgesetz aufgenommen. Für die Finanzierung wurde 2024 das nationale Artenhilfsprogramm (nAHP) aufgelegt. Dieses soll einen konkreten Beitrag zur naturverträglichen Ausgestaltung der Energiewende und zum Erhalt der biologischen Vielfalt in Deutschland leisten.
Mit dem nAHP steht dem Bundesumweltministerium, vertreten durch das Bundesamt für Naturschutz (BfN), ein bundesweites Instrument zur Verfügung, das Maßnahmen zum dauerhaften Schutz insbesondere der vom Ausbau der erneuerbaren Energien betroffenen Arten fördert.
Gegenstand der Förderung
Gefördert werden insbesondere Vorhaben, die Maßnahmen zum dauerhaften Schutz der vom Ausbau der erneuerbaren Energien betroffenen Tierarten umsetzen. Für die im „Leitfaden zur Richtlinie zur Förderung von Projekten im Rahmen des Nationalen Artenhilfsprogramms“ gelisteten Arten konnte mit Hilfe einer systematischen Prüfung durch das BfN eine erhebliche Beeinträchtigung durch Kollision, Meideverhalten oder Habitatverluste festgestellt werden. Im Fokus stehen flächenbezogene, direkte Schutz- und Vernetzungsmaßnahmen in Schwerpunkträumen sowie Maßnahmen zur Reduzierung spezifischer Gefährdungs- und Todesurdachen zur Verbesserung des Erhaltungszustands der Tier- und Pflanzenarten.
Im Einzelfall werden auch Vorhaben für bestandsgefährdete Arten und Arten nationaler Verantwortlichkeit im nAHP gefördert (Fördertatbestand 2). Maßgeblich für eine mögliche Förderung sind insbesondere der Gefährdungsgrad gemäß der vom BfN veröffentlichen bundesweiten Roten Liste oder die Einordnung als Arten mit besonderer Verantwortlichkeit Deutschlands. Bei den sogenannten „Verantwortungsarten“ handelt es sich um Arten, für die Deutschland international aufgrund der Verbreitung eine besondere Verantwortung zugesprochen wird. Dabei kommen diese Arten entweder nur in Deutschland vor, ein bedeutender Teil der Weltpopulation kommt in Deutschland vor oder die Art ist weltweit gefährdet.
Allgemeine Fördervoraussetzung
Die geförderten Maßnahmen sollen dazu beitragen, den dauerhaften Schutz der Zielarten und ihrer Lebensstätten an Land und See zu gewährleisten sowie die Erhaltungszustände zu stabilisieren und zu verbessern. Der Schwerpunkt der Förderung liegt in Umsetzungsmaßnahmen in der Fläche, die zu einer Optimierung oder Herstellung von Nahrungs- oder Fortpflanzungshabitaten dienen und über die Artenhilfskonzepte der Länder hinausgehen. Darüber hinaus sind auch Förderungen von Machbarkeitsstudien und Modellvorhaben sowie wissenschaftlicher Begleitforschung im Einzelfall möglich.
Zuwendungen zur Finanzierung von Vorhaben können nur gewährt werden, sofern ein erhebliches Bundesinteresse vorliegt. Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht, vielmehr wird aufgrund pflichtgemessen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel entschieden.
Kontakt
Martin Blum
Leiter Koordinierungsgruppe
Programmbüro für das Nationale Artenhilfsprogramm
Tel.: +49 228 3821 1308
E-Mail: martin.blum@dlr.de