Erprobung der „Amyloid-Positronenemissionstomographie bei Demenz unklarer Ätiologie“
Der Nutzen des Einsatzes der Amyloid-Positronenemissionstomographie (Amyloid-PET) bei Patientinnen und Patienten mit Demenz unklarer Ätiologie ist noch nicht hinreichend belegt, die Methode besitzt aber das Potenzial einer erforderlichen Behandlungsalternative. Es sind keine abgeschlossenen oder laufenden Studien bekannt, die grundsätzlich geeignet wären, derzeit oder in naher Zukunft einen Nachweis des Nutzens dieser Methode zu liefern. Daher hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in seiner Sitzung am 6. Februar 2020 eine Richtlinie zur Erprobung der Methode „Amyloid-Positronenemissionstomographie bei Demenz unklarer Ätiologie“ beschlossen. Weitere Details zur Entscheidung sind der Erprobungs-Richtlinie, den Tragenden Gründen und der zusammenfassenden Dokumentation (auch abrufbar unter https://www.g-ba.de/beschluesse/4159/) zu entnehmen. Diese Dokumente sind bei der Erstellung des Angebots bzw. bei der Durchführung des Auftrages zu beachten.
Um den G-BA in die Lage zu versetzen, eine abschließende Bewertung des Nutzens der Amyloid-Positronenemissionstomographie (Amyloid-PET) bei Demenz unklarer Ätiologie durchzuführen, sollen im Wege der Erprobung die hierfür nach § 135 Absatz 1 und § 137c des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) in Verbindung mit den Vorgaben der Verfahrensordnung des G-BA (VerfO) notwendigen Erkenntnisse für die Bewertung des Nutzens der Methode gewonnen werden. Die hierfür notwendige Studie soll durch eine unabhängige wissenschaftliche Institution nach Maßgabe dieser Richtlinie entworfen, durchgeführt und ausgewertet werden.
Auszug aus der Bekanntmachung. Die vollständige Bekanntmachung finden Sie unter dem Link unter "Bekanntmachung".