Erprobung der High-Flow-Therapie bei chronisch obstruktiver Lungenerkrankung (COPD) und chronisch respiratorischer Insuffizienz Typ 1 und Typ 2
Der Nutzen der High-Flow-Therapie (HFT) durch Patientinnen und Patienten mit chronisch obstruktiver Lungenerkrankung und chronisch respiratorischer Insuffizienz Typ 1 oder Typ 2 ist noch nicht hinreichend belegt. Die Methode kann aber eine Optimierung der Behandlung bedeuten oder in sonstiger Weise eine effektivere Behandlung ermöglichen und bietet damit das Potenzial einer erforderlichen Behandlungsalternative. Daher hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in seiner Sitzung am 17. Februar 2022 eine Richtlinie zur Erprobung der Methode „High-Flow-Therapie bei chronisch obstruktiver Lungenerkrankung (COPD) und chronisch respiratorischer Insuffizienz Typ 1“ und eine Richtlinie zur Erprobung der Methode „High-Flow-Therapie bei chronisch obstruktiver Lungenerkrankung (COPD) und chronisch respiratorischer Insuffizienz Typ 2“ beschlossen. Weitere Details zur Entscheidung sind den Erprobungs-Richtlinien, den Tragenden Gründen und der zusammenfassenden Dokumentation / dem Abschlussbericht zu entnehmen. Diese Dokumente sind bei der Erstellung des Angebots bzw. bei der Durchführung des Auftrages zu beachten.
Um den G-BA in die Lage zu versetzen, eine abschließende Bewertung des Nutzens der HFT zur Behandlung von Patientinnen und Patienten mit COPD und chronisch respiratorischer Insuffizienz Typ 1 (Los 1) oder Typ 2 (Los 2) durchzuführen, sollen im Wege der Erprobung die hierfür nach § 135 Absatz 1 und § 137c des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) in Verbindung mit den Vorgaben der Verfahrensordnung des G-BA (VerfO) notwendigen Erkenntnisse für die Bewertung des Nutzens der Methode gewonnen werden. Die hierfür notwendigen Studien sollen durch eine oder zwei unabhängige wissenschaftliche Institutionen nach Maßgabe dieser Richtlinien entworfen, durchgeführt und ausgewertet werden.
Auszug aus der Bekanntmachung. Die vollständige Bekanntmachung finden Sie unter dem Link unter "Bekanntmachung".