Modellvorhaben zu den Möglichkeiten der betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) in den Inklusionsbetrieben nach §§ 215 ff. SGB IX
Ein zentraler Aspekt der Umsetzung des Präventionsgesetzes ist die Stärkung der Prävention und Gesundheitsförderung in den Lebenswelten der Menschen, also dort wo sie leben, lernen und arbeiten.
Der Arbeitsplatz ist eine besonders geeignete Lebenswelt zur Förderung der Gesundheit durch verhaltens- und verhältnispräventive Maßnahmen, weil hier auch das Gesundheitsbewusstsein von Menschen/Zielgruppen angesprochen werden kann, die mitunter über andere Zugangswege weniger erreicht werden. Allerdings stellen sich für die BGF in Inklusionsbetrieben mit dem hohen Anteil (schwer-) behinderter Menschen – auch angesichts der großen Bandbreite der Behinderungsarten und ihrer Auswirkungen im Arbeitsleben – spezifische Fragen.
Mit dieser Bekanntmachung verfolgt das BMG das Ziel, einen Beitrag für die Schaffung gesundheitsförderlicher Strukturen in Inklusionsbetrieben zu leisten. Hierzu sollen Konzepte entwickelt und erprobt werden, die unter Berücksichtigung der besonderen Erfordernisse in Inklusionsbetrieben die Implementierung von gesundheitsförderlichen Strukturen in dieser Betriebsform zum Gegenstand haben. Dabei sind der Heterogenität der Belegschaften bestehend aus Menschen mit und Menschen ohne Behinderungen Rechnung zu tragen und Möglichkeiten aufzuzeigen, wie Zugangswege geschaffen werden und Maßnahmen der BGF beiden Gruppierungen gleichermaßen zugutekommen können.
Das gewünschte Resultat geförderter Projekte sind Erkenntnisse über den aktuellen Stand sowie Voraussetzungen bzw. Anpassungserfordernisse der BGF im Hinblick auf die spezifischen Charakteristika der besonderen Betriebsform der Inklusionsbetriebe, die nach modellhafter Erprobung in Empfehlungen zur Umsetzung von Maßnahmen der BGF münden.