Erprobung der „Kaltplasmabehandlung bei chronischen Wunden“
Der Nutzen der Kaltplasmabehandlung bei chronischen Wunden ist noch nicht hinreichend belegt. Die Methode weist das Potenzial einer erforderlichen Behandlungsalternative im Vergleich zur Standard-Wundtherapie gemäß Leitlinienempfehlung auf. Daher hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in seiner Sitzung am 16. Februar 2023 eine Richtlinie zur Erprobung der Kaltplasmabehandlung bei chronischen Wunden beschlossen. Weitere Details zur Entscheidung sind der Erprobungs-Richtlinie, den Tragenden Gründen und der zusammenfassenden Dokumentation / dem Abschlussbericht (auch abrufbar unter https://www.g-ba.de/beschluesse/5889/) zu entnehmen. Diese Dokumente sind bei der Erstellung des Angebots bzw. bei der Durchführung des Auftrages zu beachten. Um den G-BA in die Lage zu versetzen, eine abschließende Bewertung des Nutzens der „Kaltplasmabehandlung bei chronischen Wunden“ durchzuführen, sollen im Wege der Erprobung die hierfür nach § 135 und § 137c des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) in Verbindung mit den Vorgaben der Verfahrensordnung des G-BA (VerfO) notwendigen Erkenntnisse für die Bewertung des Nutzens der Methode gewonnen werden. Die hierfür notwendige Studie soll durch eine unabhängige wissenschaftliche Institution nach Maßgabe dieser Richtlinie entworfen, durchgeführt und ausgewertet werden.