Begleitende wissenschaftliche Evaluation des Konsumcannabisgesetzes (KCanG)
Mit dem KCanG, das am 01. April 2024 in Kraft getreten ist, wurde der private Eigenanbau von Cannabis durch Erwachsene sowie der gemeinschaftliche, nicht-gewerbliche Eigenanbau zum Eigenkonsum in Anbauvereinigungen in Deutschland legalisiert. Der Erwerb, der Besitz und der Anbau von Cannabis für Minderjährige bleiben jedoch weiterhin verboten. Zudem wird die Weitergabe von Cannabis an Kinder und Jugendliche bestraft.
Mit dem Gesetz soll erreicht werden, zu einem verbesserten Kinder- und Jugendschutz sowie einem verbesserten Gesundheitsschutz beizutragen, die cannabisbezogene Aufklärung und Prävention zu stärken sowie den illegalen Markt für Cannabis einzudämmen. Durch Information, Beratungs- und Präventionsangebote sowie durch Qualitätskontrollen in Anbauvereinigungen sollen gesundheitliche Risiken für Konsumentinnen und Konsumenten von Konsumcannabis reduziert werden. Darüber hinaus sollen Bürgerinnen und Bürger, die kein Cannabis konsumieren, vor den direkten und indirekten Folgen des Cannabiskonsums geschützt werden. Der öffentliche Konsum von Cannabis ist daher beschränkt. Nicht erlaubt sind der Konsum in unmittelbarer Gegenwart von Personen unter 18 Jahren, der Konsum in Anbauvereinigungen, der Konsum in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr sowie der Konsum in bzw. auf und in Sichtweite (maximal 100 m) von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen sowie öffentlich zugänglichen Sportstätten.
Um die Auswirkungen des Gesetzes auf die Gesellschaft abschätzen zu können, soll es begleitend engmaschig evaluiert werden, insbesondere im Hinblick auf den Kinder- und Jugendschutz, den (allgemeinen) Gesundheitsschutz und die Entwicklung der cannabisbezogenen Kriminalität begleitend zum Vollzug des Gesetzes.
Laut Gesetz ist eine erste Evaluation der Auswirkungen der Konsumverbote im ersten Jahr nach Inkrafttreten, insbesondere der einzuhaltenden Abstände zu Schulen und anderen Kinder- und Jugendeinrichtungen, auf den Kinder- und Jugendschutz vorgesehen.
Für diesen Zeitraum sollen auch Besitzmengen sowie Weitergabemengen in Anbauvereinigungen evaluiert werden. Diese erste Evaluation soll zum 1. Oktober 2025 erfolgen. Bis zum 1. April 2026 soll ein Zwischenbericht zu den Auswirkungen des Gesetzes, einschließlich der Auswirkungen auf die cannabisbezogene organisierte Kriminalität folgen. Eine umfassende, abschließende Evaluation des Gesetzes, unter Verwendung weiterer Daten des BMG und anderer Ressorts, soll spätestens bis zum 1. April 2028 folgen.
Ziel der vorliegenden Förderrichtlinie „Begleitende wissenschaftliche Evaluation des Konsumcannabisgesetzes (KCanG)“ des BMG ist es, durch die Förderung eines Verbundvorhabens die Einführung des KCanG über einen Zeitraum von vier Jahren begleitend zu evaluieren (Begleitprojekt) und neue Erkenntnisse über die Wirkung des Gesetzes insbesondere auf den Kinder- und Jugendschutz, den (allgemeinen) Gesundheitsschutz und die Entwicklung der cannabisbezogenen Kriminalität auf die Gesellschaft zu gewinnen.
Aus diesen Erkenntnissen sollen belastbare Hinweise für möglicherweise notwendige gesetzgeberische Anpassungen abgeleitet werden.
Kontakt
Dr. Sebastian Poschadel
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