Fördermittelgeber

Erprobung der „Kaltplasmabehandlung bei chronischen Wunden“

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Der Nutzen der Kaltplasmabehandlung bei chronischen Wunden ist noch nicht hinreichend belegt. Die Methode weist das Potenzial einer erforderlichen Behandlungsalternative im Vergleich zur Standard-Wundtherapie gemäß Leitlinienempfehlung auf. Daher hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in seiner Sitzung am 16. Februar 2023 eine Richtlinie zur Erprobung der Kaltplasmabehandlung bei chronischen Wunden beschlossen. Weitere Details zur Entscheidung sind der Erprobungs-Richtlinie, den Tragenden Gründen und der zusammenfassenden Dokumentation / dem Abschlussbericht (auch abrufbar unter https://www.g-ba.de/beschluesse/5889/) zu entnehmen. Diese Dokumente sind bei der Erstellung des Angebots bzw. bei der Durchführung des Auftrages zu beachten. Um den G-BA in die Lage zu versetzen, eine abschließende Bewertung des Nutzens der „Kaltplasmabehandlung bei chronischen Wunden“ durchzuführen, sollen im Wege der Erprobung die hierfür nach § 135 und § 137c des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) in Verbindung mit den Vorgaben der Verfahrensordnung des G-BA (VerfO) notwendigen Erkenntnisse für die Bewertung des Nutzens der Methode gewonnen werden. Die hierfür notwendige Studie soll durch eine unabhängige wissenschaftliche Institution nach Maßgabe dieser Richtlinie entworfen, durchgeführt und ausgewertet werden.

Förderprogramm
Erprobungsrichtlinien
Förderregion
International (Europa)
Status
offen
Einreichungsfrist
Fördermittelgeber
G-BA

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