Bewegung und Bewegungsförderung
Das Ziel dieser Bekanntmachung ist es, vor dem Hintergrund der Bewegungsempfehlungen das Potenzial von Bewegung in der gesamten Bevölkerung bekannt zu machen und so Grundlagen zu schaffen, um Menschen zu mehr Bewegung zu motivieren und allgemein Bewegung zu fördern.
Regelmäßige körperliche Aktivität hat nachweislich einen positiven Effekt auf unser Wohlbefinden und unsere körperliche und geistige Gesundheit. Unzureichende körperliche Aktivität gilt als wesentlicher Risikofaktor für bestimmte nicht übertragbare Erkrankungen und die positiven Effekte körperlicher Aktivität auf den Gesundheitszustand stehen mit deren Intensität, Dauer und Häufigkeit in Zusammenhang.
Mit den "Nationalen Empfehlungen für Bewegung und Bewegungsförderung" wurden für Deutschland erstmals wissenschaftlich fundierte und systematisch aufbereitete Empfehlungen zur optimalen Art, Dauer und Intensität gesundheitsförderlicher Bewegung und Bewegungsförderung erstellt.
Daher plant das Bundesministerium für Gesundheit die Förderung von Projekten, die vor dem Hintergrund der Bewegungsempfehlungen das Potenzial von Bewegung in der gesamten Bevölkerung bekannt machen und so Grundlagen schaffen sollen, um Menschen zu mehr Bewegung zu motivieren und allgemein Bewegung zu fördern. Von Interesse sind hierbei Forschungsprojekte, die sich entweder mit einer praxisnahen Implementierungsforschung der Bewegungsförderung beschäftigen, eine begleitende Evaluation der praxisrelevanten Modellvorhaben sicherstellen oder eine Systematisierung und Analyse von Bewegung und Bewegungsförderung in Deutschland vornehmen (Module 1-3).
Diese Förderbekanntmachung wurde am 09.07.2018 wie folgt geändert: In Abschnitt 9, „Geltungsdauer“, wurden die folgenden Sätze ergänzt: „Sollte die zeitliche Anwendung der AGVO ohne die Beihilferegelung betreffende relevante inhaltliche Veränderungen verlängert werden, verlängert sich die Laufzeit der Förderbekanntmachung entsprechend, aber nicht über den 31.12.2023 hinaus. Sollte die AGVO nicht verlängert und durch eine neue AGVO ersetzt werden, oder sollten relevante inhaltliche Veränderungen der derzeitigen AGVO vorgenommen werden, wird eine den dann geltenden Freistellungsbestimmungen entsprechende Nachfolge-Förderbekanntmachung bis mindestens 31.12.2023 in Kraft gesetzt werden.“
Diese Änderung erfolgte aus formalen Gründen. Inhaltliche Konsequenzen ergeben sich dadurch nicht.