Folgenabschätzung der Auswirkungen der Krankenhausreform 2023
Im Zusammenhang mit den grundsätzlich notwendigen Reformen im Krankenhausbereich wurde gemäß Koalitionsvertrag im Mai 2022 die 17-köpfige „Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“ eingerichtet. Die Regierungskommission soll insbesondere Leitplanken für eine auf Leistungsgruppen und auf Versorgungsstufen basierende und sich an Kriterien wie der Erreichbarkeit und der demographischen Entwicklung orientierende Krankenhausplanung erarbeiten. Zudem soll sie auch Empfehlungen für eine Weiterentwicklung der Krankenhausfinanzierung vorlegen, die das bisherige System um ein nach Versorgungsstufen differenziertes System von Vorhaltepauschalen ergänzt. Die dritte Stellungnahme und Empfehlung der Regierungskommission zu einer Krankenhausreform wurde am 6. Dezember 2022 bekannt gegeben.
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