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Erprobung des „Niedrigdosierten gepulsten Ultraschalls zur Behandlung von Pseudarthrosen“

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Der Nutzen des niedrigdosierten gepulsten Ultraschalls zur Behandlung von Pseudarthrosen (NGU) ist noch nicht hinreichend belegt. Die Methode weist das Potenzial einer erforderlichen Behandlungsalternative im Vergleich zur chirurgischen Intervention auf, da sich ein therapieimmanenter Vorteil der Methode aufgrund ihrer Nichtinvasivität ergibt, der sich in mehreren patientenrelevanten Endpunkten wie Vermeidung von OP-bedingter Morbidität und Verringerung von unerwünschten Ereignissen niederschlägt. Daher hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in seiner Sitzung am 19. Januar 2023 eine Richtlinie zur Erprobung des Niedrigdosierten gepulsten Ultraschalls zur Behandlung von Pseudarthrosen beschlossen. Weitere Details zur Entscheidung sind der Erprobungs-Richtlinie, den Tragenden Gründen und der zusammenfassenden Dokumentation / dem Abschlussbericht zu entnehmen. Diese Dokumente sind bei der Erstellung des Angebots bzw. bei der Durchführung des Auftrages zu beachten.

Um den G-BA in die Lage zu versetzen, eine abschließende Bewertung des Nutzens des NGU durchzuführen, sollen im Wege der Erprobung die hierfür nach § 135 Absatz 1 und § 137c des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) in Verbindung mit den Vorgaben der Verfahrensordnung des G-BA (VerfO) notwendigen Erkenntnisse für die Bewertung des Nutzens der Methode gewonnen werden. Die hierfür notwendige Studie soll durch eine unabhängige wissenschaftliche Institution nach Maßgabe dieser Richtlinie entworfen, durchgeführt und ausgewertet werden.

Förderprogramm
Erprobungsrichtlinien
Förderregion
International (Europa)
Status
geschlossen
Einreichungsfrist
Fördermittelgeber
G-BA

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