Fördermittelgeber

Erprobung der „Traktionstherapie bei Induratio Penis Plastica“

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Der Nutzen der Traktionstherapie bei Patienten mit Induratio Penis Plastica (IPP) ist noch nicht hinreichend belegt. Die Methode kann aber eine Peniskrümmung reduzieren (im Vergleich zu keiner Behandlung) und bietet damit das Potenzial einer erforderlichen Behandlungsalternative. Daher hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in seiner Sitzung am 18. April 2024 eine Richtlinie zur Erprobung der Methode „Traktionstherapie bei Induratio Penis Plastica“ beschlossen. Weitere Details zur Entscheidung sind der Erprobungs-Richtlinie, den Tragenden Gründen und der zusammenfassenden Dokumentation / dem Abschlussbericht (auch abrufbar unter https://www.g-ba.de/beschluesse/6571/) zu entnehmen. Diese Dokumente sind bei der Erstellung des Angebots bzw. bei der Durchführung des Auftrages zu beachten.

Um den G-BA in die Lage zu versetzen, eine abschließende Bewertung des Nutzens der Traktionstherapie zur Behandlung von Patienten mit IPP durchzuführen, sollen im Wege der Erprobung die hierfür nach § 135 Absatz 1 und § 137c des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) in Verbindung mit den Vorgaben der Verfahrensordnung des G-BA (VerfO) notwendigen Erkenntnisse für die Bewertung des Nutzens der Methode gewonnen werden. Die hierfür notwendige Studie soll durch eine unabhängige wissenschaftliche Institution nach Maßgabe dieser Richtlinie entworfen, durchgeführt und ausgewertet werden.

 

Förderprogramm
Erprobungsrichtlinien
Förderregion
International (Europa)
Status
offen
Einreichungsfrist
Fördermittelgeber
G-BA

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