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Förderaufruf „Transportinfrastrukturen für Grünen Wasserstoff“ in Kooperation mit EUREKA-Ländern

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Wasserstofftechnologien bieten enorme Chancen – sowohl für das Klima, als auch für die Wirtschaft. Europäische und internationale Kooperationen in Forschung und Entwicklung sind dabei besonders wichtig, um die Potentiale dieser neuen Technologien noch besser auszuschöpfen.

Genau hier setzt der Förderaufruf des Bundesforschungsministeriums an: Unter dem Dach des EUREKA-Netzwerks haben sich Deutschland und sieben weitere Partnerländer zusammengetan, um grenzüberschreitende Kooperationsprojekte zum Thema Transportinfrastrukturen für Grünen Wasserstoff zu fördern. Deutsche Einrichtungen können dabei mit Partnern aus den folgenden Ländern kooperieren: Belgien (Flandern), Finnland, Irland, Kanada, den Niederlanden, Portugal und Spanien.

Gesucht: Marktnahe Kooperationen zwischen Wirtschaft und Wissenschaft

Der Förderaufruf richtet sich an deutsche Unternehmen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Hochschulen. Um gefördert zu werden, müssen mindestens zwei Partner an den geplanten Vorhaben beteiligt sein, die aus mindestens zwei unterschiedlichen der oben genannten Länder kommen. Als anwendungsorientierte Initiative zielt EUREKA auf marktnahe Projekte ab. Daher ist es zusätzlich erforderlich, dass mindestens ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) aus Deutschland an der Kooperation beteiligt ist.

Höhe und Dauer möglicher Zuwendungen

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbare Zuwendung im Rahmen der Projektförderung. Die Fördersumme pro deutschem Verbundprojekt beträgt maximal 1 Million Euro. Dabei müssen mindestens 40 Prozent der Förderung des deutschen Verbundes an die beteiligten deutschen KMU gehen.

Der Förderaufruf erscheint innerhalb der Rahmenbekanntmachung zur Förderung von Zuwendungen für internationale Projekte zum Thema Grüner Wasserstoff. Er adressiert das Modul F: Technologiekooperationen zwischen Wirtschaft und Wissenschaft im Rahmen von EUREKA.

Neben dem spezifischen Förderaufruf des Bundesforschungsministeriums müssen interessierte Antragstellende aus Deutschland auch den internationalen Förderaufruf des EUREKA-Netzwerks beachten.

Bewerbungsfrist ist der 15. November 2021, 18:00 Uhr.

Das Bewerbungsverfahren ist zweistufig: Die koordinierende Partnereinrichtung des geplanten Vorhabens reicht zunächst einen Antrag in englischer Sprache über das elektronische Antrags-Portal von EUREKA ein. In einem zweiten Schritt werden die deutschen Projektpartner der positiv bewerteten Anträge nach Aufforderung eingeladen, einen förmlichen Förderantrag in deutscher Sprache über „easy-Online“ einzureichen.

Kontakt

EUREKA-Büro im DLR Projektträger
Telefon: +49 228 38 21 1352 bzw. 1380
E-Mail: eureka@dlr.de

Status
geschlossen
Einreichungsfrist
Laufzeit
ab 2022
Auftraggeber
BMBF
Fördermittelgeber
BMBF

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