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Evaluation der Koordinierungsstelle für Interoperabilität im Gesundheitswesen

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Gegenstand des Auftrags ist die Evaluation der Koordinierungsstelle für Interoperabilität im Gesundheitswesen und die Beurteilung ihrer Aufgabenerfüllung im Hinblick auf die ihr gesetzlich durch § 3 Absatz 2 der GIGV zugewiesenen Aufgaben. Hierzu soll eine Evaluation der Tätigkeiten der Koordinierungsstelle (Arbeitspaket 1) vorgenommen und eine Gesamtbewertung mit Handlungsempfehlungen (Arbeitspaket 2) erarbeitet werden.

Digitale Prozesse, Anwendungen und Systeme nehmen einen immer stärkeren Stellenwert in der Versorgung ein. Insbesondere im Hinblick auf eine weiter zunehmende interprofessionelle und sektorenübergreifende Versorgungsrealität ist daher ein reibungsloser Informationsaustausch zwischen den Beteiligten zwingend erforderlich. Interoperabilität ist hierfür eine zentrale Voraussetzung. Vor diesem Hintergrund wurden bereits in vorangegangenen Gesetzgebungsverfahren umfangreiche rechtliche Maßnahmen zur Förderung der Interoperabilität getroffen. Das Bundesministerium für Gesundheit hat im Zuge der Gesundheits-ITInteroperabilitäts-Governance-Verordnung (GIGV) neue und zukunftsfähige Strukturen geschaffen, um IT-Systeme des Gesundheitswesens interoperabel zu gestalten. Im Kern wurde hierzu die Koordinierungsstelle für Interoperabilität bei der gematik etabliert. Die wesentlichen Aufgaben der Koordinierungsstelle betreffen die Identifikation und Priorisierung von Bedarfen sowie die Empfehlung von Standards, Profilen und Leitfäden. Die Umsetzung erfolgt mit Unterstützung eines siebenköpfigen Expertengremiums sowie eines interdisziplinären Expertenkreises. Expertinnen und Experten des Expertenkreises können aktiv in Arbeitskreisen mitwirken und die Koordinierungsstelle bei der Aufgabenerfüllung unterstützten. Dies wird ergänzt durch eine neue Wissensplattform für Interoperabilität – den Interoperabilitätsnavigator für digitale Medizin (INA) 1 -, die durch die Koordinierungsstelle für Interoperabilität im Gesundheitswesen betrieben und gepflegt wird. Diese dient im Sinne einer Weiterentwicklung von „vesta“ als erste Anlaufstelle, bietet als Nachschlagewerk sowie Analyse-Werkzeug Orientierung und stellt die umfassende Transparenz der Struktur und Ergebnisse der Interoperabilitäts-Governance sicher. Alle Akteure der E-Health-Branche erhalten dadurch transparente und zielgerichtete Handlungsempfehlungen, Möglichkeiten zur Mitwirkung sowie Planungssicherheit für ihre Entwicklungen und nicht zuletzt den eigentlichen Mehrwert von interoperablen Systemen in Form einer besseren Versorgung. Ziel ist es, die sektorenüberschreitende Übermittlung und Verwendung interoperabler Gesundheitsdaten zu fördern. Sowohl im Expertengremium als auch im Expertenkreis für Interoperabilität sind relevante Akteurinnen und Akteure vertreten. Dies stellt sicher, dass die verschiedenen Belange und Interessen verschiedener Gruppen Berücksichtigung finden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, auch internationale Expertise in Arbeitsgruppen einzubinden. In Ergänzung dazu dient die Wissensplattform allen Akteurinnen und Akteuren als Analysewerkzeug und schafft Transparenz im Hinblick auf bestehende Vorgaben und Regelungen. Gemäß § 13 GIGV ist eine Evaluation der Koordinierungsstelle für Interoperabilität und der Erfüllung ihrer Aufgaben durch eine externe Forschungseinrichtung zum 30. September 2023 vorgesehen.

Kontakt

Dr. Mario Paterno
Telefon: +49 228 3821 2377
E-Mail: mario.paterno@dlr.de

Dr. Fabian Gondorf
Telefon: +49 228 3821 2466
E-Mail: fabian.gondorf@dlr.de

 

Förderprogramm
Ressortforschung des BMG (Ausschreibungen)
Förderregion
National
Status
geschlossen
Einreichungsfrist
Auftraggeber
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