Titel
Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Internationale Verbundvorhaben mit der Ukraine“ im Rahmen der europäisch-ukrainischen Initiative LUKE (LUKE Joint Call)
Die Ukraine steht vor der großen Herausforderung, ihr durch den russischen Angriffskrieg geschädigtes Wissenschafts- und Innovationssystem wiederaufzubauen, zu modernisieren und für den EU-Beitritt vorzubereiten. Eine starke transnationale Zusammenarbeit ist entscheidend, um das Forschungs- und Innovationspotenzial der Ukraine zu erschließen und die Integration in europäische Wissensströme zu fördern.
Dazu trägt die von der Europäischen Kommission geförderte Coordination and Support Action „Linking Ukraine to the European Research Area“ (LUKE) bei, die im Januar 2025 startete. LUKE schafft eine Plattform für verstärkte Zusammenarbeit mit der Ukraine, fördert multilaterale Forschungs- und Innovationsprojekte und bündelt bestehende bilaterale Förderinitiativen, um die Unterstützung für die Ukraine besser zu koordinieren und ihre Integration in den Europäischen Forschungsraum voranzutreiben.
Deutschland – bereits seit über 30 Jahren engagierter Partner der Ukraine in Forschung und Innovation – verstärkt seine Unterstützung seit Beginn der russischen Vollinvasion. Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) beteiligt sich an LUKE und unterstützt den strukturierten Wiederaufbau, die Modernisierung und die EU-Integration des ukrainischen Wissenschaftssystems – unter anderem durch die erste gemeinsame Förderausschreibung, die von 13 Fördereinrichtungen aus elf Ländern umgesetzt wird.
Ziel dieser Förderrichtlinie ist es, europäisch-ukrainische Forschungskooperationen mit deutscher Beteiligung in zentralen, für den Wiederaufbau relevanten Forschungsfeldern zu unterstützen.
- Energie: Nachhaltige und erneuerbare Energie und Energiesicherheit
- Cybersicherheit: Cyberresilienz kritischer Infrastrukturen und anpassungsfähige Cybersicherheitssysteme
- Medizin- und Gesundheitsforschung: Telemedizin, biomedizinische Forschung
a) Einführung der Telemedizin für Lösungen zur Fernbehandlung
b) Innovative Forschung zu zellulären Signalwegen für biomedizinische Anwendungen - Geistes- und Sozialwissenschaften: Sozialer Ausgleich, nachhaltige gesellschaftliche Entwicklung und Wiederherstellung des Humankapitals
Eine nähere Beschreibung der Förderthemen finden sich auf der LUKE-Webseite.
Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und andere Institutionen in Deutschland, die Forschungsbeiträge liefern, sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen.
Nur multilaterale Forschungsvorhaben können gefördert werden. Sowohl an der Einreichung der Projektskizze als auch an der späteren Vorhabendurchführung müssen mindestens drei förderfähige Institutionen aus drei verschiedenen an der Ausschreibung beteiligten Ländern beteiligt sein, wobei mindestens einer der Partner aus der Ukraine kommen muss.
Kontakt
Jörn Grünewald (joern.gruenewald@dlr.de)
Sandra Jäger (sandra.jaeger@dlr.de)
Natalia Polischuk (natalia.polischuk@dlr.de)