Erforschung und Stärkung einer bedarfsgerechten Versorgung rund um die Langzeitfolgen von COVID-19 (Long COVID)
Mit der vorliegenden Bekanntmachung sollen unter anderem Modellprojekte zur integrierten bzw. koordinierten Versorgung speziell für Long COVID-Patientinnen und -Patienten gefördert werden. Eine integrierte bzw. koordinierte Versorgung im Sinne einer patientenorientierten interdisziplinären medizinischen und ggf. pflegerischen Versorgung durch eine enge Kooperation unterschiedlicher Leistungserbringer (zum Beispiel Haus-und Fachärztinnen und -ärzte, nichtärztliche Leistungserbringer sowie entsprechende Netzwerke, Krankenhäuser, Medizinische Versorgungszentren, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen) wird dabei angestrebt.
Long COVID und das Post-COVID-Syndrom als Langzeitfolgen von COVID-19 (im Folgenden: Long COVID) sind aktuell große gesundheitliche und gesellschaftliche Heraus-forderungen. Sie stellen kein einheitliches Krankheitsbild dar, sind äußerst heterogen und können mehrere Organe betreffen. Auch Erkrankungen mit ähnlicher Symptomatik wie Myalgische Enzephalomyelitis / Chronisches Fatigue-Syndrom (ME/CFS) stellen, auch als mögliches Erscheinungsbild von Long COVID, eine Herausforderung dar. Die komplexen Symptome von Long COVID sind in ihrer Intensität und Dauer oft sehr unterschiedlich, variieren über die Zeit und sind häufig nur schwer von anderen Krankheitsbildern abzugrenzen. Diese Belastungen können nicht nur für jede Einzelne bzw. je-den Einzelnen weitreichende gesundheitliche Folgen haben, sondern auch soziale und ökonomische Folgen für die Gesellschaft als Ganzes mit sich ziehen.
Bislang ist keine kausale Therapie für Long COVID verfügbar. Aufgrund der Vielzahl an unterschiedlichen Symptomen, die verschiedenen medizinischen Fachrichtungen zuzuordnen sind, erscheinen neuartige Versorgungskonzepte notwendig, um das komplexe Erkrankungsbild eindeutig zu diagnostizieren und zu behandeln. Durch die komplexe Symptomatik und die dadurch bedingte schwierige Abgrenzung zu anderen Erkrankungen ist eine qualitätsgesicherte Differenzialdiagnostik notwendig. Interdisziplinäre und sektorenübergreifende Versorgungspfade müssen definiert und geregelte Übergänge zwischen ambulanter und stationärer Versorgung geschaffen werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat dazu Ende 2023 in der neuen „Richtlinie über eine berufs-gruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung für Versicherte mit Verdacht auf Long-COVID und Erkrankungen, die eine ähnliche Ursache oder Krankheitsausprägung aufweisen“ (im Folgenden: Long-COVID-Richtlinie) Anforderungen an die Versorgung der entsprechenden Patientinnen und Patienten, definiert und Versorgungspfade beschrieben. Die Long-COVID-Richtlinie soll im Laufe des Jahres 2024 in Kraft treten. Sie ist bei der Ausgestaltung der Modellprojekte zu beachten. Dabei sind Versorgungselemente, die über die in der Long-COVID-Richtlinie definierten hinausgehen oder diese konkretisieren, kenntlich zu machen.
Ziel der Förderung ist es, neuartige und übertragbare Versorgungsansätze zu entwickeln sowie in bestehende Angebote einzubinden, Wissen zu generieren und Kompetenzen zu vernetzen, um eine nachhaltige Verbesserung der Versorgung von Long COVID-Betroffenen in Deutschland zu erreichen.
Informationsveranstaltung
Vielen Dank für Ihre Teilnahme an der virtuellen Informationsveranstaltung am 11.04.2024. Die gezeigten Vortragsfolien erhalten Sie hier.
Kontakt
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR)
DLR Projektträger
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Telefon: +49 228 3821 5684
E-Mail: LongCovid-BMG@dlr.de