Erfassung und Evaluation der digitalen Reife von Gesundheitsämtern im Rahmen des Pakts für den Öffentlichen Gesundheitsdienst
Der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) spielt eine zentrale Rolle bei der Prävention, Gesundheitsförderung und dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung in Deutschland. Er setzt sich aus Einrichtungen der Gesundheitsverwaltung auf Bundesebene (z.B. Bundesgesundheitsministerium und Robert Koch-Institut), Länderebene (z.B. Gesundheitsministerien der Länder) und kommunaler Ebene (Gesundheitsämter) zusammen. In Deutschland gibt es circa 375 Gesundheitsämter, deren vielfältige Aufgaben in unterschiedlichen bundes- und landesgesetzlichen sowie untergesetzlichen Regelungen festgelegt sind. Eine wesentliche Aufgabe des ÖGD ist dabei die Infektionsprävention und -bekämpfung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG).
Um den ÖGD noch effektiver und zukunftsfähiger zu gestalten, hat die Bundesregierung den „Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst“ beschlossen. Insgesamt werden 4 Milliarden Euro für die personelle Aufstockung, Modernisierung und Vernetzung der deutschen Gesundheitsämter bereitgestellt. Der Digitalisierung kommt im Pakt für den ÖGD ein besonderer Stellenwert zu; der digitale Ausbau des ÖGD wird bis zum Jahr 2026 mit über 800 Mio. Euro gefördert.
Im Zuge des „Digitalen Gesundheitsamt 2025“ (gesundheitsamt-2025.de) sollen wesentliche digitale Strukturen und Prozesse aufgebaut sowie digitale Angebote bereitgestellt werden. Unter anderem sollen Interoperabilitätsstandards zur Sicherstellung einer übergreifenden Kommunikation etabliert und zentral nutzbare Plattformen zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus wird der Austausch zwischen Ländern, Städten und Kommunen gefördert, um technische Lösungen zu erarbeiten und zu implementieren. Dies umfasst auch die gezielte Förderung von Forschungsvorhaben zum Aufbau von Schnittstellen und einheitlichen Systemen. Beispielhaft genannt seien bestehende und sich in der Weiterentwicklung befindende Systeme wie das Deutsche Elektronische Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz (DEMIS), das Surveillance Outbreak Response Management and Analysis System (SORMAS), das digitale Systemtagebuch von Climedo und CovBot, ein KI-gestützter Telefonservice für Gesundheitsämter.
Zum Ausbau der Digitalisierung und der Vernetzung von Gesundheitsämtern auf lokaler, landes- und bundesweiter Ebene sieht der Pakt für den ÖGD Mindeststandards für folgende fünf Kategorien vor: IT-Infrastruktur, Hardware, Software, Informationssicherheit und Prozessunterstützung. Die Länder verpflichten sich, die vorgegebenen Mindeststandards zu erfüllen, um dadurch die Zukunftsfähigkeit des ÖGD sicherzustellen. Für die Definition der Mindeststandards sieht der Pakt für den ÖGD die Entwicklung eines Reifegradmodells vor. Dieses Modell bildet die Grundlage für eine fortlaufende Evaluierung des Stands des digitalen Ausbaus der Gesundheitsämter im Zeitraum 2021 bis 2025. Im Rahmen des vom Bundesministerium für Gesundheit geförderten Forschungsvorhabens „Reifegradmodelle für die Unterstützung des Pakts für den öffentlichen Gesundheitsdienst“ (ReDiGe) wurden bereits ein Reifegradmodell und entsprechende Mindeststandards in Abstimmung mit den Akteuren des ÖGD entwickelt. Der Zwischenbericht des ReDiGe Vorhabens kann unter https://gesundheitsamt-2025.de/fileadmin/Digitalisierung/Gesundheitsamt_2025/Zwischenbericht_im_Projektvorhaben_barrierefrei.pdf eingesehen werden.
Das in dieser Förderrichtlinie geförderte Vorhaben soll die Modernisierung und Vernetzung des ÖGD maßgeblich unterstützen, indem basierend auf dem existierenden Reifegradmodell eine regelhafte Evaluierung des digitalen Reifegrads des ÖGD in dem Zeitraum 2021 bis 2025 durchgeführt wird.
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