Richtlinie zur Förderung gemeinsamer innovativer Projekte im Bereich der angewandten Forschung durch den „Deutsch-Ägyptischen Forschungsfonds“
Diese Förderbekanntmachung dient der Zusammenarbeit zwischen Ägypten und Deutschland im Bereich Forschung und Innovation. Ziel ist die Entwicklung langfristiger Innovationspartnerschaften zwischen Universitäten, Forschungseinrichtungen und Unternehmen, die ihre jeweiligen Forschungsarbeiten für einen optimierten Technologie- und Wissenstransfer eng aufeinander abstimmen. Dabei wird für die aufzubauenden Kooperationen ein Innovationsbegriff zugrunde gelegt, der nicht nur technologische, sondern auch soziale Innovationen umfasst und die Gesellschaft als zentralen Akteur einbezieht. Zudem gehört die Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses zu den wesentlichen Ergebnissen dieses Kooperationsprogramms.
Nach Möglichkeit sollen Grundlagen für den Aufbau einer nachhaltigen Innovationsstruktur (zum Beispiel Start-up, forschungsbasiertes Kleinunternehmen) geschaffen beziehungsweise eine plan- und darstellbare Perspektive für diesen Strukturaufbau eröffnet werden. Dadurch sollen eine regionale sozioökonomische Wertschöpfung der Projektergebnisse in den beiden Partnerländern gelingen und Innovationsprozesse beschleunigt werden.
Die vorliegende Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) leistet einen wichtigen Beitrag zu den Zielen der Zukunftsstrategie Forschung und Innovation der Bundesregierung (2023). Sie erfolgt zudem im Rahmen der Afrika-Strategie des BMBF (2018) und der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Bildung, Wissenschaft und Forschung (2017). Diese Richtlinie entspricht zudem der ägyptischen Zukunftsstrategie Vision 2030 und steht im Einklang mit der Strategie des ägyptischen Ministeriums für Hochschulbildung und wissenschaftliche Forschung. Die Förderung erfolgt durch den Deutsch-Ägyptischen Forschungsfonds, der seit 2007 besteht und auf einer ministeriellen Vereinbarung des BMBF mit dem ägyptischen Ministerium für Hochschulen und wissenschaftliche Forschung beruht.
Die Zielerreichung wird durch die Veröffentlichung der Ergebnisse, beispielsweise in wissenschaftlichen Zeitschriften oder mit Konferenzbeiträgen, durch vorwettbewerbliche Prototypen sowie gemeinsame Verwertungsvorhaben und/oder Innovationsstrukturen dokumentiert. Ein intensiver Austausch mit Innovationstreibern und politischen Entscheidungsträgern in Deutschland und Ägypten sollte seitens der Zuwendungsempfänger belegbar sein.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung.
Kontakt
Frau Susanne Ruppert-Elias
Telefon: +49 228 3821 1487
E-Mail: susanne.ruppert-elias@dlr.de