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Konzept der Edge-Computing-Technologie. Blauer integrierter Schaltkreis mit Symbolen.

Evaluierung des Modellprojekts zur Durchführung von Online-Wahlen bei den Krankenkassen nach §194d SGB V

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Gegenstand des Auftrages ist eine ex-post-Evaluation zur Bewertung der Online-Wahl 2023 gegenüber den hierfür durch den Gesetzgeber beschriebenen Zielsetzungen der Modernisierung der Wahlen und Stärkung der sozialen Selbstverwaltung.

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Die Sozialversicherungswahlen (auch Sozialwahlen) finden alle sechs Jahre zur Ermittlung der Selbstverwaltungsorgane der Sozialversicherungsträger statt. Gewählt werden die Mitglieder der Verwaltungsräte der gesetzlichen Krankenkassen sowie der Vertreterversammlungen der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherungen. Die Wahlen finden dabei entweder als Friedenswahlen ohne Wahlhandlung oder als Urwahlen in Form von Briefwahlen statt. Die Sozialwahl stellt die drittgrößte Wahl auf Bundesebene dar. Die Wahlbeteiligung ist seit Jahren gering; nur rund ein Drittel der Wahlbeteiligten üben ihr Wahlrecht aus. Eine Digitalisierung der Wahl könnte das Potential besitzen, die Wahlbeteiligung zu erhöhen und damit die demokratischen Elemente zu stärken. Für die Wahl der Versichertenvertreterinnen und Versichertenvertreter bei den in § 35a Absatz 1 Satz 1 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) genannten Krankenkassen ist daher bei den kommenden Sozialwahlen im Mai 2023 optional im Rahmen eines Modellprojektes ein zusätzliches, elektronisches Wahlverfahren vorgesehen, bei dem Wählerinnen und Wähler ihre Stimme online durch eigene Endgeräte abgeben können. Die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen wurden mit dem Siebten Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 12. Juni 2020 (7. SGB IV-ÄndG) geschaffen. Ausweislich der Gesetzbegründung ist die Ermöglichung von Online-Wahlen ein wichtiges Signal für die Digitalisierung im Gesundheitswesen. Online Wahlen modernisieren die Sozialversicherungswahlen nicht nur, sie bieten zudem die Chance, das Interesse an der sozialen Selbstverwaltung zu stärken, neue Wählergruppen zu erschließen und damit die Wahlbeteiligung insgesamt zu steigern. Die Ermöglichung der Online-Wahl im Rahmen eines Modellprojekts dient darüber hinaus dazu, Erfahrungen zu sammeln, ob mit diesen Modellen dauerhaft Online-Wahlen durchgeführt werden können. Zentrale Rechtsgrundlage für die Online-Wahl bei den Sozialversicherungswahlen ist § 194a-c SGB V und die auf Grund des § 194c SGB V erlassene Online-Wahl-Verordnung i. V. m. der Technischen Richtlinie.

Kontakt

Vergabe-gesundheit@dlr.de

 

Förderprogramm
Ressortforschung des BMG (Ausschreibungen)
Förderregion
International
Status
geschlossen
Einreichungsfrist
Laufzeit
2023 bis April 2024
Auftraggeber
BMG
Fördermittelgeber
BMG

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